{"id":9004111222146082,"date":"2026-10-15T11:10:36","date_gmt":"2026-10-15T10:10:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hgf.com\/?p=9004111222146082"},"modified":"2026-10-15T11:10:50","modified_gmt":"2026-10-15T10:10:50","slug":"epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/","title":{"rendered":"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3)"},"content":{"rendered":"<p>Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat am 1. Juni 2023 seine T\u00e4tigkeit aufgenommen und beeinflusst die Praxis des Europ\u00e4ischen Patentamts (EPA) bereits erheblich. Weniger als ein Jahr nach seiner Er\u00f6ffnung erlie\u00df das Berufungsgericht des EPG (CoA) seine Entscheidung in 10x Genomics gegen NanoString (<a href=\"https:\/\/www.unifiedpatentcourt.org\/sites\/default\/files\/upc_documents\/576355-2023%20AnordnungEN.final_.pdf\">UPC_CoA_335\/2023<\/a>) und nahm darin zur Auslegung von Patentanspr\u00fcchen nach dem Europ\u00e4ischen Patent\u00fcbereinkommen (EP\u00dc) Stellung. Die Auffassung des Berufungsgerichts wich vom \u201eklassischen\u201c Ansatz des EPA ab. Diese Diskrepanz spielte eine ma\u00dfgebliche Rolle dabei, das EPA zu einer Neubewertung seiner Praxis zur Anspruchsauslegung zu veranlassen. Im Juni 2025 brachte die Gro\u00dfe Beschwerdekammer des EPA (<a href=\"https:\/\/www.epo.org\/boards-of-appeal\/decisions\/pdf\/g240001ex1.pdf\">G1\/24<\/a>) den EPA-Ansatz zur Anspruchsauslegung n\u00e4her an den des EPG heran und stellte fest, dass es \u201e\u00e4u\u00dferst unattraktiv w\u00e4re, wenn das EPA bewusst eine gegenteilige Praxis zu den Gerichten anwenden w\u00fcrde, die sich nachgelagert mit seinen Patenten befassen\u201c.<\/p>\n<p>Die Gro\u00dfe Beschwerdekammer hat in G1\/24 die Harmonisierungsabsichten des EPA sehr deutlich gemacht. Harmonisierung ist jedoch kein neues Konzept. Bereits in <a href=\"https:\/\/www.epo.org\/boards-of-appeal\/decisions\/pdf\/g830005ex1.pdf\">G5\/83<\/a>, das vor rund 46 Jahren erging, stellte die Gro\u00dfe Beschwerdekammer fest, dass das EPA die Entscheidungen von Gerichten und \u00c4mtern f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz in den Vertragsstaaten des EP\u00dc ber\u00fccksichtigen m\u00fcsse. G5\/83 trug allerdings nur wenig zur Harmonisierung bei. Seit G1\/24 ist jedoch ein sp\u00fcrbarer Wandel zu beobachten, und das EPA unternimmt zunehmend bedeutende Schritte, um seinen Ansatz zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit mit demjenigen des EPG in Einklang zu bringen. Umgekehrt entwickelt das EPG seine Rechtsprechung zwar unabh\u00e4ngig vom EPA, viele Aspekte der EPG-Rechtsprechung wurden jedoch vom EPA-Ansatz zur Patentg\u00fcltigkeit gepr\u00e4gt.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a><\/p>\n<p>In dieser vierteiligen Beitragsreihe beleuchten wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den Ans\u00e4tzen von EPA und EPG hinsichtlich Anspruchsauslegung, unzul\u00e4ssiger Erweiterung, Neuheit, ausreichender Offenbarung und erfinderischer T\u00e4tigkeit. Diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede beeinflussen nicht nur Prozessstrategien, sondern liefern auch wertvolle Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung, Verfolgung und Verwaltung von Patentportfolios mit Schutzwirkung in Europa.<\/p>\n<p>Im dritten Teil dieser Reihe betrachten wir die erfinderische T\u00e4tigkeit im Detail.<\/p>\n<p>Zusammenfassung<\/p>\n<ul>\n<li>Das EPG und das EPA wenden unterschiedliche Pr\u00fcfungsrahmen f\u00fcr die Beurteilung der erfinderischen T\u00e4tigkeit an. Das EPA bevorzugt den Aufgabe-L\u00f6sungs-Ansatz, bei dem die erfinderische T\u00e4tigkeit ausgehend vom n\u00e4chstliegenden Stand der Technik beurteilt wird. Zwar k\u00f6nnen mitunter mehrere Ausgangspunkte herangezogen werden, jedoch nur dann, wenn diese \u201egleicherma\u00dfen geeignet\u201c sind. Die objektive technische Aufgabe wird anhand der technischen Wirkung formuliert, die sich aus den Merkmalen ergibt, welche den beanspruchten Gegenstand gegen\u00fcber dem n\u00e4chstliegenden Stand der Technik unterscheiden.