< Zurück zu den aktuellen Neuigkeiten & Events

Blogs

Neue Blog-Serie – Agritech Thymes: Ein kurzer Blick auf die öffentliche Vorbenutzung von Pflanzen in den USA

Juli 2024

In den USA können Pflanzen durch Gebrauchspatente, Pflanzenpatente und/oder Sortenschutzrechte geschützt werden. Für beide Arten von Patenten gelten die gleichen Neuheitsregeln des USC §102, wonach die öffentliche Vorbenutzung als Offenbarung gilt, die die Neuheit einer Erfindung zerstören kann.

In einer Entscheidung des Federal Circuit in den USA aus dem Jahr 2023, die sich auf eine Gebrauchsmusteranmeldung für eine bestimmte Pflanzensorte bezog, wurde entschieden, dass die bloße öffentliche Zurschaustellung einer neuen Pflanzensorte und deren Kennzeichnung mit dem Sortennamen vor dem Anmeldetag eine zitierfähige öffentliche Vorbenutzung der Pflanze darstellt.

In diesem Fall1 ging es um das US-Gebrauchsmuster für eine Sorte der Calibrachoa-Pflanze mit dem Namen ‚Cherry Star‘, die auf den Blütenblättern ein charakteristisches Sternmuster aufweist. Anspruch 1 definierte die Sorte durch dieses Muster wie folgt:

Eine Calibrachoa-Pflanze, die mindestens einen Blütenstand mit einem radial symmetrischen Muster entlang der Mitte der verschmolzenen Blütenblattränder aufweist, wobei sich das Muster von der Mitte des Blütenstandes aus erstreckt und während der Lebensdauer der Blütenstände nicht verblasst, und wobei die Calibrachoa-Pflanze ein einziges halbdominantes Gen umfasst, wie es in der Calibrachoa-Sorte ‚Cherry Star‘ gefunden wurde, wobei repräsentatives Saatgut unter der ATCC-Zugangsnummer PTA-13363 hinterlegt wurde.“

Der Anmelder beantragte die Wiedererteilung des Patents, und während des Prüfungsverfahrens des Wiedererteilungsantrags teilte er mit, dass die Sorte bei einer Veranstaltung in einem Home-Depot-Geschäft ausgestellt worden war, wo die Öffentlichkeit sie besichtigen konnte. Der Anmelder argumentierte, dass die Neuheit durch das Ausstellen der Pflanze nicht zerstört wurde, da die Öffentlichkeit nicht im Besitz der Genetik der Pflanze war, um sie zu züchten, und nicht wusste, dass Cherry Star das Ergebnis eines „einzigen halbdominanten Gens“ war, wie behauptet. Das PTAB untersuchte, „ob der Verwendungszweck (1) der Öffentlichkeit zugänglich war oder (2) kommerziell genutzt wurde“, und kam zu dem Schluss, dass die Sorte zwar nicht verkauft oder von der Öffentlichkeit analysiert wurde, dass es sich aber um eine zitierfähige Offenbarung handelte, da der Verwendungszweck der Pflanzensorte eine Zierpflanze ist und ihr Blütenblattmuster zu sehen war.

Der Bundesgerichtshof hat sich erst ein einziges Mal mit der Vorbenutzung von Pflanzen befasst, und zwar im Jahr 2015. Diese frühere US-Entscheidung2 bezog sich auf zwei Pflanzenpatente für Tafeltrauben „Scarlet Royal“ und „Autumn King“, bei denen die Sorte vor der Anmeldung öffentlich angebaut wurde. Das Gericht bestätigte, dass „die Traubensorten nicht zuverlässig identifiziert werden können, wenn man nur die wachsenden Rebstöcke betrachtet“. Wäre der Kirschstern in der Etikettierung nicht als solcher kenntlich gemacht worden, wären die Argumente vielleicht stärker gewesen. Außerdem hätten Argumente rund um das Merkmal der Behauptung, dass das Muster „nicht verblasst“, vorgebracht werden können, die der Öffentlichkeit bei der kurzen Veranstaltung nicht zugänglich gemacht worden wären.

Dieser Fall zeigt überraschenderweise, dass in Situationen, in denen die Verwendung der Erfindung, selbst im Rahmen eines Gebrauchsmusters, ästhetischer oder visueller Natur ist, das Zeigen der Erfindung ausreichen kann, um die Neuheit durch Vorbenutzung in den USA zu zerstören. Eine Erinnerung daran, dass Patentanmeldungen immer vor der Offenbarung eingereicht werden sollten und dass die Berufung auf technische, genetische Merkmale von Pflanzenansprüchen möglicherweise nicht ausreicht, um die Neuheit gegenüber der Vorbenutzung zu gewährleisten.


Dieser Artikel wurde von den Partnern Punita Shah und Ellie Purnell verfasst.

Aktuelle Neuigkeiten

Die Beschwerdekammer des EPA äußert sich zum Umfang des Ausschlusses der Sittenwidrigkeit von der Patentierbarkeit

Die jüngste Entscheidung T1553/22 der Beschwerdekammer verpflichtete die Kammer, den Umfang der Ausschlüsse von der Patentierbarkeit gemäß Artikel 53(a) EPÜ zu prüfen. Die Erfindung in diesem Fall bezog sich auf …

Weiterlesen

Der Kampf um das Erdbeerpatent: Saatgut, Spekulation und Gerichtsbarkeit

  Dieser Fall, in dem es um die Verletzung eines US-Pflanzenpatents geht, befasst sich mit der Beweislast, die erforderlich ist, um die Verletzung eines Pflanzenpatents in den USA nachzuweisen, und …

Weiterlesen

PRESSEMITTEILUNG: HGF gibt die Beförderung von neun neuen Partnern nach der Investition von CBPE bekannt

HGF ist stolz darauf, die Beförderung von neun neuen Partnern in der gesamten Kanzlei bekannt zu geben, was einen wichtigen Meilenstein nach der privaten Investition von CBPE im Oktober 2024 …

Weiterlesen

HGF wird bei den Legal Insider Awards als Kanzlei des Jahres für geistiges Eigentum (Leeds) ausgezeichnet

Wir sind stolz zu verkünden, dass HGF vom Legal Insider als Kanzlei des Jahres für geistiges Eigentum – Leeds 2025 – ausgezeichnet wurde! Diese Auszeichnung ist ein Beweis für das …

Weiterlesen
Event - 3. Juni 2025

Salzburg Seminar: Patente, Marken, Schutzrechte – wie Startups strategisch richtig handeln

Gerade in der Gründungsphase treffen junge Unternehmen viele richtungsweisende Entscheidungen. Eine der wichtigsten Fragen: Wie gehe ich strategisch mit Innovationen, Ideen und Markenaufbau um? Wer den Schutz des geistigen Eigentums …

Veranstaltungsdetails

IP Zutaten: Warum gehen die Patentanmeldungen im Bereich Lebensmitteltechnologie in Europa zurück?

Anzahl der europäischen Patentanmeldungen und Erteilungen im Bereich Lebensmittelchemie Im März 2025 veröffentlichte das Europäische Patentamt (EPA) seinen Patentindex 2024 – eine Analyse der Anzahl der Patentanmeldungen in den einzelnen …

Weiterlesen

Neudefinition des Designschutzes in der Europäischen Union - Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Am 1. Mai 2025 tritt die erste Phase der lang erwarteten Reformen des Geschmacksmusterrechts der Europäischen Union in Kraft, die zweite Phase der Änderungen wird am 1. Juli 2026 eingeführt. …

Weiterlesen