< Zurück zu den aktuellen Neuigkeiten & Events

Articles

Der Oberste Gerichtshof im Vereinigten Königreich entscheidet, dass SKY-Marken bösgläubig eingetragen wurden

November 2024

In einem lang erwarteten Urteil, gab der Oberste Gerichtshof im Vereinigten Königreich der Berufung von Skykick statt und stimmte dem High Court zu, dass der bekannte Sender Sky eine Reihe von SKY-Marken in böser Absicht angemeldet hatte. Dies beruhte auf dem Vorwurf, dass Sky übermäßig breite Spezifikationen für die SKY-Marken registriert hatte, ohne die Absicht, alle Waren und Dienstleistungen zu nutzen, sondern sie als rechtliche Waffe gegen Dritte einzusetzen. Der Oberste Gerichtshof entschied außerdem, dass die Einschränkung der Kategorien von Waren und Dienstleistungen, auf die sich Sky vor dem High Court berufen hatte, fair war. Das Berufungsgericht hatte jedoch zu Recht die Feststellungen des Richters zur Verletzung der SKY-Marken in Bezug auf Cloud-Migrationsdienste teilweise aufgehoben.

Das Urteil ist von großer Tragweite und behandelt eine Reihe wichtiger Fragen, darunter die Frage, was bei der Anmeldung einer Marke als bösgläubig gilt, sowie die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf Gerichtsverfahren, die EU-Marken betreffen. Die Bedeutung dieser Fragen für Markeninhaber und Praktiker wird durch die Tatsache unterstrichen, dass der Oberste Gerichtshof das Urteil trotz eines Antrags der Parteien, die Berufung nach Abschluss eines globalen Vergleichs in ihren laufenden Markenstreitigkeiten zurückzuziehen, gefällt hat.

Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Umstände, die eine Feststellung rechtfertigen könnten, dass ein Antrag auf Eintragung eines Zeichens in böser Absicht gestellt wurde, tendenziell in zwei Kategorien fallen: (i) wenn der Antrag nicht mit der Absicht gestellt wurde, sich fair am Wettbewerb zu beteiligen, sondern mit der Absicht, die Interessen Dritter auf eine Weise zu untergraben, die nicht mit ehrlichen Praktiken vereinbar ist; oder (ii) wenn der Antrag mit der Absicht gestellt wurde, ein ausschließliches Recht für andere Zwecke als die zu erlangen, die in den Aufgaben einer Marke liegen, insbesondere die Herkunftsfunktion.

Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass der CoA zu Unrecht festgestellt hatte, dass objektive Umstände, die sich auf die Breite oder Größe der Spezifikation von Waren oder Dienstleistungen beschränken, niemals ausreichen könnten, um die Vermutung der Gutgläubigkeit zu widerlegen. Ob aus einer sehr weit gefassten Spezifikation ordnungsgemäß auf Bösgläubigkeit geschlossen werden kann, hängt von allen Umständen ab. Wenn eine Person einen Antrag auf Eintragung einer Marke für Waren und Dienstleistungen aus Gründen stellt, die in der Gesetzgebung nicht vorgesehen sind, und in Bezug auf die die Person nicht beabsichtigt, die Marke als Herkunftsnachweis zu verwenden, stellt dies einen Missbrauch oder eine Zweckentfremdung des Systems dar. Lord Kitchin stellte klar, dass dies nicht die Möglichkeit der Inhaber beeinträchtigen sollte, die Schonfrist zu nutzen, in der die Marke nicht wegen Nichtbenutzung gefährdet wäre. Außerdem können Vorwürfe dieser Art vom Inhaber widerlegt werden, der eine angemessene Erklärung und Begründung für sein Handeln vorbringen kann.

Die Frage, die das Gericht stellen wird, ist, ob es ohne eine Erklärung und Begründung, die mit den Funktionen einer Marke übereinstimmt, angemessen ist, aus dem Umfang und der Art der Liste der Waren und Dienstleistungen, die Gegenstand des Antrags sind, und unter allen anderen Umständen, einschließlich des Umfangs und der Art des Unternehmens des Antragstellers, zu schließen, dass der Antrag ganz oder teilweise einen Missbrauch des Systems darstellte und aus diesem Grund bösgläubig gestellt wurde.

Dieses Urteil unterstreicht, wie wichtig es für Markeninhaber ist, sicherzustellen, dass Anträge auf Markenschutz unter Berücksichtigung der Herkunftsfunktion einer Marke gestellt werden – d. h., dass ein Verbraucher die Waren und Dienstleistungen einer Marke von denen einer anderen Marke unterscheiden kann. Dieses Urteil verhindert nicht die legitime Expansion einer Marke und die Beantragung von Markenschutz, um dies zu erleichtern, aber Unternehmen sollten vorsichtig sein, wenn es um übermäßig breite Spezifikationen geht, die nicht objektiv gerechtfertigt werden können.

Dieser Artikel wurde von der Partnerin und Leiterin der Rechtsabteilung Rachel Fetches verfasst.

Aktuelle Neuigkeiten

The Antibody Series #5 | Epitop-definierte Antikörperansprüche: Wenn „bindet an dieses Epitop” zu einem Risiko der Unzulänglichkeit wird

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft; in diesem Fall haben sie eine Beschwerde in einem Einspruchsverfahren nach der …

Weiterlesen

The Deity Shoes case: a question of design activity and the constraints on a designer’s freedom

The footwear brand Deity Shoes sought to enforce their Community Design rights, both registered and unregistered, against Mundorama Confort and Stay Design. However, Mundorama Confort and Stay Design found fault …

Weiterlesen

WTR 2026

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das europäische Markenteam von HGF erneut in den Rankings der World Trade Mark Review (WTR) 2026 ausgezeichnet wurde und in mehreren Ländern …

Weiterlesen

The Antibody Series #4 | pH‑Werte in Antikörperansprüchen – wenn „gleicher pH‑Wert“ zur unzulässigen Erweiterung wird

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall befassten sie sich mit einer Entscheidung zur Widerrufung eines …

Weiterlesen

The Antibody Series #3 | Codenamen von Antikörpern in Ansprüchen: Warum „ACZ885” nicht ausreicht, um den Antikörper zu definieren

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall prüften sie einen Anspruch, der einen Antikörper anhand eines …

Weiterlesen

The Antibody Series #2 | Definition anhand der Bindungsstärke in Antikörperansprüchen: Wenn „binds strongly … but only minimally …“ zu einer Falle mangelnder Klarheit wird.

            Die Definition eines Antikörpers anhand seiner Bindungsstärke ist in Patentansprüchen gängige Praxis, kann jedoch im Hinblick auf Artikel 84 EPÜ zur Klarheit schnell zu …

Weiterlesen

The Antibody Series #1 | Qualitätsmerkmale (CQAs) in Antikörperansprüchen: Wenn die Testmethode aus dem Anspruch herausgenommen werden kann

            Therapeutische Antikörper stehen im Mittelpunkt der Innovationen in der Biotechnologie und im Gesundheitswesen. Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen und Qualitätserwartungen werden kritische Qualitätsmerkmale (CQAs) bei …

Weiterlesen

Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026

HGF Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026   UK Donnerstag, 25. und Freitag, 26. Dezember 2025 GESCHLOSSEN Donnerstag, 1. Januar 2026* GESCHLOSSEN * Freitag, 2. Januar 2026 – …

Weiterlesen