<\/li>\n<li>Das EPG verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Zun\u00e4chst wird die objektive Aufgabe anhand dessen bestimmt, was die Erfindung dem Stand der Technik hinzuf\u00fcgt. Dabei werden nicht die einzelnen Anspruchsmerkmale isoliert betrachtet, sondern das der Erfindung zugrunde liegende erfinderische Konzept (die technische Lehre). Diese technische Lehre basiert auf den Wirkungen, die der Fachmann beim Lesen der Anmeldung als erreicht versteht. Daher empfiehlt es sich, die technischen Wirkungen der Erfindung bei der Ausarbeitung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen zu beschreiben und m\u00f6glichst auch nachzuweisen. Wie beim EPA k\u00f6nnen zwar auch nach dem Anmeldetag eingereichte Daten zur St\u00fctzung der erfinderischen T\u00e4tigkeit herangezogen werden, allerdings nur zum Nachweis technischer Wirkungen, die \u201evon der technischen Lehre umfasst und in der urspr\u00fcnglich offenbarten Erfindung verk\u00f6rpert\u201c sind. Auch wenn die technische Lehre der Erfindung nicht zwingend ausdr\u00fccklich offenbart werden muss, kann das Fehlen einer solchen Offenbarung dazu f\u00fchren, dass die Vorteile der Erfindung auslegungsbed\u00fcrftig bleiben, was nicht notwendigerweise zugunsten des Patentinhabers ausf\u00e4llt.<\/li>\n<li>Sobald die objektive technische Aufgabe bestimmt wurde, verwenden EPA und EPG \u00e4hnliche Kriterien zur Beurteilung der Frage, ob die beanspruchte L\u00f6sung naheliegend ist. So messen sowohl EPA als auch EPG der begr\u00fcndeten Erfolgserwartung (\u201ereasonable expectation of success\u201c) erhebliche Bedeutung bei. Beide Institutionen stimmen im Wesentlichen darin \u00fcberein, wann eine solche Erfolgserwartung vorliegt. Das EPG scheint jedoch eher bereit zu sein, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Kosten zu ber\u00fccksichtigen, wenn beurteilt wird, ob der Fachmann zur beanspruchten Erfindung hingef\u00fchrt oder von ihr weggef\u00fchrt w\u00fcrde.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Erfinderische T\u00e4tigkeit<\/p>\n<p>Das EPA wendet bei der Beurteilung, ob eine Erfindung auf einer erfinderischen T\u00e4tigkeit beruht, grunds\u00e4tzlich den Aufgabe-L\u00f6sungs-Ansatz an. Wie von der Gro\u00dfen Beschwerdekammer in G2\/21 best\u00e4tigt, umfasst dieser die Ermittlung des n\u00e4chstliegenden Stands der Technik, die Feststellung der Unterschiede zwischen der Erfindung und diesem Stand der Technik, die Definition der objektiven technischen Aufgabe anhand der mit diesen Unterschieden verbundenen technischen Wirkung sowie die Pr\u00fcfung, ob ein Fachmann die beanspruchten technischen Merkmale vorgeschlagen h\u00e4tte, um die durch die Erfindung erzielten Ergebnisse zu erreichen. Letzteres stellt die Beurteilung des Naheliegens dar, bei der insbesondere ber\u00fccksichtigt wird, ob der Fachmann den beanspruchten L\u00f6sungsweg mit einer begr\u00fcndeten Erfolgserwartung verfolgt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Das EPG hat hingegen einen eigenen Pr\u00fcfungsrahmen zur erfinderischen T\u00e4tigkeit entwickelt. Zwar bestehen \u00c4hnlichkeiten zum Ansatz des EPA, jedoch auch wichtige Unterschiede. Anders als beim EPA, das zun\u00e4chst den n\u00e4chstliegenden Stand der Technik bestimmt, besteht der erste Schritt im Ansatz des EPG darin, den Gegenstand der Erfindung zu ermitteln. Dieser wird etwas irref\u00fchrend als \u201eobjective problem\u201c bezeichnet, entspricht jedoch nicht der objektiven technischen Aufgabe im Sinne des EPA. W\u00e4hrend das EPA die technische Aufgabe ausschlie\u00dflich auf Grundlage der technischen Wirkung formuliert, die sich aus den technischen Unterschieden zwischen dem beanspruchten Gegenstand und dem n\u00e4chstliegenden Stand der Technik ergibt, bestimmt das EPG die objektive Aufgabe anhand dessen,<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a><\/p>\n<p>\u201ewas die Erfindung dem Stand der Technik hinzuf\u00fcgt, wobei nicht die einzelnen Anspruchsmerkmale isoliert betrachtet werden, sondern der Anspruch als Ganzes im Kontext der Beschreibung und Zeichnungen verglichen wird, sodass auch das der Erfindung zugrunde liegende erfinderische Konzept (die technische Lehre) ber\u00fccksichtigt wird, das auf den technischen Wirkungen beruhen muss, die der Fachmann auf Grundlage der Anmeldung als durch die beanspruchte Erfindung erreicht versteht.\u201c<\/p>\n<p>Da das EPG den Beitrag der Erfindung zum Stand der Technik betrachtet und nicht lediglich einzelne Merkmale, ist sein Ansatz st\u00e4rker \u201eganzheitlich\u201c gepr\u00e4gt als derjenige des EPA. Gleichwohl muss der technische Beitrag, ebenso wie beim EPA, nicht zwingend zu einer Verbesserung f\u00fchren; eine erfinderische T\u00e4tigkeit kann auch in der Bereitstellung einer nicht naheliegenden Alternative liegen.