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Rechtliche Neuigkeiten

UK‑Gericht erörtert Anti‑Suit‑Injunctions, Komity‑Grundsätze und die Abstimmung in RAND‑Litigation

März 2026

Amazon.Com, Inc. [& ors] v Interdigital VC Holdings, Inc. [& ors] – Meade J –[2026] EWHC 499 (Pat) – 05 März 2026

Mr Justice Meade erlaubte es Amazon, eine Erklärung abzugeben, die dessen RAND‑Klage im Vereinigten Königreich einschränkt – wie von der Lokalkammer Mannheim des UPC angeordnet. Die Mannheimer Lokalkammer hatte Amazon verpflichtet, diese Erklärung sowohl im UPC‑Verfahren als auch im Verfahren im Vereinigten Königreich abzugeben, um zu verhindern, dass Amazon gegen die zuvor erlassene Anti‑Suit‑Injunction der Lokalkammer verstößt.
Meade akzeptierte die Erklärung nur widerwillig und nutzte die Gelegenheit, um mehrere hilfreiche obiter‑Bemerkungen zu machen – insbesondere zu den Themen richterliche Kommunikation, gerichtliche Zurückhaltung/Comity sowie Deeskalation zwischen Gerichten und Parteien in grenzüberschreitenden FRAND/RAND‑Streitigkeiten.

Hintergrund

Der Streit betrifft InterDigitals Vorwurf, dass Amazon seine Videotechnologie‑Patente verletzt habe. Amazon beantragte eine vorläufige Lizenz sowie eine UK‑Gerichtsbestimmung der RAND‑Bedingungen, woraufhin InterDigital Anti‑Suit‑Injunctions beim Landgericht München und der Lokalkammer Mannheim des UPC erwirkte und zudem die Zuständigkeit des UK‑Gerichts bestritt. Der Zuständigkeitsantrag blieb jedoch ohne Erfolg, und das UK‑Gericht erließ eine Anti‑Anti‑Suit‑Injunction, die InterDigital daran hinderte, die deutschen und UPC‑Injunctions durchzusetzen.
Nach einer Anhörung am 27. Februar ordnete das UPC an, dass Amazon eine Erklärung abgeben müsse, die seinen Anspruch auf endgültigen RAND‑Rechtschutz im Vereinigten Königreich einschränkt. Das UPC kam zu dem Schluss, dass Amazon gegen die von der Lokalkammer erlassene Anti‑Suit‑Injunction verstoßen habe – obwohl beide Parteien vor dem UK‑Gericht übereingekommen waren, dass diese Injunction nicht auf die endgültige UK‑RAND‑Festsetzung Anwendung findet.

Die zentralen Anmerkungen von Richter Meade

Richterliche Kommunikation

Das Gericht kritisierte das derzeitige System, in dem Gerichte nur über verspätete Entscheidungen und Verfügungen oder über parteigesteuerte Mitteilungen und Zusammenfassungen davon erfahren, wie parallele Verfahren vor anderen Instanzen fortschreiten. Beide Informationsquellen seien unzuverlässig: Entscheidungen treffen oft zu spät ein, und Parteidarstellungen filtern zwangsläufig Inhalte – oder geben sie im schlimmsten Fall falsch wieder.
Auch Protokolle von Anhörungen haben keine verbindliche Autorität und bergen die Gefahr des Missbrauchs. Ein Gericht könnte fälschlicherweise darauf schließen, dass bestimmte hypothetische Überlegungen während einer Anhörung die tatsächliche rechtliche Begründung oder Schlussfolgerung der Richter*innen darstellen.
Dieses System der indirekten Kommunikation trug nach Ansicht des Gerichts wesentlich zu dem anhaltenden Missverständnis zwischen dem UK‑Gericht und der Lokalkammer Mannheim über den Umfang der UPC‑Injunction bei.
Das Gericht betonte, dass Verfahren dieser Art von einem System direkter richterlicher Kommunikation profitieren würden, da Gerichte Unsicherheiten so wesentlich schneller und klarer klären könnten.

Gerichtliche Zurückhaltung

Obwohl das UK‑Gericht anerkannte, dass unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen können, ohne dass dies den Grundsatz der Comity beeinträchtigt, stellte Meade J fest, dass das UK‑Gericht und die Mannheimer Lokalkammer offenbar von unterschiedlichen Auffassungen darüber ausgingen, was Comity in diesem Fall erfordert hätte.
Die vom UPC erlassene Injunction verwies Amazons Antrag auf eine vorläufige Lizenz nicht an ein anderes Gericht, sondern untersagte Amazon dauerhaft, irgendwo vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen. Das UPC begründete dies damit, dass ein vorläufiger Rechtsschutz im Vereinigten Königreich InterDigital davon abhalten könnte, Verletzungsklagen vor dem UPC zu erheben.
Das UK‑Gericht hielt dagegen fest, dass eine angemessene Comity-Analyse eine sorgfältige Unterscheidung erfordert:
zwischen dem völligen Verhindern, dass eine Partei einen vertretbaren vertraglichen Anspruch geltend macht,
und dem bloßen Abschrecken einer Partei, ein Verfahren in einem anderen Forum einzuleiten.

