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IP-Zutaten: Kann man einen Geschmack patentieren lassen?
September 2024
Wenn Sie ein neues Getränk oder Lebensmittel mit einem besonderen Geschmack oder einer besonderen Konsistenz entwickelt haben und sich nicht sicher sind, ob es patentierbar ist, dann könnte dieser Artikel für Sie interessant sein. Wir untersuchen umfassend, welche Rolle diese sensorischen Eigenschaften bei der Patentierung spielen können, welche Entwicklungen in der Lebensmitteltechnologie in Bezug auf Geschmack oder besondere Konsistenz patentierbar sein können und anhand welcher Daten diese sensorischen Eigenschaften nachgewiesen werden können.
Lebensmitteltechnologieunternehmen investieren viel in die Entwicklung innovativer Produkte und Herstellungsverfahren und versuchen, diese Entwicklungen durch Patentanmeldungen zu schützen. Geschmack und besondere Konsistenz sind wichtige Faktoren bei der Produktentwicklung. Aber kann ein Patent für ein Lebensmittel oder Getränk durch den Hinweis auf seinen Geschmack oder seine besondere Konsistenz erteilt werden?
Im Allgemeinen schützen Patente Entwicklungen, die technischer Natur sind. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob Geschmack und besondere Konsistenz technischer Natur sind und grundsätzlich die Grundlage für eine Patentanmeldung bilden können.
Die bloße Definition eines neuen Lebensmittels oder Getränks als „süß“ oder „herzhaft“ in einer Patentanmeldung wird den Anforderungen an die Patentierbarkeit wahrscheinlich nicht genügen. Stattdessen besteht ein Ansatz zur Erstellung erfolgreicher Patentanmeldungen im Bereich der Lebensmitteltechnologie darin, zu überlegen, welches technische Problem die Verbesserung des Geschmacks beispielsweise löst. Sobald dies geklärt ist, sollte als Nächstes überlegt werden, welches Merkmal der Lebensmittel- oder Getränkezusammensetzung für die Verbesserung verantwortlich ist. Zum Beispiel: Welche Verbindung ist für den verbesserten Geschmack verantwortlich? Sobald dies festgestellt wurde, kann eine Bewertung der Neuheit und des erfinderischen Schritts in Bezug auf bekannte Lebensmittel und Getränke und andere verwandte Bereiche durchgeführt werden, um die Chancen auf eine Patenterteilung zu beurteilen.
Dies lässt sich vielleicht besser anhand einiger Beispiele aus der Praxis erklären.
Europäisches Patent EP 2 365 762 B2 (Cargill) umfasst ein Verfahren zur Verbesserung der besonderen Konsistenz von Getränken durch Zugabe bestimmter Hydrokolloide. Der Antragsteller erklärte in den Argumenten, die er dem Europäischen Patentamt während der Prüfung der Patentierbarkeitsanforderungen vorlegte, dass die Erfindung das Problem der Verbesserung der besonderen Konsistenz von Getränken, insbesondere von kalorienreduzierten Getränken, löst. Dies wurde durch die Zugabe der spezifischen Hydrokolloid-Zusammensetzungen zum Getränk erreicht. Das Patentamt erkannte die Neuheit und den erfinderischen Schritt an, im Wesentlichen weil solche Kolloid-Zusammensetzungen noch nicht in kalorienreduzierten Getränken verwendet worden waren und es nicht offensichtlich war, das Problem der Verbesserung der besonderen Konsistenz von kalorienreduzierten Getränken mit solchen Kolloiden zu lösen. Das Konzept der besonderen Konsistenz kann natürlich zur Erteilung eines Patents führen, aber es war wichtig, in der Patentanmeldung zu erklären, was für die Verbesserung verantwortlich war (die Hydrokolloide), und dem Patentamt zu erklären, warum die Verwendung des Hydrokolloids keine offensichtliche Lösung für das Problem der Verbesserung der besonderen Konsistenz in kalorienreduzierten Getränken war.
