Brexit

Ihre Rechte des geistigen Eigentums in Europa nach dem Brexit

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht länger Teil des EU-IP-Systems. Britische Rechte des geistigen Eigentums bestehen dann neben den EU- und nationalen IP-Systemen in Europa und der Europäischen Union.

Als europäische Gesellschaft werden wir bei HGF weiterhin unsere Mandanten im Hinblick auf alle Aspekte von Patenten, Marken und Designs in ganz Europa beraten und sie vertreten. Wir werden mit unseren Mandanten gemeinsam Strategien für die sich wandelnde IP-Landschaft in Europa entwickeln.

Die wichtigsten Punkte

Die wichtigsten Punkte, die es im Hinblick auf Rechte des geistigen Eigentums nach dem Brexit zu berücksichtigen gilt, sind:

  • Nationale britische Rechte des geistigen Eigentums werden vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht beeinflusst
  • Patente, die über das EPA (das keine EU-Institution ist) erlangt wurden, werden vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht beeinflusst
  • Es werden vergleichbare britische Marken- und Designrechte nach den Bedingungen des Austrittsabkommens erstellt. Am 1. Januar 2021 schuf das britische Amt für geistiges Eigentum eine vergleichbare britische Marke bzw. ein Design für jede eingetragene EU-Marke (EUTM) und jedes eingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster (RCD).

HGF wird weiterhin Mandanten in allen Angelegenheiten vor dem EPO und EUIPO im Hinblick auf europäische Rechte des geistigen Eigentums sowie vor den entsprechenden nationalen Ämtern in den Ländern, in denen wir tätig sind, vertreten.

Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf Rechte des geistigen Eigentums haben oder weitere Beratung in dieser Sache wünschen, wenden Sie sich gerne an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei HGF.

Finden Sie heraus, wie sich der Brexit auswirkt auf:

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