< Zurück zu den aktuellen Neuigkeiten & Events

Knowledge Hub

Warum die Aufstockungsrecherche des EPA nach älteren nationalen Rechten für das UP und das UPC von Bedeutung ist

Januar 2023

Bevor die einheitliche Wirkung vom EPA registriert werden kann, muss ein Anmelder zunächst ein europäisches Patent über das EPA erhalten, so wie es derzeit der Fall ist. Um für die Registrierung als Einheitspatent („UP“) in Frage zu kommen, muss das europäische Patent mit denselben Ansprüchen für alle 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten erteilt worden sein. Diese Bedingung muss erfüllt sein, unabhängig davon, ob alle diese Staaten tatsächlich von dem UP erfasst werden. Das bedeutet, dass (i) die Rücknahme der Benennung eines der 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten die Erlangung eines UP ausschließt und (ii) ein anderer Satz von Ansprüchen für einen der teilnehmenden Mitgliedstaaten das EPA ebenfalls daran hindert, ein UP zu registrieren.

Ältere nationale Rechte (d. h. Patentdokumente aus den EPÜ-Vertragsstaaten, die möglicherweise ein „Neuheitsproblem“ in Bezug auf die Patentierbarkeit darstellen würden) werden für die Zwecke der Prüfung der Patentierbarkeit durch das EPA nicht in den Stand der Technik einbezogen (Artikel 54(3) EPÜ). Dies bezieht sich auf nationale Anmeldungen, deren Anmeldetage vor dem Anmelde- oder Prioritätstag der europäischen Anmeldung liegen und die an oder nach diesem Tag als nationale Anmeldungen oder Patente veröffentlicht wurden. Nach Artikel 139(2) EPÜ können jedoch nach der Erteilung des europäischen Patents ältere nationale Rechte als Nichtigkeitsgrund in nationalen Verfahren geltend gemacht werden.

Seit dem 1. September 2022 führt das EPA systematische Aufstockungsrecherchen durch, um solche älteren nationalen Rechte zu finden – dies wird in der Regel im Rahmen der R71(3)-Mitteilung des EPA (Mitteilung der Erteilungsabsicht) mitgeteilt. Das EPA führt am Ende der Prüfung bereits eine Aufstockungsrecherche für europäische Rechte durch.

Bei der Eröffnung kann das UPC ein UP nur aus den in Artikel 138 (1) und 139 (2) EPÜ genannten Gründen ganz oder teilweise aufheben (Artikel 65 EPGÜ). Somit könnte ein älteres nationales Recht gegenüber einem UP vor dem UPC zum Stand der Technik werden.

Um diese älteren nationalen Rechte zu vermeiden, können die Anmelder getrennte Anträge für Länder stellen, in denen ältere nationale Rechte bestehen (Regel 138 EPÜ). Dies würde jedoch ein UP ausschließen.

Die Antragsteller müssen daher die Feststellung eines nationalen älteren Rechts sorgfältig prüfen, da dies bei der Entscheidung über ihre Validierungsstrategie und die Frage, ob ein UP der richtige Ansatz ist, eine Rolle spielen wird.


Dieser Artikel wurde von HGF Partnern & IP-Spezialisten für Patentwesen Andy Camenisch und Dr. Jennifer Uno verfasst.

Aktuelle Neuigkeiten

WTR 2026

We’re delighted to share that HGF’s European Trade Mark Team has once again been recognised in the World Trade Mark Review (WTR) 2026 Rankings, achieving Gold rankings across multiple jurisdictions. …

Weiterlesen

The Antibody Series #4 | pH‑Werte in Antikörperansprüchen – wenn „gleicher pH‑Wert“ zur unzulässigen Erweiterung wird

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall befassten sie sich mit einer Entscheidung zur Widerrufung eines …

Weiterlesen

The Antibody Series #3 | Codenamen von Antikörpern in Ansprüchen: Warum „ACZ885” nicht ausreicht, um den Antikörper zu definieren

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall prüften sie einen Anspruch, der einen Antikörper anhand eines …

Weiterlesen

The Antibody Series #2 | Definition anhand der Bindungsstärke in Antikörperansprüchen: Wenn „binds strongly … but only minimally …“ zu einer Falle mangelnder Klarheit wird.

            Die Definition eines Antikörpers anhand seiner Bindungsstärke ist in Patentansprüchen gängige Praxis, kann jedoch im Hinblick auf Artikel 84 EPÜ zur Klarheit schnell zu …

Weiterlesen

Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026

HGF Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026   UK Donnerstag, 25. und Freitag, 26. Dezember 2025 GESCHLOSSEN Donnerstag, 1. Januar 2026* GESCHLOSSEN * Freitag, 2. Januar 2026 – …

Weiterlesen
Event - 14. Januar 2026

Seminar über Die Folgen von G1/24 – hat sich etwas geändert?

HGF veranstaltet ein Seminar zum Thema Die Folgen von G1/24 – hat sich etwas geändert? Im Anschluss daran folgen Networking, Apero und Snacks. Das Seminar findet am Mittwoch, den 14. …

Veranstaltungsdetails

Zombie-Mode-Marken

Episode 4 Zombie-Mode-Marken  

Weiterlesen

HGF-Direktor-Beförderungen

Wir freuen uns, eine Reihe von Direktor-Beförderungen bekannt zu geben, die ab dem 1. Dezember 2025 in Kraft treten werden. Diese Personen haben in ihren jeweiligen Fachgebieten außergewöhnliche Expertise, Engagement …

Weiterlesen