Patente jenseits der Erde: Brauchen wir ein Mars-Patentamt? Teil 2

Published September 2026

Patente jenseits der Erde: Brauchen wir ein Mars-Patentamt? Teil 2

Stand 2026 befinden sich sämtliche Patentämter auf der Erde. Einen umfassenden oder harmonisierten Rechtsrahmen, der Patentrechte für den Weltraum als eigenständigen Bereich regelt, gibt es bislang nicht. Gleichzeitig gibt es immer mehr Szenarien, in denen die Nutzung von Verfahren oder Produkten im Weltraum ein wirtschaftliches Interesse an Patentschutz für entsprechende Technologien begründen könnte. Damit stellt sich eine interessante Frage: Wenn sich Innovation zunehmend in den Weltraum verlagert, sollten dann auch die Patentämter und das Patentsystem als Ganzes dieser Entwicklung folgen?

Laut aktuellen Pressemitteilungen der britischen Weltraumagentur vom Februar 2026  [1] und Juni 2026[2]) wurden umfangreiche Aufträge und Fördermittel an Unternehmen vergeben, die neue und innovative Fertigungsplattformen für den Einsatz im Orbit entwickeln. Diese sollen die Herstellung von Arzneimitteln, Halbleiter-Impfkristallen und Glasfasermaterialien unter den Bedingungen der Mikrogravitation ermöglichen. In die Entwicklung solcher Fertigungsverfahren werden erhebliche Mittel investiert. Für die beteiligten Unternehmen könnte es daher zunehmend wichtig werden, Wettbewerber daran zu hindern, diese Technologien ohne ihre Zustimmung zu nutzen.

Auch mit Blick auf die zunehmenden menschlichen Aktivitäten im Weltraum könnten neue kommerzielle Märkte für entsprechende Technologien entstehen. Dazu tragen kommerzielle Raumflüge, die geplante weitere Nutzung der Internationalen Raumstation bis 2030 sowie die längerfristigen Vorbereitungen für das Artemis-Programm bei. Diese Entwicklungen könnten einen grundlegend neuen Ansatz für den Patentschutz jenseits der Erde erforderlich machen. Doch wie könnte ein solcher Ansatz aussehen?

Unser vorangegangener Artikel zu diesem Thema stellte einige bestehende Ansätze für den Schutz von Erfindungen vor, deren Nutzung oder mögliche Verletzung nicht auf Tätigkeiten an Land beschränkt ist. Der vorliegende Artikel geht der Frage nach, wie diese Ansätze weiterentwickelt werden oder als Anregung für einen umfassenderen patentrechtlichen Rahmen für den Weltraum dienen könnten.

Wie bereits im vorherigen Artikel erläutert, dürfte eine einfache Ausweitung des Patentschutzes vom Luftraum eines Staatsgebiets über die Kármán-Linie hinaus in den Weltraum nur schwer mit dem Weltraumvertrag vereinbar sein. Dieser bestimmt, dass der Weltraum „keiner nationalen Aneignung unterliegt“. Ein solcher Ansatz würde zudem Tätigkeiten auf Himmelskörpern wie dem Mars nicht angemessen erfassen. Sollte es der Menschheit eines Tages gelingen, den Mars dauerhaft zu besiedeln, könnte auch dieser zu einem Zentrum technologischer Innovation werden.

Die grundlegende Frage bleibt daher bestehen: Brauchen wir ein Mars-Patentamt? Und sollten internationale Systeme für Patentanmeldungen, etwa der Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, der Patent Cooperation Treaty oder kurz PCT, angepasst werden, um Patentschutz jenseits der Erde zu ermöglichen?

Realistisch betrachtet dürfte ein verlässlicher Patentschutz für Tätigkeiten im Weltraum und auf Himmelskörpern einen neuen, sorgfältig ausgestalteten Rechtsrahmen erfordern. Dabei müsste insbesondere sichergestellt werden, dass ein solcher Rahmen nicht im Widerspruch zu den Grundprinzipien des Weltraumvertrags steht, nach denen die Erforschung und Nutzung des Weltraums im Interesse aller Staaten erfolgen soll.

