Published Oktober 2026
Die 11-jährige Odyssee: Hanwhas Solarzellenpatent im Einspruchsverfahren
Eine der wirksamsten Möglichkeiten, die Integrität des europäischen Patentsystems zu gewährleisten, ist das Einspruchsverfahren nach der Patenterteilung. Ein Einspruch ermöglicht es einem oder mehreren Dritten, die Rechtsbeständigkeit eines europäischen Patents innerhalb von neun Monaten nach dessen Erteilung anzufechten. Dieses Zeitfenster ist relativ kurz, doch wie diese Fallstudie zeigen wird, können die Auswirkungen von langer Dauer sein.
Einsprüche dienen als wichtiger Mechanismus zur Qualitätskontrolle und tragen dazu bei, dass nur Patente aufrechterhalten werden, die die strengen Anforderungen des EPA hinsichtlich Patentierbarkeit, ausreichender Offenbarung und unzulässiger Erweiterung erfüllen. Einspruchsverfahren sind grundsätzlich vergleichsweise zügig, komplexe Fälle können sich jedoch weit über den üblichen Zeitrahmen hinaus erstrecken. Vor diesem Hintergrund entstand der Rechtsstreit um Hanwhas Solarzellenpatent EP 2 220 689. Was als routinemäßiger Einspruch begann, entwickelte sich zu einem elfjährigen Verfahren. Dieser Fall zeigt beispielhaft, wie Einspruchsverfahren die technologische und kommerzielle Entwicklung einer Branche beeinflussen können.
Das Patent
Hanwhas Patent betraf eine Solarzellenkonstruktion mit zwei oberflächenpassivierenden dielektrischen Schichten auf einem Siliziumsubstrat. Ziel der Erfindung war es, Rekombinationsverluste zu reduzieren und den Umwandlungswirkungsgrad zu verbessern. Dies war ein zentraler Bestandteil der Q.ANTUM-Technologie von Hanwha QCells.
Zeitlicher Ablauf des elfjährigen Einspruchsverfahrens
Im Jahr 2015 fochten zehn Parteien die Rechtsbeständigkeit von Hanwhas Patent vor der Einspruchsabteilung des EPA an und machten geltend, dass es dem Patent an erfinderischer Tätigkeit fehle. Die Einspruchsabteilung entschied, das Patent in geänderter Fassung aufrechtzuerhalten.
Das Patent war ursprünglich vom Deutschen Institut für Solarenergieforschung angemeldet worden, bevor es von SolarWorld erworben und anschließend auf Hanwha Solutions übertragen wurde. Die Insolvenz von SolarWorld führte zu verschiedenen Verfahrensverzögerungen. Daraufhin setzte das EPA das Verfahren aus und hob später die Entscheidung der Einspruchsabteilung, das Patent in geänderter Fassung aufrechtzuerhalten, rückwirkend auf. Hanwha legte als neue Patentinhaberin gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.
Im Jahr 2020 entschied die Beschwerdekammer des EPA aufgrund der von Hanwha Solutions eingelegten Beschwerde, dass das erstinstanzliche Einspruchsverfahren fortgesetzt werden sollte. Das Einspruchsverfahren wurde damit faktisch neu aufgenommen und mündete 2022 in eine mündliche Verhandlung, in der die Einspruchsabteilung das Patent in eingeschränkter Fassung aufrechterhielt. Gegen diese Entscheidung legten sowohl Hanwha als auch REC Solar, die einzige verbliebene Einsprechende, Beschwerde ein. Im Laufe des Verfahrens zogen alle anderen Einsprechenden ihre Einsprüche entweder zurück oder legten keine Beschwerde ein.
Im Juli 2026 entschied die Beschwerdekammer des EPA, das Patent aufgrund mangelnder erfinderischer Tätigkeit vollständig zu widerrufen. Das EPA stellte fest, dass die zweischichtige Passivierungsstruktur die Anforderungen an die erfinderische Tätigkeit nicht erfüllte, und kam zu dem Schluss, dass die beanspruchte Konfiguration eine naheliegende Kombination bekannter technischer Merkmale darstellte.
Die Entscheidung unterstreicht einen klaren Trend hin zu einer strengeren Prüfung der erfinderischen Tätigkeit im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere bei photovoltaischen Verfahrenstechnologien, die bekannte technische Merkmale miteinander kombinieren. Dies ist angesichts des derzeit stark umkämpften globalen Marktes für die Herstellung von Solarzellen von besonderer Bedeutung.
