HGF nimmt am AIPPI World Congress 2026 teil

Published September 2026

HGF nimmt am AIPPI World Congress 2026 teil

Seit dem Brexit steht der britische Agrar- und Lebensmittelsektor vor erheblichen Herausforderungen. Diese sind vor allem auf zusätzliche Nachweis- und Kontrollpflichten wie Pflanzengesundheitszeugnisse und Grenzkontrollen zurückzuführen. Für britische Unternehmen, die Pflanzen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ein- oder ausführen, hat dies erhebliche finanzielle Folgen. Vor diesem Hintergrund verhandeln das Vereinigte Königreich und die EU über ein Abkommen über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Abkommen), das den Verkehr von Pflanzen und Tieren erleichtern soll. Das Abkommen wird unter anderem Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften für die Erzeugung von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen umfassen. 

Mehrere Aspekte des Abkommens sind für Pflanzenzüchter relevant. Dazu zählen ein möglicher einheitlicher Weg zum Sortenschutz, die Angleichung der Vorschriften für genetisch veränderte Organismen sowie die rechtlichen Fragen, die das Abkommen aufwirft. 

Auf dem Weg zu einem einheitlichen Sortenschutz? 

Eine aktuelle Veröffentlichung der britischen Regierung bestätigt, dass eine Angleichung der britischen Sortenschutzrechte (Plant Breeders’ Rights, PBRs) an den gemeinschaftlichen Sortenschutz der EU (Community Plant Variety Rights, CPVRs) erwogen wird. Dadurch könnten Pflanzensorten im Vereinigten Königreich und in der EU durch ein einziges Recht geschützt werden. Für Pflanzenzüchter wäre dies eine erhebliche Erleichterung: Seit dem Brexit müssen sie für neue Pflanzensorten in der EU und im Vereinigten Königreich getrennte Schutzrechte erwerben. 

So praktikabel diese Lösung wäre, könnte das Abkommen doch weitreichende Folgen haben. Darauf weist auch ein aktueller Informationsvermerk der Horticultural Trades Association (HTA) für Interessengruppen hin. Nach Angaben der HTA ist die CPVR-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates) Gegenstand des Abkommens und dürfte daher künftig Anwendung finden. Dies könnte entweder dadurch geschehen, dass das britische Sortenschutzregister auf sämtliche EU-Rechte ausgeweitet wird, oder dadurch, dass das Vereinigte Königreich die EU-Verordnung durch neue nationale Rechtsvorschriften übernimmt. In beiden Fällen würden EU-Sortenschutzrechte auch im Vereinigten Königreich Schutz entfalten. Unklar ist jedoch, ob dies für alle bestehenden CPVRs oder nur für neu erteilte Rechte gelten würde und was mit den britischen PBRs geschieht. Auch die DUS-Prüfung könnte betroffen sein. Insbesondere stellt sich die Frage, ob britische DUS-Prüfberichte künftig wieder in der EU anerkannt werden und ob die britischen Prüfungskapazitäten erhalten bleiben. 

Weitere Auswirkungen für Pflanzenzüchter 

Über diese praktischen Fragen hinaus weist der HTA-Vermerk auf weitergehende Bedenken hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit und der Autonomie des Vereinigten Königreichs hin. So hat etwa der jüngste Fall Nador Cott gegen Asda Unterschiede zwischen der britischen und der unionsrechtlichen Auslegung im Wesentlichen abgeleiteter Sorten aufgezeigt. Daher wird entscheidend sein, welches Recht nach Inkrafttreten des Abkommens auf Pflanzensorten im Vereinigten Königreich Anwendung findet. Dies ist bislang unklar. Hinzu kommt die Frage der Autonomie: Das Vereinigte Königreich ist kein Mitglied der EU und hätte daher kein Stimmrecht bei künftigen Änderungen der CPVR-Verordnung, die derzeit überarbeitet wird. Die Vorschriften, an die sich das Vereinigte Königreich nun angleicht, könnten sich somit nach Inkrafttreten des Abkommens ohne britische Mitwirkung ändern. 

Die britische Regierung hat außerdem angekündigt, ihre Vorschriften für genetisch veränderte Organismen (GVO) an das EU-Recht anzugleichen. Die Präzisionszüchtung, bei der das Vereinigte Königreich und die EU unterschiedliche Ansätze verfolgen, ist jedoch weiterhin Gegenstand der Verhandlungen. Damit stellt sich die Frage, ob auch die EU-Verordnung über neue genomische Techniken einschließlich ihrer Bestimmungen zur Patenttransparenz in das Abkommen einbezogen wird. 

Das Abkommen dürfte bei Pflanzenzüchtern und im gesamten Agrar- und Lebensmittelsektor auf Zustimmung stoßen. Viele Fragen sind jedoch weiterhin ungeklärt und werden voraussichtlich erst beantwortet werden können, wenn das Abkommen veröffentlicht wird. Die Wartezeit könnte überschaubar bleiben: Die britische Regierung strebt weiterhin ein Inkrafttreten Mitte 2027 an. 

Dieser Artikel wurde von Delphine Laute-Caly, Trainee Patent Attorney, verfasst.

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