Published September 2026
Mehr als nur das Patent: Innovationsschutz in der Medizintechnik neu denken
Für viele Medizintechnikunternehmen ist ein Patent der naheliegende Ausgangspunkt, wenn es um den Schutz eines neuen Produkts durch geistige Eigentumsrechte geht.
Die Technologie ist neu, die Erfindung technisch geprägt, und der erste Impuls lautet daher häufig: Was können wir patentieren?
Doch diese Frage greift möglicherweise zu kurz.
Das kürzlich modernisierte System der eingetragenen EU-Designs bietet Medtech-Unternehmen die Möglichkeit, den Schutz ihrer Innovationen umfassender zu betrachten.
Das neue Regelwerk berücksichtigt ausdrücklich Animationen und Bewegungen, digitale Produkte wie grafische Benutzeroberflächen sowie dynamische Darstellungen einschließlich 3D- und Videoformaten.
Für Medtech-Unternehmen können diese Änderungen von erheblicher Bedeutung sein. Sie erweitern die Möglichkeiten, Produktmerkmale zu schützen, die wirtschaftlich wertvoll sind, aber nicht zwangsläufig durch Patente erfasst werden.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht mehr nur: „Was können wir patentieren?“, sondern vielmehr: „Welche Bestandteile unseres Produkts schaffen wirtschaftlichen Wert und welches Schutzrecht eignet sich jeweils am besten zu ihrem Schutz?“
Ein Produkt, mehrere Schutzrechtspositionen
Stellen wir uns ein neues tragbares Patientenüberwachungsgerät vor.
Die zugrunde liegende Technologie könnte beispielsweise eine neuartige Sensoranordnung, ein neues Verfahren zur Verarbeitung physiologischer Daten mit technischem Vorteil sowie ein innovatives Energiemanagementsystem umfassen. Diese Merkmale könnten typische Kandidaten für einen Patentschutz sein.
Doch nehmen wir an, das Unternehmen hat auch erhebliche Ressourcen in ein unverwechselbares, kompaktes Gehäusedesign investiert, mit einer besonderen Anordnung von Konturen, Tasten und Statusanzeigen. Zudem wurde die Benutzeroberfläche so gestaltet, dass komplexe Patientendaten für medizinisches Fachpersonal unmittelbar verständlich sind, während bestimmte Elemente der Oberfläche auf Veränderungen des Patientenzustands mit Animationen reagieren.
Diese Merkmale können wesentlich zur Marktattraktivität und Differenzierung des Produkts beitragen, werden jedoch nicht zwingend durch dieselben Schutzrechte geschützt wie die zugrunde liegende Technologie.
Ein Patent kann die technische Lösung schützen. Markenrechte können den Namen, das Logo und weitere Kennzeichen schützen. Vertraulichkeitsmaßnahmen können Know-how absichern. Ein eingetragenes Design kann die Erscheinungsform des Produkts schützen.
Dieser mehrschichtige Ansatz kann insbesondere im Medtech-Sektor wertvoll sein, da erhebliche Investitionen nicht nur in die technische Entwicklung, sondern auch in Produktdesign, Benutzerfreundlichkeit und die Interaktion mit medizinischem Fachpersonal und Patienten fließen.
Was hat sich geändert?
Der modernisierte EU-Rechtsrahmen für Designs führt den Designschutz konsequenter in das digitale Zeitalter.
Der Designbegriff umfasst nun ausdrücklich auch Bewegungen, Übergänge und Animationen. Gleichzeitig wurde der Produktbegriff auf nicht körperliche Erzeugnisse wie grafische Benutzeroberflächen erweitert. Zudem können dynamische und animierte Darstellungen einschließlich 3D- und Videoformaten verwendet werden.
Für Medizinprodukte mit anspruchsvollen Benutzeroberflächen eröffnet dies beispielsweise die Möglichkeit, auch die visuelle Gestaltung und das Verhalten der Benutzeroberfläche selbst zu schützen, anstatt Designschutz ausschließlich auf das physische Gerätegehäuse zu beschränken.
Grundsätzlich bestimmen die in einer Designanmeldung enthaltenen Darstellungen den angestrebten Schutzumfang. Der Auswahl der Darstellungen kommt daher besondere Bedeutung zu: Sie eröffnet neue Schutzmöglichkeiten, erfordert aber zugleich strategische Entscheidungen.
