{"id":9004111222145784,"date":"2026-09-29T08:55:22","date_gmt":"2026-09-29T07:55:22","guid":{"rendered":"https:\/\/www.hgf.com\/?p=9004111222145784"},"modified":"2026-10-01T08:36:28","modified_gmt":"2026-10-01T07:36:28","slug":"koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/","title":{"rendered":"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen?"},"content":{"rendered":"<p>In den drei Jahren seit seiner Arbeitsaufnahme hat sich das Einheitliche Patentgericht (EPG) als f\u00fchrendes Forum f\u00fcr paneurop\u00e4ische Patentstreitigkeiten etabliert. Mehrere Entscheidungen haben wichtige Fragen hinsichtlich der tats\u00e4chlichen Reichweite der sogenannten \u201eLong-Arm Jurisdiction\u201c des Gerichts aufgeworfen. Vor diesem Hintergrund m\u00fcssen Hersteller mit Sitz au\u00dferhalb Europas ihre T\u00e4tigkeiten in Europa nun sorgf\u00e4ltig pr\u00fcfen. Die Art und Weise, wie sie ihre europ\u00e4ischen Vertriebsstrukturen, Lieferketten, regulatorischen Funktionen und Konzerngesellschaften organisieren, kann dazu f\u00fchren, dass eine einzige EPG-Klage auch Handlungen in Nicht-EPG-Staaten wie Spanien, Polen, der Schweiz oder dem Vereinigten K\u00f6nigreich erfasst. J\u00fcngste Entscheidungen zeigen, dass die gesellschaftsrechtliche und operative Struktur eines Konzerns die geografische Reichweite eines Rechtsstreits bestimmen kann. Gleichzeitig bedeutet die noch anh\u00e4ngige Vorlage an den EuGH in Dyson v Dreame [1], dass ein Teil dieses Bildes weiterhin ungekl\u00e4rt ist. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Auswirkungen, die die weitreichende Zust\u00e4ndigkeit des EPG auf Unternehmen mit Sitz au\u00dferhalb Europas, beispielsweise in den USA oder China, haben kann.<\/p>\n<p><em>Zur Einordnung: Der rechtliche Rahmen der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Nach der wegweisenden Entscheidung des EuGH in BSH Hausger\u00e4te v Electrolux hat das EPG die dort entwickelten Grunds\u00e4tze rasch \u00fcbernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das EPG \u00fcber Verletzungen nationaler Teile eines europ\u00e4ischen Patents au\u00dferhalb des EPG-Gebiets entscheiden, etwa im Vereinigten K\u00f6nigreich, und Rechtsbehelfe gew\u00e4hren, einschlie\u00dflich Schadensersatz und Unterlassungsverf\u00fcgungen, die Handlungen in Staaten betreffen, die dem EPG-System nicht beigetreten sind. Dies wird gemeinhin als \u201eLong-Arm Jurisdiction\u201c beziehungsweise als weitreichende Zust\u00e4ndigkeit des EPG bezeichnet.<\/p>\n<p>Zur Einordnung der wesentlichen Aspekte dieser weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit lohnt sich zun\u00e4chst ein Blick auf die verschiedenen Kategorien europ\u00e4ischer Staaten:<\/p>\n<ul>\n<li>EPG-Staaten: EU-Mitgliedstaaten, die das \u00dcbereinkommen \u00fcber ein Einheitliches Patentgericht (EPG\u00dc) unterzeichnet und vollst\u00e4ndig ratifiziert haben. Derzeit gibt es 18 solcher Staaten, und das EPG ist zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags nur in diesen 18 L\u00e4ndern in Kraft. Beispiele sind Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Italien.\n<ul>\n<li>EU- oder Lugano-Staaten au\u00dferhalb des EPG:<\/li>\n<li>Lugano-Staaten au\u00dferhalb sowohl der EU als auch des EPG, zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz;<\/li>\n<li>EU-Mitgliedstaaten, die nicht am EPG teilnehmen, zum Beispiel Spanien, Polen und Kroatien;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>EU-Mitgliedstaaten, die das EPG\u00dc unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert haben, zum Beispiel Zypern, die Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Irland und die Slowakei.