Vorbereitung auf Veränderungen

Was ist das Einheitliche Patentgericht?

Das UPC ist ein neues gemeinsames Patentgericht mit ausschließlicher Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten (Gültigkeit und Verletzung) für alle EP(UPs) und nicht ausschließlicher Zuständigkeit für in R-MS validierte EPs.

Derzeit wird ein vom Europäischen Patentamt erteiltes europäisches Patent (EP) zu einem Bündel nationaler Rechte, die in den Ländern, die für Ihr Unternehmen von wirtschaftlicher Bedeutung sind, validiert und aufrechterhalten werden.

Das UPC ist nun für alle bestehenden europäischen Patente (und die ergänzenden Schutzzertifikate (ESZs)) in den R-MS zuständig. Das UPC wird für die Anhörung zuständig sein:

  • Verletzung & zugehörige Einreden und Lizenzen
  • Erklärungen der Nicht-Verletzung
  • Schutzmaßnahmen / Unterlassungsklagen
  • Schadenersatz
  • Nichtigkeit und Widerklagen auf Nichtigkeit
  • Entschädigung für die Lizenz des Rechts

Das bedeutet, dass das UPC mächtige Unterlassungsklagen für das gesamte EPG erlassen kann, aber auch Patente zentral für das gesamte EPG widerrufen und Erklärungen über die Nichtverletzung abgeben kann. Die UPC-Regeln sehen vor, dass ein Urteil in der Sache innerhalb eines Jahres nach der Klageerhebung ergeht.

Dies stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem derzeitigen System dar, bei dem die Durchsetzung und der Widerruf jeder einzelnen nationalen Benennung des EP getrennt vor den nationalen Patentgerichten verhandelt werden.

Das UPC ist ein supranationales Gericht (siehe unten), das sich aus einem Netz lokaler, regionaler und zentraler Patentabteilungen zusammensetzt, die in allen Gebieten der R-MS angesiedelt sein werden. Das Gericht verfügt über neue Regeln und Verfahren, die Merkmale und Instrumente der bestehenden nationalen EPÜ-Patentgerichte übernehmen. Die meisten Gerichte haben angegeben, dass Englisch als eine der möglichen Sprachen verwendet werden kann, während die Zentralkammer die Sprache des Patents verwenden wird.

Die Zentralkammern des UPC (derzeit Paris und München) befassen sich mit Nichtigkeits- und Nichtverletzungsklagen. Lokale/regionale Gerichte befassen sich mit Verletzungen, einschließlich einstweiliger Verfügungen. Das UPC bietet auch die Möglichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit. Das Berufungsgericht wird in Luxemburg angesiedelt sein, und die Gerichte können den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Das Verfahren ist frontlastig, und der Schwerpunkt liegt eher auf der schriftlichen als auf der mündlichen Befürwortung. Das Gericht kann einstweilige Verfügungen, Beschlagnahmen, Offenlegung, Sachverständigenbeweise und Kreuzverhöre anordnen. Potenzielle Verletzer können Schutzschriften einreichen. Es finden kurze Zwischenanhörungen statt, die zu 1-2-tägigen Gerichtsverhandlungen und einer Entscheidung innerhalb von 6 Wochen nach einer abschließenden Anhörung führen.

Die Kosten werden umgelegt, wobei der Verlierer die Kosten der obsiegenden Partei trägt, die Kostenerstattung jedoch im Verhältnis zum Streitwert gedeckelt ist.

Für alle EPs, einschließlich EP(UPs), gelten weiterhin die gleichen 9-monatigen Einspruchsverfahren nach der Erteilung. Die bestehenden Einspruchsregeln des EPA finden weiterhin Anwendung. Laufende Einsprüche haben keine Auswirkungen auf ein Opt-out aus dem UPC. Einspruchsverfahren können parallel zu UPC-Verfahren laufen, aber das UPC verfügt über einen Ermessensspielraum, um Verfahren auszusetzen, wenn eine schnelle Entscheidung des EPA zu erwarten ist.

Das Einheitspatent

Vor- und Nachteile des Opting-out?

Die Entscheidung für ein Opt-out beim europäischen Patent ist für jedes Unternehmen unterschiedlich. Die Branchen unterscheiden sich in ihrer Herangehensweise auf der Grundlage von Streitlust, Risikobereitschaft und Investitionen in die Schaffung von Eigentumsrechten.

Was ist ein Einheitspatent?

Europäische Patente werden genauso wie bisher bearbeitet. Die Erteilung eines Europäischen Patents („EP“) bündelt nationale Rechte, es gibt aber eine neue „Zuordnung“ als UP.

Vorbereitung auf Veränderungen

Am 1. Juni 2023 wurden das Einheitliche Patentgericht (UPC) und ein neues „Einheitspatent“ oder „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ (UP) Realität.

Wie funktioniert die Opt-out-Regelung des UPC?

Wenn das UPC in Kraft tritt, unterliegen alle bestehenden und zukünftigen europäischen Patente, die in R-MS-Gebieten erteilt und validiert werden, der Zuständigkeit dieses Gerichts.

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