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The Antibody Series #3 | Beitrag Nr. 3: Codenamen von Antikörpern in Ansprüchen: Warum „ACZ885” nicht ausreicht, um den Antikörper zu definieren
Januar 2026

Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall prüften sie einen Anspruch, der einen Antikörper anhand eines internen Codenamens identifizierte.
Der tatsächliche Fall: Ihr Team arbeitet mit einem klinischen Antikörper, der intern unter einem Codenamen bekannt ist. Sie verfassen Ansprüche für eine neue Indikation und nehmen diesen Codenamen in den Anspruch auf, da intern kein Zweifel an dem betreffenden Molekül besteht.
Claim 1: (Hilfsantrag)
“1. A medicament for use in the treatment of an auto-inflammatory syndrome in a patient in need thereof, the medicament comprising the human IL-1beta binding antibody ACZ885 and wherein said auto-inflammatory syndrome is Tumor Necrosis Factor Receptor Associated Periodic Syndrome (TRAPS), and wherein said antibody is parenterally administered at a dose between 0.1-50 mg of said antibody per kg body weight of the patient.”
Hintergund: Unklarheit gemäß Artikel 84 EPÜ. Dies war in erster Instanz nicht das Hauptthema. In der Beschwerde wurde die Frage einfach und entscheidend: Kann ein Dritter beim Lesen des Patents erkennen, was genau „ACZ885“ ist?
Die Lehre des BoA: Ein interner Codename reicht nicht aus, um einen Anspruch zu definieren, es sei denn, die Akte gibt ihm eine präzise und eindeutige technische Bedeutung. In diesem Fall reichten Teilelemente, z. B. Sequenzfragmente und ein Verweis auf ein anderes Dokument, nicht aus, um den vom Anspruch abgedeckten Antikörper eindeutig zu identifizieren.
Praktischer Tipp für die Ausarbeitung: Wenn Sie einen Antikörper-Codenamen in einem Anspruch verwenden, verknüpfen Sie ihn ausdrücklich mit einer überprüfbaren Definition in der Anmeldung, z. B. vollständige VH und VL oder vollständige schwere und leichte Ketten mit den SEQ IDs oder einer eindeutig identifizierten CDR-Kombination oder einem Epitop und einem objektiven Test mit einem quantifizierten Schwellenwert. Andernfalls vermeiden Sie den Codenamen im Anspruch und beanspruchen Sie nur das, was ein Dritter überprüfen kann.
Disclaimer: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich eine praktische Erkenntnis, die frühzeitig in die Anmeldestrategie einfließen sollte.
Quelle: ECLI:EP:BA:2021:T224818.20210526.




