Vorbereitung auf Veränderungen

Was ist das Einheitliche Patentgericht?

Das UPC ist ein neues gemeinsames Patentgericht. Es hat die ausschließliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten (Gültigkeit und Verletzungen) im Zusammenhang mit EPs (UPs) und eine nicht ausschließliche Zuständigkeit im Zusammenhang mit in R-MS validierten EPs.

Derzeit wird ein europäisches Patent (EP) nach Erteilung durch das Europäische Patentamt zu einem Bündel nationaler Rechte, die in den einzelnen Ländern mit kommerzieller Bedeutung für Ihr Unternehmen validiert und aufrechterhalten werden.

Wenn das UPC seinen Betrieb aufnimmt, ist es für alle vorhandenen erteilten oder anhängigen europäischen Patente (und zugehörigen ESZ) in den R-MS zuständig. Das UPC ist für folgende Fälle zuständig:

  • Verletzungen und zugehörige Verteidigungen und Lizenzen
  • Nichtverletzungserklärungen
  • Schutzmaßnahmen / einstweilige Verfügungen
  • Schadenersatz
  • Nichtigkeitsklage und Widerklagen auf Nichtigkeit
  • Entschädigung für eine Erklärung der Lizenzbereitschaft

Das UPC kann also einstweilige Verfügungen des UPC erlassen, die übergreifend wirksam sind. Es kann aber auch Patente zentral für R-MS aufheben und übergreifende Nichtverletzungserklärungen des UPC erteilen. Die UPC-Regeln sehen vor, dass innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Klage ein Urteil in der Sache ergeht.

Das stellt eine wesentliche Änderung gegenüber dem derzeitigen System dar, in dem die Durchsetzung und die Nichtigkeit jeder nationalen Benennung des EP gesondert vor den jeweiligen nationalen Patentgerichten verhandelt werden.

Das UPC ist ein supranationales Gericht (siehe unten). Es besteht aus einem Netzwerk lokaler, regionaler und zentraler Patentabteilungen, die in den R-MS-Gebieten angesiedelt sind. Das Gericht wird ein neues Regelwerk und neue Verfahren mit Elementen und Instrumenten der bestehenden nationalen EPÜ-Patentgerichte haben. Die meisten Gerichte haben angedeutet, dass Englisch eine der möglichen Sprachen sein wird und die Zentralabteilung die Sprache des Patents verwenden wird.

Die Zentralkammern des UPC (zurzeit Paris und München) werden sich mit Nichtigkeitsverfahren und Nichtverletzungserklärungen beschäftigen. Verletzungen, darunter einstweilige Verfügungen, werden von lokalen/regionalen Gerichten behandelt. Das UPC wird sich auch um Schlichtungsverfahren kümmern. Das Berufungsgericht befindet sich in Luxemburg. Die Gerichte können auch den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Das Verfahren wird vorgezogen durchgeführt mit einer Fokussierung auf schriftlicher statt mündlicher Verteidigung. Das Gericht kann einstweilige Verfügungen, Beschlagnahmungen, Offenlegungen, Sachverständigengutachten und Kreuzverhöre anordnen. Potentielle Rechtsverletzer können Schutzschriften einreichen. Es wird kurze Zwischenanhörungen geben, die zu 1-2-tägigen Gerichtsverhandlungen führen, und eine Entscheidung wird innerhalb von 6 Wochen nach einer abschließenden Anhörung gefällt.

Es kommt zu einer Kostenverschiebung, bei welcher der Verlierer die Kosten des Gewinners übernimmt. Die Deckung der Kosten ist allerdings entsprechend dem Streitwert gedeckelt.

Für alle EP, einschließlich EP (UP), gelten dieselben neunmonatigen Einspruchsverfahren. Es gelten weiterhin die bestehenden Einspruchsregeln des EPA. Laufende Einsprüche haben keine Auswirkungen auf eine Opt-out-Regelung in Bezug auf das UPC. Einspruchsverfahren laufen voraussichtlich parallel zu Verfahren des UPC. Wenn eine schnelle Entscheidung des EPA erwartet wird, kann das UPC das Verfahren aber nach eigenem Ermessen aussetzen.

Das Einheitspatent

Vor- und Nachteile des Opting-Out?

Die Entscheidung über das Opt-out für europäische Patente ist für jedes Unternehmen unterschiedlich. Die Branchen unterscheiden sich in ihrer Herangehensweise je nach Streitlust, Risikobereitschaft und Investitionen in den Aufbau von Eigentumsrechten.

Was ist ein UP?

Europäische Patente werden genauso wie bisher bearbeitet. Die Erteilung eines Europäischen Patents („EP“) bündelt nationale Rechte, es gibt aber eine neue „Zuordnung“ als UP.

Vorbereitung auf Veränderungen

Das Einheitliche Patentgericht (UPC) und ein neues „Einheitspatent“ oder „Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung“ (UP) wird es voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 geben.

Wie funktioniert die Opt-out-Regelung des UPC?

Wenn das UPC in Kraft tritt, unterliegen alle bestehenden und zukünftigen europäischen Patente, die in R-MS-Gebieten erteilt und validiert werden, der Zuständigkeit dieses Gerichts.

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