Ein eigenständiges Mars-Patentamt ist zwar eine faszinierende Vorstellung. Der realistischste Weg zu einem wirksamen Patentschutz im Weltraum dürfte jedoch darin bestehen, bestehende irdische Patentsysteme zu erweitern und anzupassen, anstatt vollständig neue Patentämter auf anderen Planeten zu schaffen.

Denkbar wäre auch die Entwicklung eines besonderen internationalen Mechanismus zur Ausweitung des Patentschutzes über die Erde hinaus. Dies könnte entweder durch eine supranationale Einrichtung erfolgen, die befugt wäre, Schutzrechte mit Wirkung für den Weltraum zu erteilen, oder durch ein System, das bestehende nationale oder regionale Patente anerkennt und ihre Wirkung auf diesen Bereich erstreckt.

Ein vergleichbarer Ansatz findet sich im Hongkong-Modell. Dort können bestimmte bereits erteilte Patente, beispielsweise britische Patente, erneut registriert werden, damit sie auch in Hongkong Wirkung entfalten. Ein ähnliches System für den Weltraum könnte Patentinhabern ermöglichen, den Weltraum oder bestimmte Himmelskörper als zusätzliches Schutzgebiet für eine festgelegte Gruppe teilnehmender Staaten zu benennen.

Ein solches System würde komplexe Fragen hinsichtlich der Durchsetzung, der gerichtlichen Zuständigkeit und des erforderlichen internationalen Konsenses aufwerfen. Dennoch könnte es einen nachvollziehbaren rechtlichen Ansatz bieten, den Weltraum nicht als rechtsfreien Raum, sondern als möglichen Erweiterungsbereich bestehender Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums zu behandeln.

Sollte die Menschheit eines Tages über dauerhafte Stützpunkte auf dem Mond oder dem Mars verfügen, müssten die Staaten gemeinsam entscheiden, wie der Schutz von Erfindungen geregelt werden soll, die auf diesen Himmelskörpern entwickelt werden. Denkbar wäre ein Ansatz, der sich an der Regelung für die Internationale Raumstation orientiert. Danach könnten Erfindungen, die innerhalb einer Basis oder Einrichtung unter der Verantwortung eines bestimmten Staates entwickelt werden, dem Recht dieses Staates unterliegen.

Brauchen wir also ein Mars-Patentamt mit eigenem Patentrecht und eigenen Gerichten? Ein solcher Ansatz würde eine umfassende internationale Zusammenarbeit und Einigung voraussetzen. Da es bereits auf der Erde kein weltweit einheitliches System für die Durchsetzung von Patenten gibt, wäre dies eine erhebliche Herausforderung.

Andererseits zeigen der Weltraumvertrag und das zwischenstaatliche Übereinkommen über die Internationale Raumstation, das International Space Station Intergovernmental Agreement oder kurz IGA, dass Staaten grundsätzlich gemeinsame Regelungen für den Umgang mit geistigem Eigentum im Weltraum vereinbaren können. Im Vergleich zu den bislang ungeklärten und komplexen Entscheidungen, die für ein umfassendes Patentsystem im Weltraum erforderlich wären, stellen diese Übereinkünfte allerdings nur erste Schritte dar.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Patentverletzungen im Weltraum sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Mit der Zunahme kommerzieller Aktivitäten jenseits der Erde wird es jedoch immer wichtiger werden, diese Fragen zu beantworten.

Bis dahin bietet der herkömmliche Patentschutz weiterhin einen erheblichen Nutzen für Innovationen im Raumfahrtsektor. Die Entwicklung klarer und wirksamer Ansätze für den Schutz geistigen Eigentums im Weltraum dürfte zu den zahlreichen Herausforderungen gehören, mit denen sich die internationale Gemeinschaft in den kommenden Jahren auseinandersetzen muss, während die Menschheit ihre Fähigkeiten zur Raumfahrt hoffentlich weiterentwickelt.

[1] Pressemitteilung (9. Februar 2026): Neue Studien zur Herstellung fortschrittlicher Werkstoffe in der Umlaufbahn – GOV.UK

[2] Pressemitteilung (10. Juni 2026): „Made in Space“: Britische Fördermittel treiben bahnbrechende Weltraumtechnologien voran – GOV.UK

Dieser Artikel wurde von Jess Davis Jess Davis und Joe Baumber von HGF verfasst.

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