<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Nach dem Ansatz des EPG ist eine beanspruchte L\u00f6sung dann naheliegend, wenn der Fachmann zum ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt ausgehend von einem realistischen Ausgangspunkt im Stand der Technik des betreffenden technischen Gebiets und mit dem Ziel, die objektive Aufgabe zu l\u00f6sen, zur beanspruchten L\u00f6sung gelangt w\u00e4re (und nicht lediglich gelangen k\u00f6nnte). Zum relevanten technischen Gebiet z\u00e4hlt nach Auffassung des EPG auch das, was das EPA als \u201ebenachbarte oder verwandte technische Gebiete\u201c bezeichnet. Das ma\u00dfgebliche Gebiet umfasst daher sowohl das Gebiet, das f\u00fcr die objektive Aufgabe einschl\u00e4gig ist, als auch jedes Gebiet, in dem dasselbe oder ein \u00e4hnliches Problem auftritt und dessen Kenntnis vom Fachmann erwartet werden kann.<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a><\/p>\n<p>Hinsichtlich des \u201erealistischen Ausgangspunkts\u201c verlangt das EPG nicht die Bestimmung des n\u00e4chstliegenden Stands der Technik. Ein Ausgangspunkt ist vielmehr dann realistisch, wenn seine Lehre f\u00fcr den Fachmann von Interesse gewesen w\u00e4re. Dies kann der Fall sein, wenn das betreffende Dokument bereits mehrere Merkmale offenbart, die denjenigen der beanspruchten Erfindung \u00e4hneln, oder wenn es dasselbe beziehungsweise ein \u00e4hnliches Grundproblem behandelt wie die beanspruchte Erfindung. Bemerkenswert ist, dass das EPG der Anzahl gemeinsamer Merkmale offenbar ein \u00e4hnliches Gewicht beimisst wie der Zweck\u00e4hnlichkeit. Beim EPA hingegen gilt allgemein, dass die Zweck\u00e4hnlichkeit zwischen Stand der Technik und Erfindung bei der Beurteilung eines geeigneten Ausgangspunkts st\u00e4rker ins Gewicht f\u00e4llt als die blo\u00dfe Anzahl gemeinsamer Merkmale (z. B. <a href=\"https:\/\/www.epo.org\/boards-of-appeal\/decisions\/pdf\/t920273du1.pdf\">T273\/92<\/a>).<\/p>\n<p>Wie beim EPA verf\u00fcgt der Fachmann weder \u00fcber erfinderische F\u00e4higkeiten noch \u00fcber sch\u00f6pferische Vorstellungskraft. F\u00fcr die Feststellung von Naheliegen bedarf es daher eines Hinweises oder einer Motivation, die ihn dazu veranlasst, einen weiteren Schritt in Richtung der beanspruchten Erfindung zu unternehmen. Die beanspruchte L\u00f6sung gilt als naheliegend, wenn der Fachmann aufgrund eines solchen Hinweises oder im Rahmen routinem\u00e4\u00dfigen Handelns den n\u00e4chsten Schritt unternommen und dadurch zur beanspruchten Erfindung gelangt w\u00e4re. Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn die Ergebnisse des n\u00e4chsten Schrittes eindeutig vorhersehbar waren oder eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung bestand.<\/p>\n<p>Ob eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung vorliegt, h\u00e4ngt von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab. Je weniger ein Forschungsgebiet erschlossen ist, desto schwieriger ist es, Erfolgsaussichten vorherzusagen. Wie beim EPA kann ein Hinweis im Stand der Technik f\u00fcr das Vorliegen einer Erfolgserwartung sprechen; je st\u00e4rker dieser Hinweis ist, desto geringer sind die Anforderungen an den Nachweis einer begr\u00fcndeten Erfolgserwartung.<\/p>\n<p>In Sanofi gegen Amgen stellte das Berufungsgericht fest, dass zu erwartende praktische oder technische Schwierigkeiten sowie die mit Versuchen verbundenen Kosten den Fachmann ebenfalls davon abhalten k\u00f6nnten, den n\u00e4chsten Schritt zu unternehmen. Wer mit der EPA-Praxis vertraut ist, mag \u00fcberrascht sein, dass Kosten als relevanter Faktor genannt werden, da wirtschaftliche Erw\u00e4gungen beim EPA gew\u00f6hnlich wenig \u00dcberzeugungskraft besitzen. Gleichwohl erscheint der allgemeine Gedanke, dass Schwierigkeiten einen Fachmann davon abhalten k\u00f6nnen, einen Schritt in Richtung der Erfindung zu machen, sowohl beim EPA als auch beim EPG als anerkanntes Indiz f\u00fcr das Vorliegen einer erfinderischen T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht f\u00fchrte ferner aus, dass es bei vom Patentinhaber substantiiert dargelegten Unsicherheiten oder praktischen beziehungsweise technischen Schwierigkeiten Sache der Partei sei, die das Naheliegen behauptet, nachzuweisen, dass diese Unsicherheiten oder Schwierigkeiten den Fachmann nicht daran gehindert h\u00e4tten, eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung hinsichtlich der L\u00f6sung der technischen Aufgabe zu haben. In Sanofi gegen Amgen konnte der Patentinhaber darlegen, dass der Fachmann vern\u00fcnftigerweise nicht h\u00e4tte vorhersagen k\u00f6nnen, ob der der Erfindung zugrunde liegende Antik\u00f6rperansatz zu einer therapeutisch