Retail Scanner
[Un]Fair Play – Ein Blick auf die Thatchers- und Lidl-Urteile
März 2024
Wir betrachten den unlauteren Vorteil und die unlautere Benachteiligung durch die Brille der jüngsten Urteile in den Rechtssachen Lidl gegen Tesco und Thatchers gegen Aldi. Zwei sehr unterschiedliche Ergebnisse zu denselben Rechtsgrundsätzen und vielleicht ein Streitpunkt in der Berufung.
Die Streitfälle
In Thatchers gegen Aldi dreht sich der Streit um das Gesamterscheinungsbild des THATCHERS CLOUDY LEMON CIDER – für den Thatchers eine Markeneintragung für das unten abgebildete Bildzeichen besitzt – und des TAURUS CLOUDY LEMON CIDER von Aldi (ebenfalls unten abgebildet).
Thatchers behauptete, Aldi habe absichtlich versucht, seine eigene Apfelweinmarke mit dem Produkt von Thatchers in Verbindung zu bringen und dabei den Ruf der Thatchers-Marke in unlauterer Weise ausgenutzt. Thatchers erhob zusätzlich den Vorwurf der unerlaubten Handlung.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Marke von Thatchers im Vereinigten Königreich bekannt sei und das Produkt von Aldi an die Marke erinnere, dass aber keine unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung des Rufs der Marke vorliege. Auch die Klage wegen unerlaubter Vervielfältigung scheiterte, da Aldi ebenfalls keine falschen Angaben gemacht hatte. Eine Berufung ist uns bisher nicht bekannt.
Lidl gegen Tesco „kreise um“, das Logo und die wortlose Marke von Lidl und die gelbe Kreismarke auf blauem Hintergrund, die Tesco für sein Treuerabattsystem „Clubcard-Preise“ verwendet (siehe oben).
Lidl warf Tesco vor, sein LIDL-Logo und seine wortlose Marke zu verletzen, indem es absichtlich versucht habe, den Ruf von Lidl als „Discounter“-Supermarkt, der für seine günstigen Preise bekannt ist, auszunutzen. Lidl erhob außerdem Ansprüche wegen unerlaubter Handlung und Verletzung des Urheberrechts.
Das Gericht stellte fest, dass Tesco sich einen unlauteren Vorteil verschafft hat, indem es seine Preise mit Lidl und dessen Ruf für niedrige Preise in Verbindung gebracht hat. Außerdem wurde eine Verletzung des Urheberrechts festgestellt. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt, und die dreitägige Anhörung endete am 23. Februar.
Das Recht – Beeinträchtigung & Unlauterer Vorteil
Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Fähigkeit einer Marke, die Waren oder Dienstleistungen (für die sie eingetragen ist und benutzt wird) als vom Inhaber der Marke stammend zu identifizieren, geschwächt wird. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass die Benutzung der jüngeren Marke es dem Publikum erschwert, sich auf das Bild der älteren Marke zu verlassen, um die betriebliche Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu erkennen, oder dass die Benutzung der jüngeren Marke das Bild der älteren Marke negativ beeinflusst.
Es ist nicht entscheidend, dass der Inhaber der jüngeren Marke aus der gedanklichen Verbindung mit der älteren Marke einen tatsächlichen geschäftlichen Vorteil zieht, aber auch wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung durch Schlussfolgerung nachgewiesen werden kann, muss dies mehr als eine Vermutung sein. So kann beispielsweise das Erfordernis, dass ein Markeninhaber „Ausweichmaßnahmen“ ergreifen muss, um die Unterscheidungskraft seiner Marke wiederherzustellen oder zu verstärken, um zu vermeiden, dass er durch die Benutzung der jüngeren Marke verdrängt wird, eine ernsthafte Gefahr der Beeinträchtigung darstellen.
Unlautere Ausnutzung bezieht sich auf den Rechtsbegriff des Vorteils, den die Partei aus der Benutzung einer identischen oder ähnlichen jüngeren Marke gegenüber einer bekannten Marke zieht. Er umfasst insbesondere Fälle, in denen die jüngere Marke durch die „Übertragung“ und das „Trittbrettfahren“ des Images der bekannten Marke auf die jüngere Marke eine Art Vorteil erlangt.
Die Feststellung, ob ein unlauterer Vorteil vorliegt, erfordert eine umfassende Bewertung aller im Einzelfall relevanten Faktoren, einschließlich der Stärke der Bekanntheit der älteren Marke, der Unterscheidungskraft der älteren Marke und des Grades der Ähnlichkeit zwischen den Marken und den Waren oder Dienstleistungen.
Das Gesetz enthält keine Vorschriften darüber, was ein „unlauterer Vorteil“ sein kann, aber ein wirtschaftlicher Vorteil allein reicht nicht aus. Es ist auch nicht erforderlich, dass eine Partei den Ruf der älteren Marke vorsätzlich ausnutzt.
Die Feststellung einer Beeinträchtigung und/oder eines unlauteren Vorteils setzt voraus, dass eine Änderung des wirtschaftlichen Verhaltens der Kunden für die Waren oder Dienstleistungen der Beklagten nachgewiesen wird. Tatsächliche Beweise für eine Änderung des wirtschaftlichen Verhaltens der Verbraucher sind jedoch oft schwer zu erbringen, so dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Änderung ausreichen könnte.
