Der Brexit & Ihre Patente

Die Auswirkungen des Brexit auf Patente

Die Erteilung europäischer oder britischer Patente wird vom Brexit nicht beeinflusst.

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Der Brexit & Ihre Patente

Das Europäische Patentübereinkommen ist ein internationaler (und kein europäischer) Vertrag. Daher hat der BREXIT keinen Einfluss auf die Erteilung europäischer Patente (EPs) und die Anerkennung von EPs im Vereinigten Königreich.

Patentinhaber sind nach wie vor in der Lage, über das Europäische Patentamt (EPO), das keine EU-Institution darstellt, Patentschutz für das Vereinigte Königreich zu erhalten – genau so, wie sie heute vorgehen. Europäische Patentanwälte mit Sitz im Vereinigten Königreich können weiterhin entsprechend der aktuellen Praxis EPs für Mandanten beim EPO einreichen, einklagen, anerkennen lassen und anfechten, was alle Benennungen einschließt.

Britische Patente werden hiervon nicht beeinflusst.

Nach dem Brexit wird es einige Änderungen an den Gesetzen zu ergänzenden Schutzzertifikaten geben. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier. Diese Informationen sind für Sie maßgeblich, wenn Sie:

  • Inhaber eines Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats (Supplementary Protection Certificate, SPC) sind
  • Britische Patente oder SPCs lizenzieren oder verwenden
  • Ein Patent oder SPC anmelden, das im Vereinigten Königreich Gültigkeit hat
  • An einem Gerichtsverfahren zu einem britischen Patent oder SPC beteiligt sind

Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu IP-Rechten im Vereinigten Königreich außerhalb der EU haben oder weitere Unterstützung zu diesem Thema wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei HGF.

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