wirksamen Behandlung der Hypercholesterin\u00e4mie f\u00fchren w\u00fcrde. Dies schloss eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung aus. Vor dem Priorit\u00e4tstag arbeiteten bereits zahlreiche Pharmaunternehmen an vergleichbaren Antik\u00f6rpern. Das Berufungsgericht gelangte jedoch zu dem Schluss, dass dies nicht zwangsl\u00e4ufig belege, dass der Fachmann eine begr\u00fcndete Erwartung gehabt h\u00e4tte, diese Antik\u00f6rper w\u00fcrden die technische Aufgabe l\u00f6sen. Vielmehr h\u00e4tte der Fachmann diese Entwicklungen lediglich als interessantes Forschungsgebiet mit blo\u00dfer Hoffnung auf Erfolg ansehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Pr\u00fcfungsrahmen des EPG zur Beurteilung der erfinderischen T\u00e4tigkeit unterscheidet sich vom Ansatz des EPA. In Meril gegen Edwards betonte das Berufungsgericht jedoch ausdr\u00fccklich, dass diese unterschiedlichen Ans\u00e4tze bei korrekter Anwendung nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen f\u00fchren sollten. Dies mag erkl\u00e4ren, weshalb das EPA bislang keine Schritte unternommen hat, seinen Aufgabe-L\u00f6sungs-Ansatz anzupassen. Dar\u00fcber hinaus existiert auch EPA-Rechtsprechung, die die Auffassung st\u00fctzt, dass der Aufgabe-L\u00f6sungs-Ansatz nicht zwingend in jedem Fall angewendet werden muss, wenngleich dies in der Praxis selten eine Rolle spielt.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a><\/p>\n<p>Die eigentliche Bew\u00e4hrungsprobe f\u00fcr die Frage, in welchem Umfang die Ans\u00e4tze von EPG und EPA zu unterschiedlichen Ergebnissen f\u00fchren k\u00f6nnen, d\u00fcrfte die noch ausstehende Entscheidung des Berufungsgerichts zur G\u00fcltigkeit des Sanofi-Patents betreffend die Kombination von Cabazitaxel und Prednison\/Prednisolon zur Behandlung von Prostatakrebs sein.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a><\/p>\n<p>Im vorangegangenen Einspruchsverfahren vor dem EPA hatten die Einsprechenden argumentiert, der Fachmann habe eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung gehabt, weil die klinische Phase-II-Studie zugunsten einer bereits genehmigten Phase-III-Studie \u00fcbersprungen worden sei. Die Technische Beschwerdekammer folgte dieser Argumentation jedoch nicht (<a href=\"https:\/\/www.epo.org\/boards-of-appeal\/decisions\/pdf\/t240136eu1.pdf\">T136\/24<\/a>). Vielmehr stellte sie fest, dass die Erfolgserwartung anhand der verf\u00fcgbaren Tatsachen zu beurteilen sei, einschlie\u00dflich der Art des Wirkstoffs, des Fortschritts der klinischen Pr\u00fcfungen sowie des Wissensstands \u00fcber Sicherheit und potenzielle Toxizit\u00e4t des Wirkstoffs in der betreffenden Indikation. Die Kammer verwies auf eine umfangreiche EPA-Rechtsprechung, die eine Abw\u00e4gung positiver und negativer Hinweise auf den Erfolg der beanspruchten L\u00f6sung verlangt. Hinsichtlich der Phase-III-Studie stellte die Kammer fest, dass die von den Einsprechenden angef\u00fchrten positiven Hinweise nicht ausgereicht h\u00e4tten, um eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung hinsichtlich des prim\u00e4ren Endpunkts der Studie, n\u00e4mlich einer Verbesserung der Gesamt\u00fcberlebensrate gegen\u00fcber dem Vergleichsarm, zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Als die Patentg\u00fcltigkeit vor dem EPG angegriffen wurde, gelangte die Lokalkammer Mannheim hingegen zu einer anderen Bewertung. Auf im Wesentlichen derselben Tatsachengrundlage stellte sie fest, dass der Fachmann eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung gehabt h\u00e4tte, die Aufgabe mit der beanspruchten Kombination im Lichte des Stands der Technik zu l\u00f6sen. Die Lokalkammer \u00fcbernahm den von der Technischen Beschwerdekammer angewandten Ansatz der Abw\u00e4gung positiver und negativer Hinweise. Sie unterschied jedoch zwischen dem Begriff der begr\u00fcndeten Erfolgserwartung im Zusammenhang mit der erfinderischen T\u00e4tigkeit und der Frage, ob eine klinische Studie ihren prim\u00e4ren Endpunkt erreichen w\u00fcrde. Als technische Aufgabe des Patents sah sie die Bereitstellung einer therapeutischen Option zur Behandlung von Patienten mit kastrationsresistentem metastasiertem Prostatakarzinom an, die zuvor mit einem docetaxelbasierten Regime behandelt worden waren und bei denen die Erkrankung w\u00e4hrend oder nach dieser Behandlung fortgeschritten war. Dies unterschied sich vom prim\u00e4ren Endpunkt der klinischen Studie, der in einer Verbesserung der Gesamt\u00fcberlebensrate der mit Cabazitaxel behandelten Patienten gegen\u00fcber der Kontrollgruppe bestand.