<\/li>\n<li>Nicht-EU- und Nicht-EPG-Staaten: europ\u00e4ische Staaten, die weder zur EU beziehungsweise zum Lugano-System geh\u00f6ren noch dem EPG beigetreten sind. Beispiele sind das Vereinigte K\u00f6nigreich und die T\u00fcrkei.<\/li>\n<li>EP\u00dc-Staaten: Vertragsstaaten des Europ\u00e4ischen Patent\u00fcbereinkommens (EP\u00dc). Ein erteiltes europ\u00e4isches Patent kann in jedem EP\u00dc-Staat validiert werden. Zu den EP\u00dc-Staaten geh\u00f6ren alle vorgenannten L\u00e4nder.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der zentrale Grundsatz aus der Entscheidung des EuGH in BSH Hausger\u00e4te v Electrolux, den das EPG \u00fcbernommen hat, lautet, dass ein mutma\u00dflicher Patentverletzer vor den Gerichten des Staates verklagt werden kann, in dem er seinen Sitz hat. Befindet sich der Sitz des Beklagten in einem EPG-Staat, verf\u00fcgt das EPG \u00fcber internationale Zust\u00e4ndigkeit. Eine einzige Verletzungsklage kann dann Anspr\u00fcche wegen Verletzung nationaler Teile desselben europ\u00e4ischen Patents in mehreren EP\u00dc-Staaten umfassen, in denen das europ\u00e4ische Patent validiert wurde. Dies betrifft nicht nur EPG-Staaten, sondern auch EU- beziehungsweise Lugano- und Nicht-EPG-Staaten wie Spanien und die Schweiz sowie Nicht-EU- und Nicht-EPG-Staaten wie das Vereinigte K\u00f6nigreich und die T\u00fcrkei.<\/p>\n<p>Das EPG kann nationale Teile eines europ\u00e4ischen Patents au\u00dferhalb des EPG-Gebiets jedoch nicht f\u00fcr nichtig erkl\u00e4ren. Erhebt der Beklagte im Verletzungsverfahren eine Nichtigkeitseinrede, kann das EPG daran gehindert sein, \u00fcber die Rechtsbest\u00e4ndigkeit der Teile eines europ\u00e4ischen Patents zu entscheiden, die sich nicht auf EPG-Staaten beziehen. Die Gerichte des EU-Mitgliedstaats, f\u00fcr den das Patent erteilt wurde, sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr Entscheidungen \u00fcber die G\u00fcltigkeit des Patents in diesem Staat zust\u00e4ndig. So haben beispielsweise die spanischen Gerichte die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die G\u00fcltigkeit des spanischen Teils des europ\u00e4ischen Patents. \u00dcbt das EPG seine weitreichende Zust\u00e4ndigkeit aus, sind Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren daher zwangsl\u00e4ufig voneinander getrennt. Da zwischen Rechtsbest\u00e4ndigkeit und Verletzung h\u00e4ufig ein Spannungsverh\u00e4ltnis besteht, kann dies mutma\u00dfliche Verletzer in eine schwierige Lage bringen.<\/p>\n<p>Die unterschiedlichen Fallkonstellationen, die sich aus dem Zusammenspiel dieser Regeln ergeben, wurden in den Leits\u00e4tzen der Berufungsentscheidung des EPG in Fujifilm v Kodak klar dargestellt. Diese Entscheidung hat die Diskussion von der Frage, ob das EPG \u00fcber eine solche weitreichende Zust\u00e4ndigkeit verf\u00fcgt, auf die Frage verlagert, wie diese Zust\u00e4ndigkeit ausge\u00fcbt werden soll und welche Grenzen ihr durch die Grunds\u00e4tze der internationalen R\u00fccksichtnahme (international comity) gesetzt werden. Vor diesem Hintergrund betrachten wir verschiedene Situationen, in denen US-amerikanische oder chinesische Unternehmen in Europa t\u00e4tig sind.