Auswirkungen auf die Branche
Hanwhas Patent spielte eine zentrale Rolle in der Prozessstrategie des Unternehmens gegen konkurrierende Hersteller in Europa, den Vereinigten Staaten und Australien.
Hanwha hatte JinkoSolar, Longi und REC Solar wegen Verletzung des Patents verklagt. Im Jahr 2020 entschied das Landgericht Düsseldorf zugunsten von Hanwha und ordnete unter anderem Unterlassung, Rückruf und Vernichtung an. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Parteien die geistigen Eigentumsrechte von Hanwha verletzt hatten. Im Jahr 2022 bestätigte das Berufungsgericht in Den Haag eine grenzüberschreitende Unterlassungsverfügung gegen Longi, die elf europäische Länder umfasste. Im Jahr 2023 erklärte das australische Bundesgericht hingegen mehrere Ansprüche des entsprechenden australischen Patents für unwirksam und entschied, dass REC Solar das Patent nicht verletzt hatte.
Der Widerruf des europäischen Patents stellt die rechtliche Grundlage der zugunsten von Hanwha ergangenen, auf dem Patent basierenden Gerichtsentscheidungen infrage und könnte weiterreichende Auswirkungen auf die Durchsetzung und Verteidigung verwandter Patente derselben Patentfamilie haben. Obwohl der Widerruf eines europäischen Patents wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit für ausländische Gerichte nicht bindend ist, kann eine solche Entscheidung dort dennoch Berücksichtigung finden. Infolgedessen könnte Hanwha in Rechtsordnungen außerhalb Europas vor größeren Herausforderungen stehen, wenn es darum geht, Argumente zur erfinderischen Tätigkeit zu stützen.
Wettbewerber, die zuvor bei bestimmten Produkten mit passivierten Solarzellen von Teilen des europäischen Marktes ausgeschlossen waren, können nach dem Widerruf des Patents nun wieder frei am Wettbewerb teilnehmen. Die Entscheidung nimmt Hanwha zudem einen Teil seiner Verhandlungsposition bei Lizenzierung und Rechtsdurchsetzung und schwächt damit die Grundlage von Vereinbarungen und Vergleichen, die im Vertrauen auf das Patent geschlossen wurden. In einigen Fällen könnten betroffene Parteien sogar Möglichkeiten prüfen, entstandene Verluste zurückzufordern.
Dieser Fall verdeutlicht, wie der Widerruf eines Patents jahrelange Rechtsstreitigkeiten und Durchsetzungsmaßnahmen in verschiedenen Rechtsordnungen ins Wanken bringen kann.
Künftige PV-Patente
Dieser Fall könnte zu einem wichtigen Maßstab für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit in künftigen Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit hocheffizienten Siliziumzelltechnologien werden. Die Entscheidung deutet darauf hin, dass bei solchen Technologien die Kombination bekannter Merkmale möglicherweise nicht ausreicht, um eine erfinderische Tätigkeit zu begründen, sofern diese Kombination keinen unerwarteten technischen Vorteil bietet. Patente, die auf schrittweise Verbesserungen gerichtet sind, könnten daher anfälliger für Einsprüche sein.
Fazit
Einsprüche sollten nicht lediglich als administrative Formalität betrachtet werden. Sie können zu strategisch entscheidenden Auseinandersetzungen werden, da ein einziger Einspruch die Grundlage jahrelanger nationaler Rechtsstreitigkeiten, Lizenzvereinbarungen und Geschäftsstrategien beseitigen kann. Der zeitliche Verlauf dieses Falls ist zwar ein seltenes Beispiel, zeigt jedoch, dass sich die Beteiligten auf langwierige Verfahren einstellen müssen, da Verzögerungen und externe Faktoren einer schnellen Lösung entgegenstehen können.
In einer Branche, die von rascher Innovation und intensivem Wettbewerb geprägt ist, sind Einsprüche nicht nur Bestandteil des Patentsystems, sondern können auch eines seiner wirkungsvollsten Instrumente sein.
HGF verfügt über umfassende Erfahrung mit Einspruchsverfahren im Patentrecht. Wir arbeiten eng mit Mandanten aus einem breiten Spektrum von Technologiebereichen zusammen. Unser Team bietet strategische Beratung sowohl bei offensiven als auch bei defensiven Einspruchsverfahren und unterstützt dabei, einen starken Patentschutz zu sichern und aufrechtzuerhalten.
Dieser Artikel wurde von Trainee Patent Attorney Rindai Machokoto verfasst.
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