<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a><\/p>\n<p>Noch wichtiger ist jedoch, dass die Lokalkammer wirtschaftlichen \u00dcberlegungen offenbar gr\u00f6\u00dferes Gewicht beima\u00df und beispielsweise hervorhob, dass \u201eder Sponsor dieser Studie sie zu Beginn nicht als entt\u00e4uschend angesehen hatte und dies bis zum Priorit\u00e4tstag auch zu keinem Zeitpunkt getan hatte\u201c. Zusammen mit der Dauer der Studie \u00fcberzeugte dies die Kammer offenbar davon, dass im Rahmen der erfinderischen T\u00e4tigkeit eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung vorlag. Damit widersprach die Lokalkammer den Feststellungen der Technischen Beschwerdekammer und gelangte zu dem Ergebnis, dass das Patent naheliegend gewesen sei.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\">[8]<\/a><\/p>\n<p>Interessanterweise \u00e4u\u00dferte sich die Lokalkammer ausdr\u00fccklich zu dieser Abweichung von der EPA-Entscheidung. Sie stellte jedoch fest, dass die Tatsache, dass die Patentg\u00fcltigkeit bereits vom EPA gepr\u00fcft worden sei, das EPG nicht von seiner Pflicht als unabh\u00e4ngiges Gericht entbinde, das EP\u00dc eigenst\u00e4ndig auszulegen und anzuwenden. Nationale Entscheidungen und Entscheidungen des EPA seien daher lediglich \u201eElemente, die von den Spruchk\u00f6rpern des EPG zu ber\u00fccksichtigen sind\u201c und k\u00f6nnten zwar \u00fcberzeugende Wirkung entfalten, seien aber nicht bindend. Es ist bemerkenswert, diese Formulierung mit der Aussage der Gro\u00dfen Beschwerdekammer in G1\/24 zu vergleichen, wonach es \u201e\u00e4u\u00dferst unattraktiv w\u00e4re, wenn das EPA bewusst eine gegenteilige Praxis [zum EPG] anwenden w\u00fcrde\u201c. Es bleibt abzuwarten, ob das Berufungsgericht die Entscheidung der Lokalkammer best\u00e4tigen wird.<\/p>\n<p>Trotz der Unterschiede zwischen den Ans\u00e4tzen von EPG und EPA lassen sich in der EPG-Rechtsprechung deutliche Ankl\u00e4nge an die Rechtsprechung des EPA erkennen. Sowohl EPA als auch EPG pr\u00fcfen, was der Fachmann getan h\u00e4tte (und nicht lediglich h\u00e4tte tun k\u00f6nnen). Beide ber\u00fccksichtigen dar\u00fcber hinaus Hinweise im Stand der Technik sowie die Frage, ob der Fachmann vern\u00fcnftigerweise erwartet h\u00e4tte, dass die beanspruchte Erfindung die objektive technische Aufgabe l\u00f6st. Zwar gelangte die Mannheimer Lokalkammer im Cabazitaxel-Fall zu einer anderen Bewertung hinsichtlich der begr\u00fcndeten Erfolgserwartung, wendete jedoch bei der Abw\u00e4gung positiver und negativer Hinweise einen sehr \u00e4hnlichen Ansatz an.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wird die \u201eAufgabe\u201c bei EPA und EPG zwar unterschiedlich bestimmt, in beiden F\u00e4llen spielen jedoch die technischen Wirkungen gegen\u00fcber dem Stand der Technik eine zentrale Rolle. Das Berufungsgericht des EPG hat klargestellt, dass es sich dabei um diejenigen technischen Wirkungen handelt, die der Fachmann auf Grundlage der Anmeldung als erreicht versteht. Ebenso bestimmt G2\/21 beim EPA, dass sich ein Patentinhaber auf eine technische Wirkung berufen kann, wenn der Fachmann diese Wirkung als von der technischen Lehre umfasst und in der urspr\u00fcnglich offenbarten Erfindung verk\u00f6rpert ansehen w\u00fcrde. Die Beurteilung dieser Voraussetzung h\u00e4ngt stark von den Umst\u00e4nden des Einzelfalls ab, und verschiedene Technische Beschwerdekammern haben unterschiedliche Herangehensweisen entwickelt. Bislang scheint jedoch eine weitgehende \u00dcbereinstimmung hinsichtlich der grundlegenden Prinzipien zu bestehen, nach denen beurteilt wird, ob eine technische Wirkung zur St\u00fctzung der erfinderischen T\u00e4tigkeit herangezogen werden kann.<\/p>\n<p>In Sumi Agro gegen Syngenta [<a href=\"https:\/\/www.unifiedpatentcourt.org\/sites\/default\/files\/files\/api_order\/90FB181F465315904398D67F27A776F7_en.pdf\">UPC_CoA_523\/2024<\/a>] argumentierte Sumi Agro, Syngenta habe keine technische Wirkung \u00fcber die gesamte Anspruchsbreite hinweg nachgewiesen, da die Beispiele lediglich eine technische Wirkung (verbesserte Stabilit\u00e4t) f\u00fcr einen Teilbereich (63,5 bis 68,6 %) des beanspruchten Konzentrationsbereichs von Fetts\u00e4uren (1 bis 95 %) belegten. Nach Auffassung von Sumi Agro sei damit die technische Wirkung nicht \u00fcber den gesamten Bereich hinweg nachgewiesen worden und k\u00f6nne daher nicht zur Begr\u00fcndung der erfinderischen T\u00e4tigkeit herangezogen werden.