Brexit

Ihre Rechte des geistigen Eigentums in Europa nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht länger Teil des EU-IP-Systems. Britische Rechte des geistigen Eigentums bestehen dann neben den EU- und nationalen IP-Systemen in Europa und der Europäischen Union.

Als europäische Gesellschaft werden wir bei HGF weiterhin unsere Mandanten im Hinblick auf alle Aspekte von Patenten, Marken und Designs in ganz Europa beraten und sie vertreten. Wir werden mit unseren Mandanten gemeinsam Strategien für die sich wandelnde IP-Landschaft in Europa entwickeln.

Die wichtigsten Punkte

Die wichtigsten Punkte, die es im Hinblick auf Rechte des geistigen Eigentums nach dem Brexit zu berücksichtigen gilt, sind:

  • Nationale britische Rechte des geistigen Eigentums werden vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht beeinflusst
  • Patente, die über das EPA (das keine EU-Institution ist) erlangt wurden, werden vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht beeinflusst
  • Es werden vergleichbare britische Marken- und Designrechte nach den Bedingungen des Austrittsabkommens erstellt. Am 1. Januar 2021 schuf das britische Amt für geistiges Eigentum eine vergleichbare britische Marke bzw. ein Design für jede eingetragene EU-Marke (EUTM) und jedes eingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster (RCD).

HGF wird weiterhin Mandanten in allen Angelegenheiten vor dem EPO und EUIPO im Hinblick auf europäische Rechte des geistigen Eigentums sowie vor den entsprechenden nationalen Ämtern in den Ländern, in denen wir tätig sind, vertreten.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf Rechte des geistigen Eigentums haben oder weitere Beratung in dieser Sache wünschen, wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei HGF.

Finden Sie heraus, wie sich der Brexit auswirkt auf:

Aktuelle Neuigkeiten

Die Beschwerdekammer des EPA äußert sich zum Umfang des Ausschlusses der Sittenwidrigkeit von der Patentierbarkeit

Die jüngste Entscheidung T1553/22 der Beschwerdekammer verpflichtete die Kammer, den Umfang der Ausschlüsse von der Patentierbarkeit gemäß Artikel 53(a) EPÜ zu prüfen. Die Erfindung in diesem Fall bezog sich auf …

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HGF wurde in „The Legal 500 Germany 2025“ aufgeführt

HGF ist stolz darauf, im „The Legal 500 Germany 2025“-Leitfaden aufgeführt zu sein./p> „The Legal 500“ bietet die umfassendste weltweite Berichterstattung über empfohlene Anwaltskanzleien, Rechtsanwälte, Anwälte, Fürsprecher, Solicitors und Barristers. …

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T 1847/22: Verfahrensrechtliche Erwägungen im Beschwerdeverfahren: Neuordnung von Anträgen und die Auswirkungen auf die Zulässigkeit

Dieser Fall betraf EP 3 085 344 B1, das sich auf ein Wundkissen bezieht, ein selbstklebendes Element, das ein Wundkissen umfasst. Gegen das Patent wurden von zwei Einsprechenden Einwände erhoben. …

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Regulierung von NGT-Pflanzen in Europa – Polnische Präsidentschaft schlägt alternative Lösung zum Patentverbot vor

In der neuesten Entwicklung der neuen Gesetzesvorlage zur Regulierung von NGT-Pflanzen (genetisch veränderte Pflanzen) in der EU hat die polnische Präsidentschaft einen Änderungsantrag vorgelegt, der das vorgeschlagene Patentverbot für NGT-Pflanzen, …

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T 0295/22: Technische Beschwerdekammer des EPA stützt sich auf die Rechtsprechung zum „Bonus-Effekt“, um zu entscheiden, dass Amgens Patent für oral verabreichtes Apremilast nicht erfinderisch ist

In diesem Fall ging es um das europäische Patent Nr. 2962690 von Amgen für Apremilast, ein Medikament, das unter dem Markennamen Otezla® vertrieben wird und für die Behandlung von z. …

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Event - 18. März 2025

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Die Eintragung von Marken ist ein zentraler Bestandteil des Markenschutzes – doch welche Zeichen lassen sich tatsächlich schützen? In den letzten Jahren haben der nationalen Markenämter sowie das Europäische Markenamt …

Veranstaltungsdetails

Kann das sogenannte „Silicon Valley Europas“ der Finanzministerin aus UK wirklich die innovativen Aktivitäten seines Namensvetters nachahmen?

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