< Zurück zu den aktuellen Neuigkeiten & Events

Neuigkeiten

EPA legt Beginn der Übergangsmaßnahmen für das Einheitspatent auf den 1. Januar 2023 fest

November 2022

Das EPA hat angekündigt, dass es den Starttermin seiner Übergangsmaßnahmen für Einheitspatente (EP) auf den 1. Januar 2023 verschieben will.

Ab diesem Datum können Anmelder, die ein 71(3)-Schreiben (Erteilungsabsicht des EPA) erhalten haben, frühzeitig Anträge auf einheitliche Wirkung und Anträge auf Aufschub der Entscheidung über die Erteilung eines europäischen Patents stellen (um einen EP-Antrag zu ermöglichen). Die Maßnahmen gelten bis zur Inbetriebnahme des EP-Systems und des UPC, die voraussichtlich am 1. April 2023 erfolgen wird.

Die beiden Übergangsmaßnahmen sind miteinander verknüpft, aber aus verfahrenstechnischer Sicht getrennt. Vor dieser Ankündigung waren beide Maßnahmen auch von der Hinterlegung der Ratifizierung des UPC-Abkommens durch Deutschland abhängig.

Die Webseite des EPA wurde aktualisiert. Die Übergangsmaßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Frühzeitiger Antrag auf einheitliche Wirkung

Die erste Übergangsmaßnahme ermöglicht es den Antragstellern, vor Beginn des EP-Systems frühzeitig Anträge auf einheitliche Wirkung zu stellen. Dies wird es dem EPA ermöglichen, die einheitliche Wirkung sofort zu Beginn des Systems des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) zu registrieren, sofern alle entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das EPA wird frühzeitige Anträge auf einheitliche Wirkung ab dem 1. Januar 2023 zulassen.

Vorzeitige Anträge auf einheitliche Wirkung können nur für europäische Patentanmeldungen gestellt werden, für die eine Mitteilung nach Regel 71(3) EPÜ versandt wurde. Wird ein vorzeitiger Antrag auf einheitliche Wirkung vor dem 1. Januar 2023 eingereicht und/oder wurde keine Regel 71(3) EPÜ-Mitteilung versandt, wird er nicht als Antrag auf einheitliche Wirkung behandelt. Der Antragsteller wird aufgefordert, seinen Antrag erneut zu stellen, sobald beide Bedingungen erfüllt sind.

2. Antrag auf Aufschub des Erlasses von Entscheidungen über die Erteilung eines europäischen Patents

Die zweite Übergangsmaßnahme sieht vor, dass der Antragsteller einen Aufschub des Erlasses der Entscheidung über die Erteilung eines europäischen Patents nach der Übermittlung einer Mitteilung nach Regel 71(3) EPÜ und vor der Billigung des zur Erteilung bestimmten Textes beantragen kann. Dadurch wird ein europäisches Patent für den Schutz durch ein Einheitspatent in Frage kommen, das andernfalls vor dem Start des UPC erteilt worden wäre, und es wird vermieden, dass Anmelder die Gelegenheit verpassen, in der Übergangsphase ein EP zu erhalten.

Das EPA wird Anträge auf eine Verschiebung der Erteilung ab dem 1. Januar 2023 zulassen. Außerdem kann ein Antrag auf Aufschub nur für europäische Patentanmeldungen gestellt werden, bei denen der Anmelder durch eine Mitteilung nach Regel 71 (3) EPÜ über den zur Erteilung vorgesehenen Text informiert wurde, diesen aber noch nicht genehmigt hat. Ein Antrag auf Aufschub, der am selben Tag wie die Genehmigung des zur Erteilung bestimmten Textes eingereicht wird, gilt als gültig eingereicht. Der Antrag auf Aufschub muss auf einem speziellen Antragsformular des EPA eingereicht werden. Ein Antrag, der diese Anforderungen nicht erfüllt, gilt als nicht eingereicht.

Aktuelle Neuigkeiten

Agritech Thymes: Ein Überblick über den Schutz gentechnisch veränderter Pflanzen

Zu Beginn einer neuen Jahreszeit ist es an der Zeit, sich erneut mit dem aktuellen Stand des Schutzes von „Essentially Derived Varieties, EDVs“ und Pflanzen, die aus neuen Genomtechniken (New …

Weiterlesen

Rechtliche Fallstricke vermeiden: Der kostspielige Fehler der Notting Hill Bag Company

[2025] EWHC 1793 (IPEC) – Natasha Courtenay-Smith und Notting Hill Bag Company Limited gegen The Notting Hill Shopping Bag Company Limited, Nangialai Takanai, The Notting Hill Shopper Bag Ltd, Ehsanullah …

Weiterlesen
Event - 12. September 2025

Wolters Kluwer Frühstückspanel zu KI und geistigem Eigentum bei der AIPPI

Sofie McPherson, Patentdirektorin bei HGF, moderiert eine spezielle Frühstückspanel-Sitzung, die von Wolters Kluwer auf dem AIPPI-Weltkongress in Yokohama am 15. September 2025 veranstaltet wird. Details zur Sitzung Thema: KI und …

Veranstaltungsdetails

T1465/23 – Keine Einschränkung durch die Beschreibung – EPO-Kammer beendet die Prüfung der erfinderischen Tätigkeit für willkürliche Änderungen unter Berufung auf G1/24 und G1/19

„Die potenzielle Patentierbarkeit einer bestimmten engen Ausführungsform […] kann einen Anspruch nicht zulässig machen, der aufgrund seiner Breite eine Vielzahl anderer, nicht erfinderischer Ausführungsformen umfasst“ – r. 3.5. Hintergrund EP3113515 …

Weiterlesen

G1/24 verstehen – Wie sind die Ansprüche im Hinblick auf die Beschreibung auszulegen?

In G1/24 hat die Große Beschwerdekammer (EBA) festgelegt, wie Ansprüche zur Beurteilung der Patentierbarkeit auszulegen sind: in Verbindung mit der Beschreibung. Die Entscheidung ging jedoch nur am Rande darauf ein, …

Weiterlesen

Welcome to HGF Presents - New Video Series

Introducing HGF Presents a new video series delivering practical insights into European Patent Law and practice. Curated by our leading experts in chemistry, life sciences, technology & engineering, each concise …

Weiterlesen

Seminar zur Einbindung von Geschäftsgeheimnissen in Ihre IP-Strategie

Veranstaltungsdatum: 10. September 2025 HGF veranstaltet ein Seminar zur Einbindung von Geschäftsgeheimnissen in Ihre IP-Strategie, gefolgt von Networking, Aperitif und Snacks. Das Seminar findet am Mittwoch, dem 10. September, von …

Weiterlesen

PRESSEMITTEILUNG HGF stärkt seine Präsenz in Europa mit drei neuen Partnern in Frankreich und Deutschland

HGF stärkt seine Präsenz in Europa mit drei neuen Partnern in Frankreich und Deutschland HGF freut sich, die Aufnahme von drei neuen Partnern bekannt zu geben, die die Präsenz des …

Weiterlesen