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte fest, dass Sumi Agro insoweit seiner Darlegungslast nicht nachgekommen sei. Es verwies darauf, dass die Patentschrift die verbesserte Stabilit\u00e4t ausdr\u00fccklich und allgemein beschreibe. Betrachtet man die Beispiele im Kontext der gesamten Patentschrift, bestehe kein Anlass zu der Annahme, dass die technische Wirkung nicht \u00fcber den gesamten beanspruchten Bereich erzielt werden k\u00f6nne. Unter Verwendung derselben Formulierung wie die Gro\u00dfe Beschwerdekammer in G2\/21 hielt das Berufungsgericht fest, dass diese technische Wirkung \u201evon der technischen Lehre umfasst und in der urspr\u00fcnglich offenbarten Erfindung verk\u00f6rpert\u201c sei.<\/p>\n<p>Weder der Ansatz des EPG noch derjenige des EPA verlangt, dass die technische Wirkung ausdr\u00fccklich offenbart wird. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass Syngenta von der allgemeinen Beschreibung der technischen Wirkung in der urspr\u00fcnglichen Anmeldung profitierte. Zusammen mit den Ausf\u00fchrungsbeispielen gen\u00fcgte diese Aussage, um die technische Wirkung zur St\u00fctzung der erfinderischen T\u00e4tigkeit heranzuziehen. Ob das Ergebnis anders ausgefallen w\u00e4re, wenn eine allgemeine Beschreibung der technischen Wirkung im urspr\u00fcnglichen Text gefehlt h\u00e4tte, l\u00e4sst sich nicht mit Sicherheit sagen. Risiken k\u00f6nnen jedoch entstehen, wenn \u00fcberhaupt keine technische Wirkung genannt wird. Zwar kann unter Umst\u00e4nden auch ohne ausdr\u00fcckliche Offenbarung eine technische Wirkung aus der Patentschrift hergeleitet werden; die so ermittelte Wirkung entspricht jedoch m\u00f6glicherweise nicht der Absicht des Patentinhabers, insbesondere wenn die urspr\u00fcngliche Patentschrift nur wenige Ausf\u00fchrungen oder Nachweise zu den Vorteilen der Erfindung enth\u00e4lt. Dies kann die Position des Patentinhabers hinsichtlich der erfinderischen T\u00e4tigkeit verschlechtern, zumal die M\u00f6glichkeit, sich auf nachtr\u00e4glich eingereichte Daten zu st\u00fctzen, davon abh\u00e4ngen kann, ob die betreffende Wirkung \u201evon der technischen Lehre umfasst und in der urspr\u00fcnglich offenbarten Erfindung verk\u00f6rpert\u201c ist.<\/p>\n<p>Tabelle 5: Zusammenfassung der Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur erfinderischen T\u00e4tigkeit<\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td><\/td>\n<td><strong>EPA<\/strong><\/td>\n<td><strong>EPG<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Ansatz<\/strong><\/td>\n<td>Obwohl nicht zwingend vorgeschrieben, wird nahezu immer der Aufgabe-L\u00f6sungs-Ansatz angewendet.<\/td>\n<td>Ganzheitlicher Ansatz<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Unterschiede<\/strong><\/td>\n<td>Ermittlung des n\u00e4chstliegenden Stands der Technik.<\/p>\n<p>Ermittlung der Unterschiede zwischen n\u00e4chstliegendem Stand der Technik und beanspruchtem Gegenstand.<\/p>\n<p>Ermittlung der mit diesen Unterschieden verbundenen technischen Wirkung(en).<\/p>\n<p>Formulierung der objektiven technischen Aufgabe anhand dieser technischen Wirkungen.<\/td>\n<td>Jeder vertretbare Ausgangspunkt kann geeignet sein. Zun\u00e4chst wird jedoch die objektive Aufgabe anhand des Beitrags bestimmt, den die Erfindung als Ganzes gegen\u00fcber dem Stand der Technik leistet.<\/p>\n<p>Die objektive Aufgabe wird ganzheitlich formuliert, indem bestimmt wird, was die Erfindung dem Stand der Technik hinzuf\u00fcgt, wobei nicht einzelne Merkmale isoliert betrachtet werden, sondern der Anspruch als Ganzes im Kontext der Patentschrift. Das der Erfindung zugrunde liegende erfinderische Konzept (die technische Lehre) muss auf den technischen Wirkungen beruhen, die der Fachmann auf Grundlage der Anmeldung als erreicht versteht.<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td><strong>Gemeinsamkeiten<\/strong><\/td>\n<td>Keine r\u00fcckschauende Betrachtungsweise bei der Formulierung der objektiven technischen Aufgabe (d. h. keine Hinweise auf die beanspruchte L\u00f6sung).<\/p>\n<p>Die Beurteilung des Naheliegens h\u00e4ngt davon ab, ob ein Fachmann ohne erfinderisches Zutun zum beanspruchten Gegenstand gelangt w\u00e4re. Ein Hinweis oder eine Motivation im Stand der Technik spricht f\u00fcr ein Naheliegen. Ma\u00dfgeblich ist, ob der Fachmann (nicht lediglich h\u00e4tte k\u00f6nnen, sondern) mit begr\u00fcndeter Erfolgserwartung zur beanspruchten Erfindung gelangt w\u00e4re.<\/td>\n<td>Keine r\u00fcckschauende Betrachtungsweise bei der Formulierung der objektiven technischen Aufgabe (d. h. keine Hinweise auf die beanspruchte L\u00f6sung).