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Rumänien wird das 18. Land, das am UPC und UP teilnimmt – EPO kündigt die Möglichkeit an, die Registrierung der einheitlichen Wirkung aufzuschieben
Juni 2024
Ab dem 1. September 2024 wird Rumänien nach der Ratifizierung des UPC-Abkommens das 18te Land sein, das am UPC teilnimmt. Das bedeutet, dass alle ab diesem Datum eingetragenen Einheitspatente auch für Rumänien gelten werden (zweite Einheitspatentgeneration).
Das EPA hat angekündigt, dass ab dem 5. Juni 2024 ein Antrag auf Verschiebung der Eintragung eines Einheitspatents gestellt werden kann, damit die Eintragung am oder nach dem 1. September 2024 erfolgt. Damit wird sichergestellt, dass Rumänien in den Geltungsbereich des Einheitspatents einbezogen wird.
Weitere Länder, die dem UPC in Zukunft beitreten könnten, sind Zypern, die Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Irland und die Slowakei. Diese Länder haben das UPC-Übereinkommen unterzeichnet, die Ratifizierung aber noch nicht abgeschlossen. Irland muss erst ein Referendum abhalten, bevor es die Ratifizierung abschließen kann.
Wenn es für Sie von Interesse ist, die Eintragung der einheitlichen Wirkung nach der Erteilung Ihres europäischen Patents hinauszuzögern, um vom territorialen Anwendungsbereich der zweiten Generation des Einheitspatents, die Rumänien umfasst, zu profitieren, sprechen Sie bitte mit Ihrem zuständigen IP-Spezialisten.
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