Anspruchsvollere Darstellungen – aber wie viel sollte offengelegt werden?
Die Möglichkeit, dynamische und dreidimensionale Darstellungen zu verwenden, erlaubt es Unternehmen, das Design eines Produkts deutlich präziser darzustellen als mit wenigen herkömmlichen Abbildungen.
Bei unserem hypothetischen Patientenmonitor reichen statische Bilder möglicherweise nicht aus, um eine animierte Benutzeroberfläche oder bewegliche Komponenten angemessen wiederzugeben. Eine dynamische Darstellung könnte das Design wesentlich klarer definieren.
Mehr Offenlegung ist jedoch nicht automatisch besser.
Medtech-Unternehmen und andere Unternehmen müssen regelmäßig zwischen dem Wunsch nach möglichst umfassendem Schutz und dem Bedürfnis abwägen, sensible Informationen nicht öffentlich zugänglich zu machen. Eine Designanmeldung sollte daher nicht einfach alles enthalten, was dargestellt werden kann. Vielmehr sollte geprüft werden, welche visuellen Merkmale tatsächlich Schutz benötigen und welche Informationen besser geschäftlich vertraulich bleiben oder durch andere Schutzrechte abgesichert werden sollten.
Dies gilt insbesondere für Produkte mit sowohl technischen als auch ästhetischen Merkmalen. Dass etwas in einer Designanmeldung dargestellt werden kann, bedeutet nicht zwangsläufig, dass es auch dargestellt werden sollte. Die neue Flexibilität macht eine strategische Planung des Designschutzes daher wichtiger denn je.
Ein praktisches Beispiel: Das Patientenüberwachungsgerät der nächsten Generation
Für unser hypothetisches tragbares Überwachungsgerät könnte eine IP-Strategie beispielsweise wie folgt aussehen:
Die technische Architektur – Sensoranordnung, Signalverarbeitung und Energiemanagement könnten für einen Patentschutz infrage kommen.
Die äußere Gestaltung – Form, Konturen, Anordnung und sichtbare Merkmale des Geräts könnten durch ein oder mehrere eingetragene Designs geschützt werden.
Die grafische Benutzeroberfläche – Das visuelle Layout und gegebenenfalls animierte Elemente könnten gesondert auf Designschutz geprüft werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Markenname und Logo – Diese könnten durch Markenrechte geschützt werden.
Nicht offengelegtes technisches Know-how – Herstellungsverfahren oder Algorithmen, die nicht veröffentlicht werden müssen, könnten als vertrauliche Informationen geschützt bleiben.
Das Ergebnis ist kein Wettbewerb zwischen verschiedenen Schutzrechten. Vielmehr entsteht ein Portfolio, in dem unterschiedliche Schutzrechte verschiedene Aspekte desselben Produkts absichern.
Diese Unterscheidung gewinnt insbesondere dann an Bedeutung, wenn sich ein Produkt im Laufe der Zeit weiterentwickelt. Designrechte können unabhängig von Patenten bestehen bleiben. Verändern sich das Erscheinungsbild des Produkts oder seine Benutzeroberfläche, kann neuer Designschutz für aktualisierte Varianten beantragt werden. Designschutz kann somit Teil einer langfristigen Strategie sein, um die kommerzielle Identität eines erfolgreichen Produkts zu schützen.
Was sollten Medtech-Unternehmen anders machen?
Die Reform des EU-Designrechts bietet Medtech-Unternehmen Anlass, ihre IP-Bewertungsprozesse bei der Entwicklung neuer Produkte zu überprüfen.
Anstatt ausschließlich die Patentierbarkeit der zugrunde liegenden Technologie zu prüfen, könnten Unternehmen bereits in einer frühen Entwicklungsphase eine umfassendere Bestandsaufnahme ihrer Schutzrechtspositionen durchführen.
Medtech-IP-Checkliste
Berücksichtigen Sie bei der Entwicklung eines neuen Produkts folgende Fragen:
- Was ist technisch neu? – Identifizieren Sie Erfindungen, die möglicherweise Patentschutz verdienen, einschließlich weniger offensichtlicher technischer Verbesserungen, die während der Produktentwicklung entstanden sind.