<\/p>\n<p>Eine beanspruchte L\u00f6sung gilt als nicht erfinderisch bzw. als naheliegend, wenn der Fachmann den n\u00e4chsten Schritt aufgrund eines Hinweises oder routinem\u00e4\u00dfig vorgenommen und dadurch zur beanspruchten Erfindung gelangt w\u00e4re.<\/p>\n<p>Eine beanspruchte L\u00f6sung ist naheliegend, wenn der Fachmann den n\u00e4chsten Schritt in der Erwartung unternommen h\u00e4tte, eine vorgestellte L\u00f6sung seines technischen Problems zu finden. Dies ist regelm\u00e4\u00dfig der Fall, wenn die Ergebnisse des n\u00e4chsten Schrittes klar vorhersehbar waren oder eine begr\u00fcndete Erfolgserwartung bestand.<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Siehe Entscheidungsgr\u00fcnde 6 von G5\/83<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Sanofi gegen Amgen [UPC_CoA_528\/2024] und Meril gegen Edwards [UPC_CoA_27\/2025]<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Meril gegen Edwards [UPC_CoA_27\/2025]<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> 8.2. Verwandte technische Gebiete (benachbarte Gebiete)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Leitsatz, Entscheidungsgrund 5<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> EP 2493466 B<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Seite 32, erster Absatz der Entscheidung<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Seite 41, vorletzter Absatz der Entscheidung<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat am 1. Juni 2023 seine T\u00e4tigkeit aufgenommen und beeinflusst die Praxis des Europ\u00e4ischen Patentamts (EPA) bereits erheblich. Weniger als ein Jahr nach seiner Er\u00f6ffnung erlie\u00df &hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":316,"featured_media":9004111222109420,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[519,518],"tags":[763],"class_list":["post-9004111222146082","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-wissens-hub","tag-upc","service-patente"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v28.7 (Yoast SEO v28.7) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3) - HGF<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3)\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat am 1. Juni 2023 seine T\u00e4tigkeit aufgenommen und beeinflusst die Praxis des Europ\u00e4ischen Patentamts (EPA) bereits\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"HGF\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2026-10-15T10:10:36+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2026-10-15T10:10:50+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"1920\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"1080\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Nichola Butler\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:creator\" content=\"@hgf_ip\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@hgf_ip\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Nichola Butler\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"17 Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/\"},\"author\":{\"name\":\"Nichola Butler\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc\"},\"headline\":\"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3)\",\"datePublished\":\"2026-10-15T10:10:36+00:00\",\"dateModified\":\"2026-10-15T10:10:50+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/\"},\"wordCount\":3400,\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#organization\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"keywords\":[\"UPC\"],\"articleSection\":[\"Artikel\",\"Wissens Hub\"],\"inLanguage\":\"de-DE\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/\",\"name\":\"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3) - HGF\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"datePublished\":\"2026-10-15T10:10:36+00:00\",\"dateModified\":\"2026-10-15T10:10:50+00:00\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\\\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"width\":1920,\"height\":1080},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/\",\"name\":\"HGF\",\"description\":\"Intellectual Property Rights specialists\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de-DE\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#organization\",\"name\":\"HGF\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/04\\\/hgf-logo-696x696-1.