Aus EU-Eintragungen sollen geklonte Eintragungen des Vereinigten Königreichs erstellt werden

Das Vereinigte Königreich verlässt am 31. Dezember 2020, um 23:00 Uhr, das Marken- und Designsystem der EU (EUIPO). Zum gleichen Zeitpunkt werden automatisch britische Marken- und Designeintragungen erstellt, die aus den EU-Eintragungen geklont werden, von denen sie nicht länger Bestandteil sind.

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Was wir für Sie tun können

Wir können dieses Verfahren im Vereinigten Königreich kostenfrei für Sie handhaben.

Wir würden:

  • Ihr Vertreter beim britischen Amt für geistiges Eigentum für diese neuen britischen Eintragungen werden;
  • Neue britische Einträge in unserem Verwaltungssystem erstellen und für deren Aufrechterhaltung eine Erinnerung festlegen;
  • Ihnen einen Zeitplan für sämtliche dieser neuen britischen Eintragungen, einschließlich der Termine für die Aufrechterhaltung, weiterleiten;
  • Ihnen während der Laufzeit der britischen Eintragungen die Mitteilungen des britischen Amtes für geistiges Eigentum weiterleiten. Beispielsweise teilt uns das britische Amt für geistiges Eigentum mit, dass Ihre britische Eintragung bei der Prüfung neuer britischer Anmeldungen angeführt wurde.

Beachten Sie bitte, dass sowohl für EU-Eintragungen als auch für EU-Benennungen von Eintragungen nach dem Madrider Protokoll nationale britische Eintragungen erstellt werden.

Wir haben eine Online-Plattform, HGF Complete, erstellt, um dieses Verfahren kostenfrei zu handhaben, HGF als britische Anschrift für diese neu erstellten britischen Eintragungen zu erfassen und Ihnen oder Ihren Kunden jegliche Unsicherheiten im Hinblick auf dieses Verfahren zu nehmen.

Wenn Sie möchten, dass wir die Verantwortung übernehmen und diese neuen britischen Markeneintragungen kostenfrei handhaben, klicken Sie bitte auf den untenstehenden Link und stellen uns die angeforderten Informationen zur Verfügung.

https://campaigns.hgf.com/brexit-trade-mark/

Alternativ können Sie sich auch mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner bei HGF in Verbindung setzen.

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