<\/p>\n<p><em>Risiko 1: Eine Konzerngesellschaft mit Sitz in einem EPG-Staat kann die Zust\u00e4ndigkeit des EPG begr\u00fcnden\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Der eindeutigste Weg zu einer erweiterten Zust\u00e4ndigkeit ist ein Beklagter mit Sitz in einem EPG-Staat. Ist beispielsweise eine deutsche Konzerngesellschaft f\u00fcr den Vertrieb in ganz Europa verantwortlich, kann ihr Sitz in Deutschland dazu f\u00fchren, dass sie vor dem EPG nicht nur wegen angeblicher Patentverletzungen in EPG-Staaten, sondern auch wegen entsprechender Handlungen in Nicht-EPG-Staaten verklagt wird.<\/p>\n<p>Anders stellt sich die Situation dar, wenn ein US-amerikanisches oder chinesisches Unternehmen zwar in Europa t\u00e4tig ist, jedoch nicht \u00fcber eine Tochtergesellschaft mit Sitz in einem EPG-Staat. Denkbar w\u00e4re etwa eine T\u00e4tigkeit \u00fcber eine irische Tochtergesellschaft. In diesem Fall k\u00f6nnte der Patentinhaber die weitreichende Zust\u00e4ndigkeit des EPG nach Artikel 4 Absatz 1 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung nicht nutzen, um Nicht-EPG-Staaten zu erfassen, da weder das US-amerikanische oder chinesische Unternehmen noch seine irische Tochtergesellschaft ihren Sitz in einem EPG-Staat haben. Zwar k\u00f6nnte der Patentinhaber versuchen, die Zust\u00e4ndigkeit \u00fcber Artikel 7 Absatz 2 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung zu begr\u00fcnden, also \u00fcber den Ort der behaupteten Patentverletzung. Eine auf diese Weise begr\u00fcndete Zust\u00e4ndigkeit w\u00e4re jedoch strikt auf das Gebiet der EPG-Staaten beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Dies best\u00e4tigte das Berufungsgericht des EPG in Adobe v Keeex. Keeex hatte eine Verletzungsklage gegen mehrere US-amerikanische und irische Beklagte wegen behaupteter Verletzungen in EPG- und Nicht-EPG-Staaten erhoben, darunter die Schweiz, Spanien, das Vereinigte K\u00f6nigreich, Irland, Norwegen und Polen. Da keiner der Beklagten seinen Sitz in einem EPG-Staat hatte, best\u00e4tigte das Berufungsgericht, dass das EPG f\u00fcr die behaupteten Verletzungen in den Nicht-EPG-Staaten nicht zust\u00e4ndig war.<\/p>\n<p>F\u00fcr au\u00dfereurop\u00e4ische Unternehmen, die in Europa t\u00e4tig sind, insbesondere in Nicht-EPG-Staaten wie dem Vereinigten K\u00f6nigreich, Irland, Spanien oder der Schweiz, kann es daher sinnvoll sein zu pr\u00fcfen, ob T\u00e4tigkeiten in EPG-Staaten durch eine Tochtergesellschaft mit Sitz im EPG-Gebiet und T\u00e4tigkeiten in Nicht-EPG-Staaten durch eine Tochtergesellschaft au\u00dferhalb des EPG-Gebiets durchgef\u00fchrt werden sollten. Dies k\u00f6nnte helfen zu verhindern, dass Patentverletzungsvorw\u00fcrfe im Zusammenhang mit T\u00e4tigkeiten in Nicht-EPG-Staaten \u00fcber die erweiterte Zust\u00e4ndigkeit des EPG in ein EPG-Verfahren einbezogen werden.<\/p>\n<p>In Fujifilm v Kodak wollte Fujifilm die weitreichende Zust\u00e4ndigkeit des EPG nutzen, um eine Entscheidung \u00fcber eine m\u00f6gliche Verletzung im Vereinigten K\u00f6nigreich zu erlangen. Die mutma\u00dflich verletzenden Handlungen im Vereinigten K\u00f6nigreich waren jedoch von der britischen Tochtergesellschaft Kodak Limited vorgenommen worden, die keine Beklagte in dem EPG-Verfahren war. Fujifilm hatte stattdessen drei deutsche Kodak-Gesellschaften verklagt und deren Sitz in Deutschland als Zust\u00e4ndigkeitsgrundlage herangezogen. Da die mutma\u00dflich verletzenden Handlungen im Vereinigten K\u00f6nigreich von einer nicht am Verfahren beteiligten