Die Urteile – Beeinträchtigung &; Unlauterer Vorteil
Richter Smith vertrat in der Rechtssache Lidl gegen Tesco die Auffassung, dass eine Beeinträchtigung & ein unlauterer Vorteil vorliegen, nicht zuletzt weil:
- Lidl „korrigierende“ Maßnahmen ergreifen musste, indem es Anzeigen schaltete, um die höheren Preise der Tesco Clubcard-Produkte im Vergleich zu denen von Lidl aufzuzeigen
- Die objektive Wirkung der Herstellung der Verbindung zwischen den Marken dazu geführt hat, dass Tesco die in den Marken von Lidl enthaltene Bekanntheit für niedrige Preise (Rabatte) in unlauterer Weise ausgenutzt hat;
- Die Marke von Tesco einen Wert vermitteln sollte, der durch die Verbindung mit den Marken von Lidl, deren Ruf ein niedriger Preiswert ist, einfacher und wirksamer war.
Es liege eine Beeinträchtigung und ein unlauterer Vorteil vor, obwohl Lidl einräume, dass sie keine konkrete Person benennen könne, die eine Änderung des wirtschaftlichen Verhaltens eingeräumt habe, und trotz des Arguments von Tesco, dass kein unlauterer Vorteil vorliege, weil der Kauf aller Produkte, die unter die Clubcard-Preisgarantie fielen, im Vergleich zu einem gleichwertigen Einkauf bei Lidl zu genau gleichen oder geringeren Ausgaben führen würde.
In der Rechtssache Thatchers gegen Aldi vertrat Richter Clarke die Auffassung, dass trotzdem keine Beeinträchtigung & unlauterer Vorteil vorliege:
- Festgestellt wurde, dass die Marke von Thatchers der Marke von Aldi ähnlich ist;
- Die Marke Thatchers ist bekannt – es wurde festgestellt, dass das Design der Thatchers-Verpackung zur Attraktivität des Thatchers-Produkts beiträgt und das Vorhandensein ganzer Zitronen die Kunden anzieht;
- Nachdem eine Verbindung zwischen den Marken festgestellt worden war, legte Thatchers Beweise dafür vor, dass Mitglieder des Publikums den Geschmack der beiden Produkte verglichen und Kommentare abgaben, wonach das Aldi-Produkt ein „rip off“ oder „knock off“ des Thatchers-Produkts sei.
Letztlich reichte dies aber nicht aus, um eine Veränderung im wirtschaftlichen Verhalten der Verbraucher festzustellen.
Schlussfolgerungen
Es wäre nicht verwunderlich, wenn sich die Thatchers durch die Entscheidung etwas vor den Kopf gestoßen fühlten.
Während die Produktnamen von THATCHERS TAURUS eindeutig unterschiedlich waren, waren die Produkte insgesamt – mit den ganzen Zitronen und der gleichen Farbgebung – ähnlich genug, um in der Persönlichkeit des Publikums in Verbindung gebracht zu werden. In der Rechtssache Lidl wurde nachgewiesen, dass die Farbe Blau seit langem mit Tesco in Verbindung gebracht wird, während Gelb als die Farbe mit der „besten Wirkung“ für Verkaufsstellenmaterial anerkannt ist. In beiden Fällen wiesen die betreffenden Marken also „Schwächen“ auf, die jedoch der Feststellung der Ähnlichkeit und des Zusammenhangs nicht entgegenstanden.
In Bezug auf die Änderung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers konnte Lidl mit der Begründung durchdringen, dass Tescos Marke „Clubcard-Preise“ die Absicht hatte, „einen Wert zu vermitteln und dadurch das wirtschaftliche Verhalten von Supermarktkäufern zu beeinflussen“, auch wenn es keine spezifische Absicht gab, den Ruf von Lidl auszunutzen. In der Rechtssache Thatchers wurde die Möglichkeit, dass jemand aufgrund der Verbindung und des Preisunterschieds zwischen den beiden Produkten das Aldi-Produkt anstelle des Thatchers-Produkts kauft, nicht als ausreichende Gefahr für das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers angesehen.
Die Feststellungen von Richter Clarke zu Thatchers könnten durch folgende Faktoren beeinflusst worden sein:
- dass das Aldi-Produkt nicht mehr auf dem Markt ist;
- die Notwendigkeit, dass ein Vorteil mehr als nur ein wirtschaftlicher Vorteil sein muss;
- die Unwahrscheinlichkeit, dass das Aldi-Produkt das Thatchers-Produkt in ein negatives Licht rückt.
Es ist eine sehr ausgewogene Entscheidung, aber ich habe das Gefühl, dass die Entscheidung an einem anderen Tag zu Gunsten von Thatchers hätte ausfallen können und dass vielleicht ein strengerer Maßstab als bei Lidl angelegt wurde; Aldi wird vorerst den Sieg davontragen.
„Nicht ganz Thatchers Lemon, aber für die Hälfte des Preises gibt es nicht viel zu meckern“.
Links zu den Urteilen finden Sie unter: