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Frist zur Beantwortung von USPTO-Markenamtsbeschwerden auf 3 Monate verkürzt
Oktober 2022
Ab dem 3. Dezember 2022 wird die Frist für die Beantwortung von Klagen des USPTO von 6 Monaten auf 3 Monate verkürzt.
Dies betrifft nur Amtshandlungen, die am oder nach dem 3. Dezember verschickt werden. Wenn mehr als 3 Monate benötigt werden, kann eine Gebühr entrichtet werden, um die Frist auf 6 Monate zu verlängern.
Bitte beachten Sie, dass dies nur für die Vorregistrierung von Amtshandlungen gilt. Die Änderung von 6 Monaten auf 3 Monate wird für Postregistrierungsvorgänge erst am 7. Oktober 2023 erfolgen. Darüber hinaus gilt diese neue Frist nicht für US-Benennungen aus einem Antrag aus Madrid, für die weiterhin die volle 6-monatige Antwortfrist gilt.