< Zurück zu den aktuellen Neuigkeiten & Events

Blog Posts

The Antibody Series #4 | pH‑Werte in Antikörperansprüchen – wenn „gleicher pH‑Wert“ zur unzulässigen Erweiterung wird

Januar 2026

 

 

 

 

 

Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall befassten sie sich mit einer Entscheidung zur Widerrufung eines Patents im Einspruchsverfahren.

Der tatsächliche Fall: Sie entwickeln einen Antikörper weiter, um die Antigenclearance über FcRn zu verbessern. Anspruch 1 versucht dieses Konzept abzubilden, indem sowohl die Bindung an FcRn als auch die Bindung an das Antigen bei bestimmten pH‑Werten verglichen werden. Die Formulierung legt dabei nahe, dass beide Messungen bei denselben pH‑Werten durchgeführt werden.

Claim 1:

“1. An antibody comprising an antigen-binding domain and a human Fc domain, which has a human FcRn-binding activity at pH 5.5 and at pH 7.0, wherein the antibody has reduced antigen-binding activity at pH 5.5 as compared to at pH 7.0, and wherein the antibody has improved human FcRn-binding activity at pH 5.5 and reduced human FcRn-binding activity at pH 7.0 as compared to a corresponding antibody not having the replacement of at least one amino acid in the antigen-binding domain or the insertion of at least one histidine.”

Hintergund: Die Einspruchsabteilung widerrief das Patent wegen unzulässiger Erweiterung (Art. 123(2) EPÜ). Der entscheidende Punkt: Anspruch 1 verknüpft faktisch die Antigenbindung mit denselben pH‑Werten, die für die FcRn‑Bindung angegeben sind. In der ursprünglich eingereichten Anmeldung wurde jedoch nicht eindeutig und unmittelbar offenbart, dass beide Bindungsaktivitäten exakt bei denselben pH‑Werten getestet werden müssen.
Die Beispiele in der Anmeldung zeigten im Gegenteil, dass die Messungen unter unterschiedlichen pH‑Bedingungen erfolgen konnten. Damit wurde durch das Konzept der „gleichen pH‑Werte“ im Anspruch neue technische Information hinzugefügt.

Die Lehre des BoA: Wenn Sie in einem Anspruch zwei funktionelle Merkmale verknüpfen, ist die logische Verknüpfung entscheidend, die der Wortlaut impliziert.
Auch wenn die Gleichheit der Bedingungen intuitiv erscheinen mag, verlangt die Kammer eine klare und explizite Offenbarung dieser Verknüpfung in der ursprünglichen Anmeldung. Fehlt diese, liegt eine unzulässige Erweiterung vor.

Praktischer Tipp für die Ausarbeitung: Wenn Ihr erfinderisches Konzept auf dem Vergleich von Eigenschaften unter bestimmten Versuchsbedingungen – etwa spezifischen pH‑Werten – beruht, sollten Sie die Zusammenhänge bereits bei der Einreichung ausdrücklich und klar offenlegen.
Beschreiben Sie deutlich, ob mehrere Messungen unter denselben Bedingungen durchgeführt wurden, und legen Sie die konkreten Werte oder Versuchsparameter offen, die später beansprucht werden sollen. Zudem empfiehlt es sich, mindestens ein vollständiges Ausführungsbeispiel einzureichen, in dem alle relevanten Messungen tatsächlich unter exakt denselben Bedingungen vorgenommen wurden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine spätere Anspruchsänderung als unzulässige Erweiterung gewertet wird – selbst dann, wenn die Verknüpfung der Bedingungen im Nachhinein „offensichtlich“ erscheint.

Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine praktische Erkenntnis, die frühzeitig in die Anmeldestrategie einfließen sollte.

Quelle: ECLI:EP:BA:2022:T050920.20220728.

Aktuelle Neuigkeiten

The Antibody Series #4 | pH‑Werte in Antikörperansprüchen – wenn „gleicher pH‑Wert“ zur unzulässigen Erweiterung wird

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall befassten sie sich mit einer Entscheidung zur Widerrufung eines …

Weiterlesen

The Antibody Series #3 | Beitrag Nr. 3: Codenamen von Antikörpern in Ansprüchen: Warum „ACZ885” nicht ausreicht, um den Antikörper zu definieren

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall prüften sie einen Anspruch, der einen Antikörper anhand eines …

Weiterlesen

Agritech Thymes: Unlocking the Soil Microbiome: Driving Agritech Innovation in the UK

The UK offers an ideal platform for harnessing the untapped potential of soil and plant microorganisms. Although much of my professional experience has focused on the human microbiome, I have …

Weiterlesen

EU Agrees on NGT Plant Regulation: What It Means for Patents and Licensing

The European Parliament and Council have reached a provisional agreement for plants developed using New Genomic Techniques (NGTs) – below we summarise the main points and set out the requirements …

Weiterlesen

When Retail Branding Meets Politics

(Inter IKEA Systems v Algemeen Vlaams Belang (Case C‑298/23) In November 2022, the Flemish political party Vlaams Belang presented its “IKEA-PLAN – Immigratie Kan Echt Anders” (“Immigration Really Can Be Different”). …

Weiterlesen

Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026

HGF Büro geschlossen – Dezember 2025 / Januar 2026   UK Donnerstag, 25. und Freitag, 26. Dezember 2025 GESCHLOSSEN Donnerstag, 1. Januar 2026* GESCHLOSSEN * Freitag, 2. Januar 2026 – …

Weiterlesen

Oft kopiert, nie erreicht: Wann werden Alltagsgegenstände zum Gegenstand des Urheberrechts?

Die Grenze zwischen „reinen“ Kunstwerken und bloßen Gebrauchsgegenständen – Können ikonische, aber alltägliche Produkte urheberrechtlich geschützt werden? Die obige Frage wurde vom Generalanwalt in den verbundenen Rechtssachen C‑580/23 und C‑795/23 …

Weiterlesen

Das Ende des Brexit-Überhangs für Marken: Überprüfung, Neuanmeldung und Widerruf.

Am 31. Dezember 2025 sind fünf Jahre seit dem Ende der Brexit-Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 vergangen. Warum ist das relevant? Für im Vereinigten Königreich geklonte Markenregistrierungen, die infolge des …

Weiterlesen