Gesellschaft vorgenommen wurden, wies das Berufungsgericht die Klage hinsichtlich des britischen Patentteils ab. Die Entscheidung unterstreicht, dass T\u00e4tigkeiten in Nicht-EPG-Staaten, die ausschlie\u00dflich von Gesellschaften ohne Sitz in einem EPG-Staat ausge\u00fcbt werden, die Anwendung der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit erschweren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr multinationale Hersteller schafft dies sowohl ein Risiko als auch eine m\u00f6gliche Begrenzungsstrategie. Eine europ\u00e4ische Gesellschaft, die Vertr\u00e4ge zentral abschlie\u00dft, Produkte liefert oder Vertriebsaktivit\u00e4ten in der Region steuert, kann dazu f\u00fchren, dass Handlungen in Nicht-EPG-Staaten Gegenstand eines EPG-Verletzungsverfahrens werden. Umgekehrt kann eine tats\u00e4chliche Trennung der Aktivit\u00e4ten in Nicht-EPG-Staaten von den T\u00e4tigkeiten EPG-ans\u00e4ssiger Gesellschaften es Patentinhabern erschweren, die weitreichende Zust\u00e4ndigkeit des EPG geltend zu machen.<\/p>\n<p><em>Risiko 2: Ein Ankerbeklagter kann ausl\u00e4ndische Gesellschaften in das Verfahren einbeziehen\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Es gibt bestimmte Konstellationen, in denen das EPG Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Verletzungshandlungen in Nicht-EPG-Staaten auch gegen\u00fcber Beklagten begr\u00fcnden kann, die ihren Sitz nicht in einem EPG-Staat haben. Hersteller aus Drittstaaten k\u00f6nnen daher nicht davon ausgehen, dass das Fehlen eines eigenen Sitzes im EPG-Gebiet sie automatisch vor einer umfassenderen Verletzungsklage sch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Eine solche Konstellation besteht, wenn ein sogenannter Ankerbeklagter vorhanden ist, also ein Beklagter mit Sitz in einem EPG-Staat. Dieser kann nach Artikel 8 Absatz 1 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung einen Mitbeklagten ohne Sitz in einem EPG-Staat in das EPG-Verfahren einbeziehen. Danach kann eine Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat gemeinsam mit einem lokal ans\u00e4ssigen Beklagten vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats verklagt werden, sofern die Anspr\u00fcche so eng miteinander verbunden sind, dass eine gemeinsame Verhandlung geboten erscheint, um unvereinbare Entscheidungen zu vermeiden.<\/p>\n<p>Die Frage lautet dann, ob und unter welchen Voraussetzungen das EPG gegen\u00fcber dem ausl\u00e4ndischen Beklagten f\u00fcr Handlungen in einem Nicht-EPG-Staat zust\u00e4ndig ist. Zwei Lokalkammern des EPG haben diese Frage in verfahrensleitenden Entscheidungen beantwortet; eine Best\u00e4tigung durch das Berufungsgericht steht jedoch noch aus.<\/p>\n<p>Der erste Fall betrifft die Entscheidung der Lokalkammer Den Haag in Genevant and Arbutus v Moderna. Genevant und Arbutus hatten eine Verletzungsklage gegen verschiedene Moderna-Gesellschaften mit Sitz in EPG- und Nicht-EPG-Staaten erhoben und machten Verletzungen in EPG- und Nicht-EPG-Staaten geltend. Moderna wandte ein, dass dem EPG hinsichtlich Moderna Norway, Moderna Spain und Moderna Poland die Zust\u00e4ndigkeit fehle, da diese Gesellschaften ihren Sitz in Nicht-EPG-Staaten h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Die Lokalkammer Den Haag stellte fest, dass Moderna Netherlands als Ankerbeklagte fungiere, da sie ihren Sitz in einem EPG-Staat habe und eine zentrale Rolle bei den Vertriebs- und Lieferaktivit\u00e4ten in den relevanten europ\u00e4ischen Staaten einschlie\u00dflich Norwegen, Spanien und Polen spiele. Zudem habe Moderna Netherlands gemeinsam mit den jeweiligen Gesellschaften in deren L\u00e4ndern gehandelt. So sei Moderna Spain Inhaberin der europ\u00e4ischen Marktzulassung und unterst\u00fctze damit die Vermarktung in bestimmten europ\u00e4ischen Staaten. