< Zurück zu den aktuellen Neuigkeiten & Events

Neuigkeiten

Ende der „10-Tage-Regel“ des EPA ab 1. November 2023 – noch 4 Wochen

Oktober 2023

Für alle Mitteilungen, die ab dem 1. November 2023 vom EPA verschickt werden, gilt nicht mehr die „Zehn-Tage-Regel“. Das bedeutet, dass Mitteilungen als an dem Datum zugestellt gelten, das auf der Korrespondenz aufgedruckt ist, und dass alle Berechnungen der Fristen, die der Empfänger einzuhalten hat, von diesem Datum an erfolgen.

Welche Maßnahmen muss ich ergreifen?
In Bezug auf diese Regeländerung müssen Sie keine besonderen Maßnahmen ergreifen. Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die zusätzlichen 10 Tage für die Beantwortung von Fristen des EPA nicht mehr routinemäßig für Mitteilungen gelten, die ab dem 1. November 2023 vom EPA versandt werden.

Was ist die Zehn-Tage-Regel?
Die 10-Tage-Regel wurde vom EPA eingeführt, um Verzögerungen bei der Postzustellung zu berücksichtigen, wenn physische Briefe die übliche Art der Kommunikation waren. Alle Fristen in den Briefen wurden ab dem auf dem Brief aufgedruckten Datum plus 10 Tage berechnet. Dies diente als Puffer für den Versand und die anschließende Zustellung des Briefes an den Empfänger. Wenn Sie beispielsweise bis zum 31. Oktober 2023 ein Schreiben des EPA erhalten, in dem eine Frist von 4 Monaten für die Beantwortung gesetzt wird, dann ist die tatsächliche Frist für die Beantwortung das auf dem Schreiben aufgedruckte Datum + 10 Tage + 4 Monate. Ab dem 1. November 2023 wird dies nicht mehr der Fall sein.

Warum wird die Zehn-Tage-Regel abgeschafft?
Im Jahr 2011 führte das EPA das elektronische Postfach des EPA ein, das immer häufiger genutzt wird. Inzwischen werden 99 % der EPA-Korrespondenz elektronisch versandt, und die mit physischen Briefen verbundenen Verzögerungen durch den Postdienst sind unbedeutend. Daher gilt ab dem 1. November 2023 das Datum, das auf einer elektronischen Mitteilung aufgedruckt ist, als Eingangsdatum, und alle Fristen für die Beantwortung der Mitteilung werden von diesem Datum an berechnet. Wenn das EPA beispielsweise am oder nach dem 1. November 2023 eine Mitteilung über die Erteilungsabsicht versandt hat, wäre die Frist für die Beantwortung das auf der Mitteilung aufgedruckte Datum + 4 Monate.

Welche Sicherheitsvorkehrungen gibt es anstelle der 10-Tage-Regel?
Wenn der Empfänger behauptet, eine Mitteilung sei nie erhalten worden, muss das EPA das Gegenteil beweisen. Ist das EPA dazu nicht in der Lage, muss es eine neue Mitteilung mit einem neuen Datum versenden, wodurch alle Fristen anhand des Datums der neuen Mitteilung zurückgesetzt werden.
Wenn der Empfänger behauptet, die Mitteilung sei nach dem auf der Mitteilung aufgedruckten Datum eingegangen, kann eines von zwei Szenarien eintreten:

  1. Wurde die Mitteilung innerhalb von 7 Tagen nach dem auf der Mitteilung aufgedruckten Datum zugestellt, wird keine Anpassung vorgenommen und die Frist für die Beantwortung wird ab dem auf der Mitteilung aufgedruckten Datum berechnet.
  2. Wurde das Dokument 7 oder mehr Tage nach dem auf den Dokumenten aufgedruckten Datum zugestellt, gilt es als außergewöhnlich verspätet und die Fristen werden um die Anzahl der Tage Differenz zwischen dem Datum der Zustellung und dem Datum auf dem Dokument, abzüglich 7 Tage, verlängert.

 

Wenn Sie weitere Informationen oder Beratung zu dieser Änderung wünschen, klicken Sie bitte hier oder wenden Sie sich an Ihren gewohnten HGF Ansprechpartner.

Aktuelle Neuigkeiten

HGF ist die Nummer 1 in Großbritannien für Markenportfolios im Bericht „Trade Mark Filing Trends 2025“ von Clarivate

HGF hat im neu veröffentlichten Bericht „Trade Mark Filing Trends 2025“ von Clarivate den ersten Platz für Markenportfolios in Großbritannien erreicht. Damit wird die Kanzlei als führende Kraft bei der …

Weiterlesen

Die Beschwerdekammer des EPA äußert sich zum Umfang des Ausschlusses der Sittenwidrigkeit von der Patentierbarkeit

Die jüngste Entscheidung T1553/22 der Beschwerdekammer verpflichtete die Kammer, den Umfang der Ausschlüsse von der Patentierbarkeit gemäß Artikel 53(a) EPÜ zu prüfen. Die Erfindung in diesem Fall bezog sich auf …

Weiterlesen

IP Ingredients: Summer Case Law Review 2025

As the British summer swings once again between sunburn and showers, it’s a great time to take stock of what the first half of the year has delivered by way …

Weiterlesen

Prüfungserfolg bei HGF!

Wir freuen uns einmal mehr, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Kolleginnen und Kollegen bei ihren jüngsten Prüfungen erfolgreich waren! Ihr Engagement, ihre Ausdauer und ihr Einsatz für die berufliche …

Weiterlesen

Ist die Ablehnung des Obersten Gerichtshofs im Fall Thatcher ein schwerer Schlag für Doppelgänger?

Der Streit zwischen Thatcher’s Cider Company und Aldi Stores Limited dauert schon lange an und hat im Laufe der Zeit juristische Kontroversen ausgelöst. Am 4. Juni 2025 verweigerte der Oberste …

Weiterlesen

HGF wurde in den IP STARS Patent Rankings 2025 als eine der führenden Patentkanzleien Europas ausgezeichnet

HGF hat erneut einen deutlichen Eindruck in der aktuellen Kanzlei-Rangliste „Managing IP Stars 2025“ hinterlassen und wurde für seine Expertise im Bereich Patentrecht in mehreren Rechtsordnungen mit einer Spitzenplatzierung ausgezeichnet. …

Weiterlesen

Die Große Beschwerdekammer hat heute ihre Entscheidung in der wegweisenden Rechtssache G1/24 veröffentlicht

G1/24, der als einer der wichtigsten Fälle seit Jahrzehnten bezeichnet wird, betrifft die Frage, wie Patentansprüche von den Beschwerdekammern und damit von allen Organen des Europäischen Patentamts auszulegen sind. Die …

Weiterlesen