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Ärger im „Mutterland“ – Mothercare und Poundland im Markenrechtsstreit

März 2024

Der britische Markt für Babypflegeprodukte wird im Jahr 2020 auf 1,3 Milliarden Pfund geschätzt. Kein Wunder also, dass Mothercare „verunsichert“ ist, weil Poundland angeblich in seine IP-Rechte eingreift.

Mothercare, ein britisches Einzelhandelsunternehmen, das sich auf Produkte für werdende Mütter, Babys und Kleinkinder spezialisiert hat, ist seit langem ein bekannter Name. Die Marke, deren Ursprünge bis in die 1950er Jahre zurückreichen, hat sich einen Ruf für Qualität und Zuverlässigkeit im Bereich der Kinderpflegeprodukte erworben. Poundland, ein nicht minder bekannter Name, ist ein bekannter Discounter, der dafür bekannt ist, eine breite Palette von Waren zu einem Preis von etwa 1 £ anzubieten.

Der Konflikt entstand, als Poundland begann, die Marke „Motherland“ als Namen für eine seiner Filialen zu verwenden, die eine Reihe von Baby- und Kinderpflegeprodukten verkauft. Dieser Schritt löste eine heftige Reaktion von Mothercare aus, das dem Einzelhändler umgehend eine Unterlassungserklärung zukommen ließ, in der es Poundland aufforderte, die Marke „Motherland“ nicht mehr für sein Geschäft zu verwenden und sie nicht mehr für den Verkauf von Kinderkleidung und Kinderpflegeprodukten zu nutzen.

Im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits stehen der Begriff der Markenverletzung und die Gefahr von Verwechslungen durch den Verbraucher. Das Markenrecht im Vereinigten Königreich und auf der ganzen Welt zielt darauf ab, die Verbraucher davor zu schützen, hinsichtlich der Herkunft von Waren oder Dienstleistungen irregeführt oder verwechselt zu werden.

In diesem Fall wurde die Angelegenheit abgeschlossen, bevor ein förmliches Gerichtsverfahren eingeleitet wurde, da Mothercare eine Unterlassungserklärung gegenüber Poundland abgab. In den Unterlassungserklärungen wird in der Regel geltend gemacht, dass die Verwendung einer bestehenden Marke eine Verwechslungsgefahr und eine falsche Assoziation zwischen zwei Marken hervorrufen würde, so dass die Verbraucher glauben könnten, dass die unter dieser Marke verkauften Produkte von der ursprünglichen Marke stammen oder in irgendeiner Weise von ihr unterstützt werden oder mit ihr verbunden sind. Dies wiederum könnte dem Ruf der ursprünglichen Marke schaden, den sie im Laufe der Jahre bei ihren Kunden aufgebaut hat.

Es wäre interessant gewesen zu sehen, wie die Gerichte bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen Mothercare und Motherland vorgegangen wären. Es könnte möglicherweise argumentiert werden, dass die Marken einen unterschiedlichen Gesamteindruck hervorrufen, da der übereinstimmende Bestandteil „Mother“ für einige der angebotenen Waren beschreibend ist. Allerdings hätte Mothercare möglicherweise Beweise dafür vorlegen können, dass die Marke durch ihre langjährige Benutzung eine erhöhte Unterscheidungskraft erlangt hat, was als Argument dafür hätte dienen können, dass die Verbraucher die beiden Marken eher verwechseln werden.

Poundland hat Maßnahmen ergriffen, um den potenziellen Rechtsstreit zu entschärfen, indem es sein Geschäft in „Parentland“ umbenannt hat, aber nicht bevor es den Buchstaben „M“ der ursprünglichen Beschilderung etwas frech überdeckt hat, um „otherland“ darzustellen, und eine Erklärung abgegeben hat, dass Mothercare „sein Spielzeug aus dem Kinderwagen geworfen hat“. Wir sind sicher, dass das Wortspiel durchaus beabsichtigt war.

Ein weiterer Aspekt in dieser Angelegenheit ist die Tatsache, dass Mothercare seine stationären Läden im Vereinigten Königreich im Jahr 2020 geschlossen hat und nun über ein Franchise-Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem Drogeriemarkt Boots tätig ist.

Wir können nicht mit Sicherheit wissen, was Poundland dazu bewogen hat, „Motherland“ zu verwenden, um für sein Kinderbetreuungsgeschäft zu werben, und ob es die Absicht hatte, eine Verbindung zur Marke Mothercare herzustellen. Eine Lehre, die aus diesem Rechtsstreit gezogen werden kann, ist jedoch, dass eine Marke, deren Marktpräsenz durch die Schließung ihrer Läden scheinbar abgenommen hat, keineswegs bedeutet, dass der Inhaber dieser Marke weniger geneigt ist, seine Rechte des geistigen Eigentums durchzusetzen.

Im Allgemeinen wird empfohlen, eine Markenrecherche durchzuführen, bevor man eine neue Marke verwendet oder als Marke eintragen lässt. Unbedenklichkeitsrecherchen sind ein nützliches Mittel, um Markeneintragungen Dritter aufzudecken, die möglicherweise als Grundlage für ein Verletzungsverfahren gegen die Verwendung einer neuen Marke oder ein Widerspruchsverfahren gegen einen Antrag auf Eintragung einer neuen Marke als Marke dienen könnten. Es ist oft wesentlich kostengünstiger, potenzielle Risiken vor der Einführung einer neuen Marke zu erkennen und zu mindern, als aufgrund eines Konflikts mit einer dritten Partei die Marke zu ändern und die Pläne aufzugeben.


Dieser Artikel wurde von Trade Mark AttorneyJames Appleyard verfasst.

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