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Anspr\u00fcche ausreichend eng miteinander verbunden seien, und bejahte die Zust\u00e4ndigkeit des EPG f\u00fcr s\u00e4mtliche Verletzungsanspr\u00fcche, einschlie\u00dflich jener gegen in Nicht-EPG-Staaten ans\u00e4ssige Gesellschaften wegen Handlungen in Nicht-EPG-Staaten.<\/p>\n<p>Der zweite Fall betrifft Nixu v Infoblox. Nixu erhob eine Verletzungsklage gegen die US-amerikanische Gesellschaft Infoblox Inc. sowie deren deutsche Tochtergesellschaften. Nixu versuchte, die deutschen Tochtergesellschaften als Ankerbeklagte im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung heranzuziehen, um die Zust\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber der US-amerikanischen Muttergesellschaft wegen angeblicher Verletzungen im Vereinigten K\u00f6nigreich sowie in Deutschland, Frankreich und Finnland zu begr\u00fcnden.<\/p>\n<p>Die Lokalkammer Hamburg bejahte die Zust\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber der US-amerikanischen Muttergesellschaft f\u00fcr Verletzungen innerhalb des EPG-Gebiets. Sie stellte fest, dass ein Ankerbeklagter mit Sitz in einem EPG-Staat die Zust\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber einem ausl\u00e4ndischen Mitbeklagten f\u00fcr das gesamte EPG-Gebiet begr\u00fcnden kann, ohne dass f\u00fcr jeden einzelnen Mitgliedstaat ein detaillierter Nachweis gemeinsamer Verletzungshandlungen erforderlich ist.<\/p>\n<p>Die Anspr\u00fcche hinsichtlich des britischen Patentteils wies die Lokalkammer jedoch ab. F\u00fcr die Ausdehnung der Zust\u00e4ndigkeit auf einen Nicht-EPG-Staat \u00fcber einen Ankerbeklagten m\u00fcsse substantiiert dargelegt werden, dass der Ankerbeklagte und der ausl\u00e4ndische Beklagte gemeinsam Verletzungshandlungen gerade in diesem Nicht-EPG-Staat begangen h\u00e4tten. Da Nixu keine Tatsachen vorgetragen hatte, aus denen sich eine gemeinsame Verletzung des britischen Patentteils durch die US-amerikanische Muttergesellschaft und eine der deutschen Tochtergesellschaften ergeben h\u00e4tte, scheiterte der Versuch, die weitreichende Zust\u00e4ndigkeit des EPG geltend zu machen.<\/p>\n<p><em>Risiko 3: Regulatorische und Compliance-Intermedi\u00e4re k\u00f6nnen als Ankerbeklagte dienen\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Die f\u00fcr au\u00dfereurop\u00e4ische Hersteller bedeutendste ungekl\u00e4rte Frage betrifft Intermedi\u00e4re. In Dyson v Dreame verklagte Dyson als Patentinhaber mehrere Beklagte, darunter Dreame International, einen Hersteller mit Sitz in Hongkong, sowie die deutsche Eurep GmbH, die als bevollm\u00e4chtigte EU-Vertreterin von Dreame International fungierte. Dyson machte unter anderem Patentverletzungen in Spanien geltend.<\/p>\n<p>Eurep war weder Vertriebsh\u00e4ndler noch Einzelh\u00e4ndler. Ihre einzige Funktion bestand darin, als gesetzlich vorgeschriebene bevollm\u00e4chtigte Vertreterin von Dreame International aufzutreten. Dabei handelte es sich um eine rein administrative Rolle, die die EU-Produktsicherheitsvorschriften f\u00fcr au\u00dfereurop\u00e4ische Hersteller verlangen, die regulierte Waren auf dem EU-Markt vertreiben m\u00f6chten. Vergleichbare Strukturen bestehen bei Medizinprodukten, Arzneimitteln, Verbraucherprodukten und anderen regulierten Waren. Dreame International hingegen stellte die angeblich patentverletzenden Produkte her und bot sie \u00fcber eigene Websites an.