UPC
UPC – ein großer Schritt näher zum Starttermin Anfang 2023
Juli 2022
Der Verwaltungsausschuss des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) hielt am 8. Juli 2022 seine zweite Sitzung ab.
Ein wichtiger Schritt war die Verabschiedung der Verfahrensordnung und der Gebührentabelle des Gerichtshofs, die beide am 1. September 2022 in Kraft treten werden (nach der juristischen Bereinigung werden sie im Laufe des Sommers veröffentlicht). Darüber hinaus hat der Ausschuss im Rahmen der operativen Tätigkeit des UPC die Regeln des UPC für Dienstreisen verabschiedet, die Anreize für kohlenstoffarme Verkehrsmittel enthalten.
Auf der Sitzung bestätigte der Ausschuss auch die Einrichtung von lokalen und regionalen Abteilungen des Gerichts erster Instanz. Diese Abteilungen werden sich in Österreich (Wien), Belgien (Brüssel), Dänemark (Kopenhagen), Finnland (Helsinki), Frankreich (Paris), Deutschland (Düsseldorf, Hamburg, Mannheim, München), Italien (Mailand), den Niederlanden (Den Haag), Slowenien (Ljubljana) und Portugal (Lissabon) befinden. Die regionale Abteilung Nordic-Baltic wird hauptsächlich in Schweden (Stockholm) angesiedelt sein. Was das Zentrum für Patentmediation und -schiedsgerichtsbarkeit des UPC betrifft, so hat der Ausschuss die Organisationsregeln dieses Zentrums angenommen, das mit Sitz in Ljubljana und Lissabon eingerichtet werden soll.
Die Empfehlungsliste der am besten geeigneten Kandidaten für die Ernennung zum Richter des Einheitlichen Patentgerichts wurde ebenfalls fertiggestellt. Es wird erwartet, dass diese Liste noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.
Im Anschluss an diese wichtigen Entscheidungen hat der Verwaltungsausschuss erklärt, dass der Zeitpunkt der Aufnahme der operativen Tätigkeiten des Gerichtshofs vernünftigerweise für Anfang 2023 erwartet werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter UPC News oder per E-Mail an [email protected], wenn Sie Fragen haben.