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UPC kommt dem Start im Jahr 2022 einen Schritt näher
Dezember 2021
Das österreichische Parlament hat das Gesetzgebungsverfahren zur Ratifizierung des Protokolls über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht (das „Protokoll”; siehe hier) abgeschlossen. Mit der Hinterlegung wird die vorläufige Phase vor dem Start des UPC eingeleitet. Dies ermöglicht die Fertigstellung der sekundären Gesetzgebung, die Festlegung des Budgets und die Ernennung der Richter, bevor das UPC seine Pforten öffnet. Es wird geschätzt, dass die vorläufige Phase 8-10 Monate dauern wird. Danach wird Deutschland seine Ratifizierung des UPC-Abkommens hinterlegen, was den Start des UPC vier Monate später auslösen wird. Der UPC könnte bis Ende 2022 seine Pforten öffnen und Patentinhaber können dann die Validierung eines Einheitspatents (UP) beantragen. Das bedeutet auch, dass die Inhaber europäischer Patente überlegen müssen, ob sie aus dem UPC-System aussteigen wollen oder nicht.
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