Published September 2026
Leistung patentieren: Die Wissenschaft hinter der persönlichen Bestleistung schützen
Die Welt der Nahrungsergänzungsmittel ist schnelllebig. Sobald ein Spitzensportler beim Training mit einem Produkt gesehen wird, kann es in den sozialen Medien zum Trend werden. Dennoch ist oft nur schwer zu erkennen, wie neue Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich wirken. Die für den Patentschutz erforderliche Beschreibung der Erfindung kann jedoch Einblicke in die Wirkungsweise einiger dieser Produkte geben.
Nomio ist ein Produkt, das in letzter Zeit sehr populär geworden ist. Ich habe gesehen, wie es beworben und von vielen Ausdauersportlern verwendet wurde, unter anderem auf der diesjährigen London Marathon Expo. Das Produkt ist aus universitärer Forschung am Karolinska-Institut und an der Schwedischen Hochschule für Sport und Gesundheit hervorgegangen.
Als Patent Attorney, der selbst gerne Marathon läuft, wollte ich wissen, ob Nomio patentrechtlich geschützt ist. Tatsächlich verfügt Nomio Nutrition über eine Patentfamilie, die auf sein Flaggschiffprodukt gerichtet ist und unter anderem die anhängige europäische Patentanmeldung EP4259174 umfasst. Die Beschreibung dieser Anmeldung gibt weitere Einblicke in die Innovation, die das Produkt auszeichnet.
Wissenschaftlicher Hintergrund
Auf dem Etikett einer Flasche Nomio findet sich eine überraschend kurze Zutatenliste: 80 % Brokkolisprossensaft (BSJ), 15 % Zitronensaft und 5 % Zucker.
Der Patentanmeldung zufolge beruht die Erfindung auf zwei natürlichen Bestandteilen, die in Kreuzblütlern wie Brokkoli vorkommen: Glucoraphanin, einem natürlich vorkommenden Zucker, und Myrosinase, einem Enzym, das in bestimmten Pflanzen sowie im menschlichen Darm vorkommt. In Kombination reagieren Glucoraphanin und Myrosinase zu Sulforaphan, einer bioaktiven Verbindung.
Die Anmeldung beschreibt, dass Sulforaphan zu Folgendem führen kann:
- einer verbesserten oxidativen Kapazität der Mitochondrien, also der Fähigkeit der Zellen zur Energiegewinnung, und
- einer Verringerung von Hypoglykämien (Unterzuckerungen) bei intensiver körperlicher Belastung.
Für Sportler ist entscheidend, dass diese Effekte die sportliche Leistungsfähigkeit und/oder die Anpassung an körperliche Belastung verbessern. Die Anmeldung zeigt, dass Sportler bei Verwendung des Getränks bessere Leistungen erbringen: Bei Belastung bis zur Erschöpfung erreichen sie eine höhere maximale Leistungsabgabe und weisen niedrigere Laktatkonzentrationen im Blut auf.
Diese Effekte sind jedoch auch mit therapeutischen Vorteilen verbunden. Der Patentanmeldung zufolge kann Sulforaphan aufgrund seiner Fähigkeit, den Blutlaktatspiegel zu beeinflussen, zur Behandlung und/oder Vorbeugung von Erkrankungen eingesetzt werden, die mit dem Laktatspiegel zusammenhängen, beispielsweise mitochondrialen Myopathien. Nomio stellt damit eine Verbindung zwischen den Ausführungsbeispielen der Anmeldung, die eine Wirkung auf belastungsbedingte Laktatkonzentrationen zeigen, und der Behandlung dieser Erkrankungen her.
Patentansprüche
Bemerkenswert ist, dass die Ansprüche der Patentanmeldung, deren Erteilung erwartet wird, nicht auf die Kombination aus Brokkolisprossensaft, Zitrone und Zucker als solche gerichtet sind. Das Neuheitserfordernis nach europäischem Patentrecht bedeutet, dass jede bereits bekannte Zusammensetzung aus Brokkolisprossensaft, Zitrone und Zucker, beispielsweise in einem Salat oder Smoothie, einen solchen Anspruch neuheitsschädlich vorwegnehmen und damit dessen Patentierbarkeit ausschließen würde.
Die derzeitigen Ansprüche sind vielmehr auf eine Zusammensetzung gerichtet, die Sulforaphan, Glucoraphanin oder Glucoraphanin und Myrosinase enthält, und zwar zur Verwendung bei der Behandlung oder Vorbeugung von Erkrankungen wie mitochondrialen Myopathien, Leberversagen und diabetischer Ketose. Ebenfalls beansprucht wird die nichttherapeutische Verwendung der Zusammensetzung zur Verbesserung der sportlichen Leistungsfähigkeit und/oder der Anpassung an körperliche Belastung.
Dies zeigt, dass in Europa Patentschutz für neue Verwendungen, sowohl therapeutische als auch nichttherapeutische, potenziell verfügbar ist, selbst wenn eine Zusammensetzung relativ einfache Inhaltsstoffe mit bekannten bioaktiven Bestandteilen enthält.
Therapeutische Verwendungen und Daten
Das europäische Patentrecht schließt Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers von der Patentierbarkeit aus. Patentansprüche sind jedoch zulässig, wenn sie in einer bestimmten Form auf eine Zusammensetzung zur Verwendung in einem solchen Verfahren gerichtet sind („Zusammensetzung X zur Verwendung bei der Behandlung von Y“). Ansprüche auf nichttherapeutische Verwendungen haben eine andere Form („Nichttherapeutische Verwendung der Zusammensetzung X zur Erzielung von Z“).
In seiner anhängigen Anmeldung legt Nomio umfangreiche Daten vor, die von der Zusammenarbeit mit Universitäten profitieren. Dazu gehören eine placebokontrollierte Dosierungsstudie, Muskel- und Mitochondrienanalysen sowie Studien zur Glukoseüberwachung. Interessanterweise waren in diesem Fall keine konkreten Beispiele erforderlich, in denen BSJ an Patienten mit den betreffenden Erkrankungen getestet wurde, damit das Europäische Patentamt die beanspruchten Behandlungen als plausibel ansah.
Patentanmelder müssen zwar ausreichende Daten vorlegen, um Ansprüche auf therapeutische und nichttherapeutische Verwendungen zu stützen. Wie die Anmeldung von Nomio zeigt, sind jedoch keine vollständigen klinischen Studien nach pharmazeutischem Standard erforderlich.
Fazit
Unternehmen, die ein Produkt mit einem physiologischen Nutzen für die sportliche Leistungsfähigkeit oder eine ähnliche Verwendung entwickeln, sollten auch den Schutz therapeutischer Verwendungen in Betracht ziehen, wenn das Produkt positive Wirkungen zeigt, die im Zusammenhang mit Erkrankungen genutzt werden könnten. Selbst wenn keine Pläne zur Verwertung therapeutischer Verwendungen bestehen, können Patentansprüche, die ein Produkt zur Behandlung von Erkrankungen erfassen, kommerziell wertvoll sein, insbesondere im Wege der Patentlizenzierung.
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Dieser Artikel wurde von Patent Attorney Louis Campbell verfasst.