Finanzwesen

Neue Technologien, innovative Finanzprodukte und -dienstleistungen, etablierte und neue Marken sowie innovative Designs und Prozesse tragen zum Erfolg in der wettbewerbsintensiven Finanzdienstleistungsbranche bei.

Aufgrund des sich immer weiter verschärfenden Wettbewerbs in der Finanzdienstleistungsbranche sind Patente, Urheberrecht, Marken, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen und Fachwissen sowie Datenrechte für einen anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg etablierter multinationaler Unternehmen und das Wachstum von Konkurrenzmarken gleichermaßen unabdingbar.

Technische Innovation, KI und verbesserte Prozesse senken die Kosten und schaffen Wettbewerbsvorteile.   Dadurch ist ein verstärkter Patentschutz für neue Erfindungen sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Fachwissen erforderlich. In einer Welt mit nur minimalen physischen Barrieren für den Informationstransfer ist die Sicherung ineinandergreifender, mehrstufiger eingetragener Rechte zum frühestmöglichen Zeitpunkt oft die einzige Möglichkeit zum Schutz von F&E, Investitionen in Innovation und der Marktposition sowie vor Angriffen durch Wettbewerber.

Das branchenführende Finanzteam von HGF versteht Unternehmen aus der Finanzbranche und bietet ihnen das vollständige Spektrum an IP-Dienstleistungen an. Es arbeitet eng mit den Mandanten zusammen, um ihr Geschäft besser zu verstehen und ihre IP-Gesamtstrategie zu optimieren.

Unsere Spezialisten für das Finanzwesen

Der Erfolg unseres Unternehmens baut darauf auf, dass wir Spezialisten statt Generalisten eingestellt und gefördert haben. Wenn es um den Schutz Ihrer Ideen und Ihres Geschäfts geht, möchten Sie sicher sein, dass Sie mit den Besten zusammenarbeiten – mit Menschen, die Ihre Branche und das Potenzial Ihres geistigen Eigentums wirklich verstehen.

Zum Team von HGF gehören Finanzexperte mit unterschiedlichen akademischen Hintergründen. Unser teambasierter Ansatz stellt sicher, dass unsere Mandanten von der besten strategischen Beratung durch Menschen profitieren, die nicht nur das rechtliche Umfeld, sondern auch die praktische und theoretische Seite ihres Geschäfts verstehen.

Sprechen Sie mit uns

Wenn Sie besprechen möchten, wie HGF Ihnen helfen kann, wenden Sie sich an einen unserer Spezialisten für das Finanzwesen.

Aktuelle Neuigkeiten

Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026

HGF Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026   UK Donnerstag, 25. und Freitag, 26. Dezember 2025 GESCHLOSSEN Donnerstag, 1. Januar 2026* GESCHLOSSEN * Freitag, 2. Januar 2026 – …

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PRESSEMITTEILUNG HGF stärkt seine Präsenz in Europa mit drei neuen Partnern in Frankreich und Deutschland

HGF stärkt seine Präsenz in Europa mit drei neuen Partnern in Frankreich und Deutschland HGF freut sich, die Aufnahme von drei neuen Partnern bekannt zu geben, die die Präsenz des …

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Die Beschwerdekammer des EPA äußert sich zum Umfang des Ausschlusses der Sittenwidrigkeit von der Patentierbarkeit

Die jüngste Entscheidung T1553/22 der Beschwerdekammer verpflichtete die Kammer, den Umfang der Ausschlüsse von der Patentierbarkeit gemäß Artikel 53(a) EPÜ zu prüfen. Die Erfindung in diesem Fall bezog sich auf …

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WTR 2026

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das europäische Markenteam von HGF erneut in den Rankings der World Trade Mark Review (WTR) 2026 ausgezeichnet wurde und in mehreren Ländern …

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The Antibody Series #4 | pH‑Werte in Antikörperansprüchen – wenn „gleicher pH‑Wert“ zur unzulässigen Erweiterung wird

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall befassten sie sich mit einer Entscheidung zur Widerrufung eines …

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The Antibody Series #3 | Codenamen von Antikörpern in Ansprüchen: Warum „ACZ885” nicht ausreicht, um den Antikörper zu definieren

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall prüften sie einen Anspruch, der einen Antikörper anhand eines …

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The Antibody Series #2 | Definition anhand der Bindungsstärke in Antikörperansprüchen: Wenn „binds strongly … but only minimally …“ zu einer Falle mangelnder Klarheit wird.

            Die Definition eines Antikörpers anhand seiner Bindungsstärke ist in Patentansprüchen gängige Praxis, kann jedoch im Hinblick auf Artikel 84 EPÜ zur Klarheit schnell zu …

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