Der Brexit & Ihre Marken

Die Auswirkungen des Brexit auf Marken

Die Rechte an nationalen Marken im Vereinigten Königreich werden vom Brexit nicht beeinträchtigt. Eingetragene EU-Marken, die gegenwärtig das Vereinigte Königreich abdecken, haben weiterhin Bestand, wobei das britische Recht ab dem 1. Januar 2021 getrennt davon besteht.

< Zurück zu Brexit und Ihr geistiges Eigentum

Der Brexit und Ihre Marken

Am 1. Januar 2021 erstellte das Amt für geistiges Eigentum eine vergleichbare britische Marke für jede eingetragene EU-Marke (EUTM). Jedes dieser britischen Rechte wird:

  • im britischen Markenregister erfasst
  • den gleichen rechtlichen Status haben, als wäre es nach britischem Recht angemeldet und eingetragen worden
  • das ursprüngliche EUTM-Anmeldedatum behalten
  • den ursprünglichen Prioritätstag oder britischen Zeitrang beibehalten

Unternehmen, Organisationen oder Personen mit Anmeldungen für EUTMs, die bei Ablauf des Übergangszeitraums nicht eingetragen sind, haben neun Monate Zeit, den gleichen Schutz im Vereinigten Königreich zu beantragen. In diesem Fall sind die britischen Anmeldegebühren zu zahlen und die Anmeldung unterliegt den britischen Prüfungs- und Veröffentlichungsanforderungen.

HGF kann alle Aspekte dieses Verfahren für Sie übernehmen.

Mit Standorten in 6 europäischen Ländern ist HGF perfekt aufgestellt, um Mandanten nach wie vor dort, wo wir in Europa tätig sind, dabei zu unterstützen, weiterhin alle Angelegenheiten im Rahmen von EU- und nationalen Marken, Designs und sonstigem geistigen Eigentum zu regeln. Wir stehen Ihnen weiterhin als vertrauenswürdige Berater und Vertreter in ganz Europa zur Seite.

Beratung zu britischem geistigen Eigentum im Hinblick auf Änderungen am Markenrecht nach dem Brexit.

Bei jeglichen Fragen hierzu können Sie sich an Ihren zuständigen Spezialisten für Markenrecht bei HGF oder an David Potter, Leiter des Markenteams von HGF, wenden.

Finden Sie heraus, wie sich der Brexit auswirkt auf:

Sprechen Sie mit uns

Wenn Sie besprechen möchten, wie HGF Ihnen helfen kann, wenden Sie sich an einen unserer Spezialisten.