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The FoodTech Series #1 | Mehrparameter-Anspruch, Beispiele außerhalb des Anspruchs: Wenn die Verbesserung eintritt und die Evidenz leichter nachzuweisen ist

Februar 2026

 

 

 

 

 

 

Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall haben sie über eine Einspruchsbeschwerde bezüglich einer Erfindung im Bereich der klinischen Ernährung für septische Patienten entschieden.

Der reale Fall: Sie entwickeln eine Lipidzusammensetzung für die enterale Ernährung von Patienten mit Sepsisrisiko. Bei der Einreichung verfassen Sie einen weit gefassten Anspruch 1 mit mehreren technischen Parametern und großen Bereichen. Sie fügen außerdem mehrere Anwendungsbereiche in einen einzigen Anspruch ein (Arzneimittel, funktionelle Lebensmittel, Nahrungsmittel). Ihre Argumentation zur erfinderischen Tätigkeit basiert auf einer Verbesserung gegenüber dem nächstliegenden Stand der Technik.

Claim 1:
“1. Use of a composition comprising at least one lipid which provides between 35% and 75% of the total energy of the composition, the lipid comprising 25% to 70% by weight of total lipid of MCT (medium chain triglycerides), n-6 and n-3 fatty acids in a ratio n-6/n-3 between 2/1 and 7/1, for the manufacture of a medicament, a functional food or a nutritive product for the treatment or prevention of sepsis or inflammatory shock.”

Hintergrund: Der wesentliche technische Unterschied zum nächstliegenden Stand der Technik bestand vor allem in einem höheren Lipidenergieanteil. Das Patent versuchte, eine positive Wirkung anhand von Beispielen zu untermauern, doch diese Beispiele entsprachen in der Praxis nicht den Parametern des Anspruchs 1.

Die Lehre aus BoA: Die Kammer wendet eine einfache Kontrolle an. Wenn Sie sich auf Tests stützen, um eine positive Wirkung im Zusammenhang mit dem Unterscheidungsmerkmal nachzuweisen, müssen die getesteten Zusammensetzungen mit dem übereinstimmen, was beansprucht wird. Hier war dies nicht der Fall.
Beispiel 1 hatte ein n-6/n-3-Verhältnis von 11,25 und enthielt keine MCT. Beispiel 2 hatte einen Lipidgehalt von 15 % der Gesamtenergie. Beispiel 3 entsprach Anspruch 1, war jedoch nicht getestet worden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keines der Beispiele eine Verbesserung gegenüber dem nächstliegenden Stand der Technik nachweisen konnte. Die behauptete Verbesserung wird daher nicht berücksichtigt, das technische Problem wird als einfache Bereitstellung eines anderen „Arzneimittels, funktionellen Lebensmittels oder Nahrungsmittels” neu formuliert, und die Evidenz wird leichter nachweisbar, da die Anpassung des Energiegehalts einer Nahrungszusammensetzung durch Erhöhung des Fettgehalts eine Routinepraxis ist.

Praktischer Tipp für die Ausarbeitung: Je umfassender und multiparametrischer Anspruch 1 bei der Einreichung ist, desto größer ist das Risiko, dass ein Schlüsselbeispiel außerhalb des Anspruchs liegt, insbesondere nach einer zwingenden Einschränkung im Laufe des Verfahrens. Überprüfen Sie vor der Einreichung Ihre Schlüsselbeispiele Parameter für Parameter streng auf alle Merkmale des Anspruchs 1. Führen Sie dann die gleiche Überprüfung für Ihre bevorzugten Ausweichpositionen durch. So vermeiden Sie später, wenn Sie Anspruch 1 einschränken müssen, um ein Dokument aus dem Stand der Technik herauszunehmen, unbeabsichtigt die einzigen getesteten Ausführungsformen auszuschließen, die die Verbesserung stützen konnten.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine praktische Erkenntnis, die frühzeitig in die Anmeldestrategie einfließen sollte.

Quelle: ECLI:EP:BA:2010:T025407.20101129

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