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/04\\\/hgf-logo-696x696-1.png\",\"width\":696,\"height\":696,\"caption\":\"HGF\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/hgf_ip\",\"https:\\\/\\\/www.linkedin.com\\\/company\\\/hgf-limited-intellectual-property-specialists\\\/\"]},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc\",\"name\":\"Nichola Butler\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g\",\"url\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g\",\"caption\":\"Nichola Butler\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO Premium plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3) - HGF","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3)","og_description":"Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat am 1. Juni 2023 seine T\u00e4tigkeit aufgenommen und beeinflusst die Praxis des Europ\u00e4ischen Patentamts (EPA) bereits","og_url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/","og_site_name":"HGF","article_published_time":"2026-10-15T10:10:36+00:00","article_modified_time":"2026-10-15T10:10:50+00:00","og_image":[{"width":1920,"height":1080,"url":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","type":"image\/jpeg"}],"author":"Nichola Butler","twitter_card":"summary_large_image","twitter_creator":"@hgf_ip","twitter_site":"@hgf_ip","twitter_misc":{"Verfasst von":"Nichola Butler","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"17 Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/"},"author":{"name":"Nichola Butler","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/person\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc"},"headline":"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3)","datePublished":"2026-10-15T10:10:36+00:00","dateModified":"2026-10-15T10:10:50+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/"},"wordCount":3400,"publisher":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#organization"},"image":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","keywords":["UPC"],"articleSection":["Artikel","Wissens Hub"],"inLanguage":"de-DE"},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/","url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/","name":"EPA und EPG: Wie die Ans\u00e4tze von EPA und EPG zur Beurteilung der Patentg\u00fcltigkeit Denkanst\u00f6\u00dfe f\u00fcr die Ausarbeitung und Verfolgung europ\u00e4ischer Patentanmeldungen liefern (Teil 3) - HGF","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","datePublished":"2026-10-15T10:10:36+00:00","dateModified":"2026-10-15T10:10:50+00:00","inLanguage":"de-DE","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/epa-und-epg-wie-die-ansaetze-von-epa-und-epg-zur-beurteilung-der-patentgueltigkeit-denkanstoesse-fuer-die-ausarbeitung-und-verfolgung-europaeischer-patentanmeldungen-liefern-teil-3\/#primaryimage","url":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","width":1920,"height":1080},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#website","url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/","name":"HGF","description":"Intellectual Property Rights specialists","publisher":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de-DE"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#organization","name":"HGF","url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/hgf-logo-696x696-1.png","contentUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/hgf-logo-696x696-1.png","width":696,"height":696,"caption":"HGF"},"image":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/hgf_ip","https:\/\/www.linkedin.com\/company\/hgf-limited-intellectual-property-specialists\/"]},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/person\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc","name":"Nichola Butler","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g","caption":"Nichola Butler"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9004111222146082","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/316"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9004111222146082"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9004111222146082\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9004111222146083,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9004111222146082\/revisions\/9004111222146083"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9004111222109420"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9004111222146082"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9004111222146082"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9004111222146082"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}