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Neue Vorgehensweise beim EPA: Abteilungsanmeldungen und Sequenzprotokolle
November 2023
Sicherheitsmaßnahme: Verzicht des EPA auf überschüssige Seitengebühren für ST.25-Sequenzprotokolle, die Teil einer Teilanmeldung sind.
Nach der Einführung des WIPO-Sequenzstandards ST.26 hat das EPA verlangt, dass neue Teilanmeldungen, die ab dem 1. Juli 2022 eingereicht werden, ein Sequenzprotokoll im ST.26-Format enthalten müssen, auch wenn die Stammanmeldung ein Sequenzprotokoll gemäß ST.25-Standard enthielt. Diese Vorgehensweise hat in der Fachwelt zu Besorgnis geführt, da die Gefahr besteht, dass zusätzlicher Inhalt hinzugefügt wird.
Um die Bedenken hinsichtlich des Risikos der Hinzufügung oder des Verlusts von Inhalten auszuräumen, hat das EPA eine neue Schutzmaßnahme angekündigt. Die Schutzmaßnahme erlaubt es den Anmeldern, das Sequenzprotokoll ST.25 der Stammanmeldung im PDF-Format als Teil der Teilanmeldung einzureichen. Wichtig ist, dass die ST.25-Seiten, die als Schutzmaßnahme eingereicht werden, von der Berechnung der Seitengebühr ausgenommen sind. Alternativ kann die Teilanmeldung auch durch Bezugnahme auf die Stammanmeldung eingereicht werden. In diesem Fall haben die Anmelder die Garantie, dass das Sequenzprotokoll ST.25, das Teil der Anmeldung ist, keinen zusätzlichen Gegenstand enthält. In jedem Fall muss auch ein ST.26-konformes Sequenzprotokoll eingereicht werden.
Bereits gezahlte Seitengebühren für Seiten von Sequenzprotokollen, die nicht dem WIPO-Standard ST.26 entsprechen, werden nicht zurückerstattet.
Die vollständigen Einzelheiten werden voraussichtlich in der November-Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.