Blogs
Regulierung von NGT-Pflanzen in Europa – Polnische Präsidentschaft schlägt alternative Lösung zum Patentverbot vor
Februar 2025
In der neuesten Entwicklung der neuen Gesetzesvorlage zur Regulierung von NGT-Pflanzen (genetisch veränderte Pflanzen) in der EU hat die polnische Präsidentschaft einen Änderungsantrag vorgelegt, der das vorgeschlagene Patentverbot für NGT-Pflanzen, Pflanzenmaterial und Pflanzenerzeugnisse aufhebt.
Zur Erinnerung: Bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zur Lockerung des Regulierungsprozesses für die Vermarktung von NGT-Pflanzen schlug das EU-Parlament eine Änderung vor, die „NGT-Pflanzen, Teile davon, genetische Informationen und die darin enthaltenen Verfahrensmerkmale“ effektiv von der Patentierbarkeit ausschließt. Der Vorschlag beinhaltete auch Einschränkungen des Schutzumfangs bestehender Patente und Anmeldungen für alle NGT-Pflanzen. Der Zweck des vorgeschlagenen Verbots bestand darin, rechtliche Unsicherheiten, erhöhte Kosten und Abhängigkeiten von großen Agrartechnologieunternehmen für Landwirte und Züchter zu vermeiden. Dies, so argumentierten sie, stehe im Einklang mit dem Ziel der EU-Kommission, eine nachhaltige Landwirtschaft zu entwickeln und die Ernährungssicherheit in der Region zu erhöhen.
Seit dem Änderungsvorschlag wird über den Umfang des Ausschlusses diskutiert, der so ausgelegt werden könnte, dass er sich auch auf die für die gezielte Mutagenese verwendeten genetischen Werkzeuge erstreckt. Es gab auch verständliche Vorbehalte gegen die Notwendigkeit, bestehende Rechtsvorschriften wie die EU-Biotechnologie-Richtlinie, das UPCA und das TRIPS-Abkommen zu überarbeiten, sowie Fragen zu den Änderungen, die möglicherweise am Europäischen Patentübereinkommen vorgenommen werden müssen. Obwohl der Vorschlag, sich nur auf die risikoärmeren NGT1-Pflanzen zu beschränken, vom belgischen Ratsvorsitz abgeschwächt wurde, konnte keine Mehrheit für den Vorschlag gewonnen werden.
Die derzeitige polnische Präsidentschaft hat erkannt, dass die Patentsperre zwischen den EU-Mitgliedsstaaten bezüglich des vorgeschlagenen Patentverbots umgehend angegangen werden muss, um die Regulierungsgesetzgebung umzusetzen. Mit dem Ziel, Innovationen in der EU zu fördern und gleichzeitig Züchtern freien Zugang zu Sorten zu ermöglichen, hat die polnische Präsidentschaft Folgendes vorgeschlagen:
- Es wird eine Unterscheidung zwischen Patenten, die Basistechnologien schützen, und Patenten für Pflanzen und Verfahren, die zu einem bestimmten Pflanzeneigenschaft führen, geben.
- Vermehrungsmaterial einer NGT1-Pflanze kann ohne weitere Einschränkungen auf den Markt gebracht werden, wenn es nicht durch ein Produktpatent oder ein Verfahrenspatent geschützt ist, das zu einer bestimmten Eigenschaft der Pflanze führt.
- Wenn es Patente gibt, die das Vermehrungsmaterial oder ein Verfahren, das zu einem bestimmten Merkmal führt, schützen, kann das Vermehrungsmaterial dennoch auf den Markt gebracht werden, unterliegt jedoch möglicherweise weiteren Einschränkungen, wenn ein Mitgliedstaat dies wünscht. Zu diesen Einschränkungen gehören: ein Verbot der Verwendung des Vermehrungsmaterials für den Anbau von Vermehrungsmaterial und eine Kennzeichnungspflicht. Diese Einschränkungen zielen darauf ab, nationale Landwirte und Züchter vor Patenten zu schützen.
- Der Vorschlag enthält ein Prüfverfahren, um festzustellen, ob es Patente oder Patentanmeldungen gibt, die relevant sein könnten, und diese Last wird der Partei auferlegt, die das Vermehrungsmaterial auf den Markt bringt.
Es ist bemerkenswert, dass sich die Bestimmungen nicht auf Pflanzen an sich oder Pflanzenerzeugnisse beziehen, sondern nur auf Vermehrungsmaterial. Die Anforderungen sind auch auf NGT1-Pflanzen beschränkt, und anderes Vermehrungsmaterial unterliegt nicht dem Prüfverfahren.
Viele haben die Streichung des vorgeschlagenen Patentverbots begrüßt, und wenn der polnische Vorschlag angenommen wird, könnte die Gesetzgebung vorankommen, obwohl noch viele nicht-IP-bezogene Fragen zu klären sind.
Dieser Artikel wurde von den Partnern Punita Shah und Ellie Purnell verfasst.