Anspruch 1 von EP 3 082 460 B1 (PepsiCo) betrifft ein Getränk, das den nicht nahrhaften Süßstoff Rebaudiosid A und bestimmte Mengen an Caprylsäure, Capronsäure, Buttersäure und mindestens einem Aldehyd enthält. Die während der Prüfung vorgebrachten Argumente deuten darauf hin, dass die Erfindung darauf abzielt, die Bitterkeit von Rebaudiosid A zu überdecken, und dass dies durch die Zugabe der verschiedenen Säuren und Aldehyde zur Zusammensetzung erreicht wird. Auch hier war die Geschmacksverbesserung zweifellos ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Produktentwicklung, aber die Erteilung des Patents konzentrierte sich auf die Lösung des mit Rebaudiosid A verbundenen Bitterkeitsproblems und die Identifizierung der Lösung für dieses Problem (die Verwendung der Kombination von Säuren und Aldehyden) in der Patentanmeldung. Dies wurde vom Europäischen Patentamt bei der Erteilung des Patents als eine nicht naheliegende Lösung im Vergleich zum Stand der Technik angesehen.
Argumente für die Nicht-Naheliegung werden durch die Aufnahme unterstützender Daten in die Patentanmeldung gestärkt. Es ist in der Tat eine gute Idee, in der Patentanmeldung mit Daten zu belegen, dass das neuartige Merkmal des Lebensmittels oder Getränks tatsächlich das Problem löst, auf das sich die Erfindung bezieht.
Bei der Durchsicht der Daten in den beiden oben genannten Patenten können wir Beispiele für die Art von Daten finden, die Behauptungen in Bezug auf besondere Konsistenz und Geschmack stützen können.
EP 2 365 762 B2 enthält Messungen der Viskosität von Getränken, die mit einem Viskosimeter durchgeführt wurden, Messungen des Reibungsprofils, die mit einem Rheometer durchgeführt wurden, und Daten zur Wahrnehmung einer besonderen Konsistenz, die von einer Geschmacksjury aus geschulten Testpersonen ermittelt wurden, die Getränke anhand ihrer „sensorischen Bewertung“ einstuften. Noch interessanter ist vielleicht, dass EP 3 082 460 B1 vollständig auf Daten von Geschmackspanels beruht; es enthält Bewertungen von 1 bis 4 für dreizehn Geschmackseigenschaften, darunter Schwere/Gewicht, wahrgenommene Viskosität, sirupartiger Mundbelag, süßer Geschmack und mehr, die alle von einem Panel aus Experten für deskriptive Analyse verschiedenen Getränkeproben zugeordnet werden. Die Erhebung solcher Daten während der Produktentwicklung kann bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen nützlich sein und eine wichtige Rolle für die erfolgreiche Erteilung eines Patents spielen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sensorische Eigenschaften wie Geschmack oder besondere Konsistenz bei der Patentierung von Erfindungen im Bereich Lebensmittel & Getränke eine herausragende Rolle spielen können. Solche sensorischen Eigenschaften müssen in Bezug auf die technischen Merkmale definiert werden, die sie hervorrufen, und in der Regel, zumindest in Europa, ist es erforderlich, das Problem zu formulieren, das gelöst wird, und zu begründen, warum die durch eine Erfindung bereitgestellte Lösung nicht offensichtlich (und daher erfinderisch) ist. Sensorische Eigenschaften können beispielsweise durch Messungen der physikalischen Eigenschaften eines Produkts oder durch nach Punkten bewertete Daten von Geschmackspanels gestützt werden.
Bei Fragen zu den oben genannten Themen wenden Sie sich bitte an die Autoren Kerry Rees ([email protected]) und Aron Ferenczi ([email protected]).
Dieser Artikel wurde von dem Partner und Patent Attorney Kerry Rees und dem Trainee Aron Ferenczi verfasst.