- Was wird der Kunde tatsächlich sehen? – Identifizieren Sie prägende visuelle Merkmale des physischen Produkts, beispielsweise Form, Anordnung, Oberflächenmerkmale, Farben und andere sichtbare Eigenschaften, da diese wirtschaftlich relevant sein können.
- Bewegt sich das Produkt oder verändert es sich visuell? – Prüfen Sie, ob Bewegungen, Animationen oder Übergänge Teil der visuellen Identität des Produkts sind und ob das neue Designsystem die Möglichkeit bietet, diese Elemente zu schützen.
- Verfügt das Produkt über eine grafische Benutzeroberfläche? – Bei vernetzten Geräten und digitalen Gesundheitslösungen sollte geprüft werden, ob Designschutz für Erscheinungsbild und Anordnung der Benutzeroberfläche neben einem möglichen technischen softwarebezogenen Schutz sinnvoll ist.
- Was sollte nicht offengelegt werden? – Identifizieren Sie vor der Anmeldung technische oder geschäftlich vertrauliche Informationen, die nicht in der Designdarstellung erscheinen müssen und besser durch Patente, Geschäftsgeheimnisse oder Vertraulichkeitsmaßnahmen geschützt werden sollten.
- Wie sollte das Design dargestellt werden? – Prüfen Sie sorgfältig, welche Ansichten, Disclaimer sowie gegebenenfalls dynamischen oder dreidimensionalen Darstellungen den gewünschten Schutzumfang am besten definieren.
- Gibt es mehrere wirtschaftlich relevante Designs? – Das neue EU-System ermöglicht bis zu 50 Designs in einer Mehrfachanmeldung und hat die bisherige Klasseneinheit abgeschafft. Dadurch kann der Aufbau eines Portfolios für unterschiedliche Produkte oder Varianten erleichtert werden.
- Wie sieht die langfristige Produktstrategie aus? – Überlegen Sie, ob Designschutz auch dann noch einen Mehrwert bieten kann, wenn Patente auslaufen, Produkte weiterentwickelt werden oder neue Wettbewerber in den Markt eintreten.
Mehr als nur das Patent
Für Medtech-Unternehmen besteht die wichtigste Veränderung möglicherweise nicht in einer einzelnen Vorschrift des neuen EU-Designrechts, sondern vielmehr in der Art und Weise, wie Unternehmen über geistiges Eigentum nachdenken.
Ein Medizinprodukt ist selten nur eine technische Erfindung. Häufig ist es eine Kombination aus Technologie, physischem Design, Software, Nutzererlebnis, Markenidentität und Know-how.
Jeder dieser Bestandteile kann wirtschaftlichen Wert schaffen und eine andere Form des Schutzes erfordern.
Das modernisierte System der eingetragenen EU-Designs bietet Unternehmen mehr Flexibilität beim Schutz solcher nicht-technischen Aspekte, insbesondere digitaler und dynamischer Elemente, die zunehmend an Bedeutung gewinnen.
Die Chance für Medtech-Unternehmen besteht darin, über das Patent hinauszudenken. Nicht indem Patente ersetzt werden, sondern indem bereits zu Beginn der Produktentwicklung eine breitere Frage gestellt wird:
Was macht dieses Produkt wertvoll, und schützen wir tatsächlich alle wertschöpfenden Bestandteile?
Wie HGF Unternehmen unterstützen kann
Die Medtech- und Design-Teams von HGF unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung umfassender IP-Strategien, die den gesamten Wert ihrer Innovationen schützen.
Von eingetragenen Designs für physische Produkte und digitale Benutzeroberflächen über Patente und Marken bis hin zum Schutz vertraulichen Know-hows verbinden unsere multidisziplinären Teams Designexpertise mit technischem Fachwissen in Bereichen wie Medizintechnik, Engineering, Software und Digital Health. So helfen wir Unternehmen dabei, die wirtschaftlich relevanten Schutzrechtspositionen zu identifizieren und wirksam zu schützen.
Dieser Artikel wurde von Joanne Meredith, Senior Patent Attorney, verfasst und ursprünglich von Health Tech World veröffentlicht.