Das UK‑Gericht zeigte sich außerdem besorgt über die Auslegung der Mannheimer Lokalkammer, wonach deren Injunction sich auch auf den endgültigen RAND‑Rechtschutz erstrecke. Dies war nur schwer mit dem Grundsatz der Comity zu vereinbaren. Die Begründung der Lokalkammer – dass ein UK‑Antrag auf vorläufige Lizenz InterDigital von der Einleitung eines Verletzungsverfahrens vor dem UPC abhalten könnte – traf auf endgültigen RAND‑Rechtschutz nicht zu. InterDigital hatte vor dem UK‑Gericht mehrfach ausdrücklich bestätigt, dass es keinen Einwand dagegen habe, wenn Amazon eine endgültige RAND‑Festsetzung im Vereinigten Königreich verfolge.
Weiter stellte das UK‑Gericht fest, dass eine endgültige Entscheidung materiellrechtlicher Natur ist und sich daher deutlich weniger für eine Anti‑Suit‑Beschränkung eignet als vorläufiger Rechtsschutz, der überwiegend prozessual ausgestaltet ist.

Das Gericht stellte fest, dass Anti‑Suit‑Injunctions in solchen Fällen stets ein inhärentes Comity‑Risiko bergen. Auch wenn sie sich formal gegen die Partei und nicht gegen das ausländische Gericht richten, wirken sie faktisch auf Verfahren in anderen Jurisdiktionen ein und schränken deren Ablauf ein.
Im vorliegenden Fall machte die vom UPC erlassene Injunction einen ohnehin komplexen, multijurisdiktionalen Rechtsstreit noch schwieriger zu handhaben, da das UK‑Gericht klären musste, welche Teile seines eigenen Verfahrens überhaupt fortgeführt werden durften.
Gerichte, die Anti‑Suit‑Injunctions erlassen, sollten daher sehr sorgfältig prüfen, welche ausländischen Verfahren sie beeinflussen werden, und sicherstellen, dass die Reichweite und Bedingungen der Anordnung absolut eindeutig formuliert sind, damit die Auswirkungen auf parallele Verfahren klar verstanden werden.

Konfliktdeeskalation

Das UK‑Gericht zeigte sich enttäuscht darüber, dass die Lokalkammer Mannheim in diesem Fall keine deeskalierenden Schritte unternommen hatte, da ihre jüngste Entscheidung weiterhin bestimmte Aspekte des endgültigen RAND‑Rechtschutzes im Vereinigten Königreich blockierte – obwohl keine der Parteien dies wünschte. Dieser Ansatz trug nicht zur Entspannung zwischen den Gerichten bei, sondern lief Gefahr, die Spannungen zu erhöhen.
Besorgniserregend war zudem der obiter‑Hinweis der Mannheimer Lokalkammer, dass Amazons Bemühungen, das UK‑RAND‑Verfahren zu beschleunigen, möglicherweise eine „Umgehung“ der Injunction darstellen könnten. Dies könnte den Eindruck erwecken, dass ein zukünftiger Kläger allein dafür sanktioniert werden könnte, dass er in Großbritannien eine zügige F/RAND‑Entscheidung anstrebt.

Das UK‑Gericht betonte, dass erfahrene Parteien in komplexen FRAND‑Streitigkeiten die Freiheit haben sollten, Teile ihrer globalen Verfahren einvernehmlich beizulegen – einschließlich der Rücknahme von Anträgen auf Anti‑Suit‑Injunctions. In diesem Fall waren die Parteien kurz davor, ihre Auseinandersetzungen über die Injunctions auf für beide Seiten akzeptable Weise beizulegen. Doch die Anordnungen des UPC stoppten diesen Prozess, obwohl das UPC selbst zuvor eine einvernehmliche Lösung ausdrücklich ermutigt hatte.
Meade J stellte fest, dass Gerichte die Bemühungen der Parteien um eine gütliche Einigung unterstützen sollten, anstatt sie zu behindern, und dass sie Maßnahmen vermeiden sollten, die unnötige Hindernisse für eine einvernehmliche Deeskalation schaffen.

Fazit

Obwohl ein großer Teil der Entscheidung obiter ist, hebt sie die systemischen Risiken hervor, die Anti‑Suit‑Injunctions in parallelen SEP‑Verfahren mit sich bringen – insbesondere dann, wenn ihr Anwendungsbereich unklar ist oder sie sich entgegen den Absichten der Parteien auf endgültigen Rechtsschutz erstrecken.
Die Entscheidung stellt einen äußerst ungewöhnlichen Eingriff des UK‑Gerichts dar und spiegelt die richterliche Frustration über die zunehmenden Anti‑Suit‑Konflikte wider. Gleichzeitig signalisiert sie eine klare Präferenz für Deeskalation, sowohl auf gerichtlicher Ebene als auch durch das Verhalten der Parteien.
Meade J skizziert zudem einen möglichen Wegweiser dafür, wie Gerichte internationale SEP/FRAND‑Streitigkeiten künftig besser steuern und koordinieren könnten.

Für weitere Informationen, klicken Sie hier

Dieser Artikel wurde von der Senior IP Solicitor Kelly Burrowes verfasst.

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