<\/p>\n<p>Dyson versuchte, den Sitz von Eurep in Deutschland als Ankn\u00fcpfungspunkt zu nutzen, um die Zust\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber Dreame International mit Sitz in Hongkong f\u00fcr behauptete Verletzungshandlungen in Spanien, einem Nicht-EPG-Staat, zu begr\u00fcnden. Die Lokalkammer Hamburg behandelte Eurep zun\u00e4chst als Ankerbeklagte und gew\u00e4hrte einstweiligen Rechtsschutz gegen Dreame International und Eurep f\u00fcr Spanien. Beide Parteien legten Rechtsmittel ein.<\/p>\n<p>Am 6. M\u00e4rz 2026 setzte das Berufungsgericht Teile des Verfahrens aus, soweit diese die Klage gegen Dreame International in Spanien und gegen Eurep betrafen, und legte dem EuGH mehrere Fragen vor. Diese betreffen unter anderem die Frage, ob Anspr\u00fcche gegen einen Hersteller aus einem Drittstaat wegen Patentverletzungen in einem EU-Mitgliedstaat, der kein EPG-Staat ist, und gegen einen in einem EPG-Staat ans\u00e4ssigen Intermedi\u00e4r, dessen Dienstleistungen der Hersteller zur Begehung der behaupteten Verletzung nutzt, zu der Gefahr unvereinbarer Entscheidungen im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung f\u00fchren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das Berufungsgericht stimmte der Lokalkammer dahingehend zu, dass das EPG gegen\u00fcber Eurep wegen ihres Sitzes in einem EPG-Staat internationale Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr alle EP\u00dc-Staaten einschlie\u00dflich Spaniens besitzt. Ebenso bejahte es die Zust\u00e4ndigkeit gegen\u00fcber Dreame International innerhalb des EPG-Gebiets, weil behauptete Verletzungshandlungen dort stattgefunden haben sollen. Die Vorlagefrage konzentriert sich darauf, ob Eurep als wirksame Ankerbeklagte dienen kann, um Dreame International hinsichtlich Spaniens der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG zu unterwerfen.<\/p>\n<p>Sollte die Vorlage dazu f\u00fchren, dass die Entscheidung der Lokalkammer best\u00e4tigt wird, m\u00fcssten au\u00dfereurop\u00e4ische Hersteller und ihre in der EU ans\u00e4ssigen Intermedi\u00e4re, etwa Inhaber von Arzneimittelzulassungen oder bevollm\u00e4chtigte Vertreter f\u00fcr in die EU eingef\u00fchrte Medizinprodukte, die Gefahr umfassender Patentverletzungsklagen auf Grundlage der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG genau im Blick behalten.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig vom Ausgang des EuGH-Verfahrens ist zu beachten, dass ein ausl\u00e4ndischer Hersteller einen bevollm\u00e4chtigten EU-Vertreter mit Sitz au\u00dferhalb eines EPG-Staats, beispielsweise in Spanien oder Irland, einsetzen k\u00f6nnte. In diesem Fall k\u00f6nnte dieser Vertreter nicht als Ankerbeklagter im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Br\u00fcssel-Ia-Verordnung fungieren.<\/p>\n<p><em>Beweissicherungsma\u00dfnahmen k\u00f6nnen Folgen \u00fcber das EPG-Verfahren hinaus haben\u00a0<\/em><\/p>\n<p>US-amerikanische oder chinesische Unternehmen mit Produktionsstandorten in EPG-Staaten sollten sich au\u00dferdem der Befugnisse des EPG zur Anordnung von ex parte Ma\u00dfnahmen bewusst sein. Die Entscheidungen der Lokalkammer Br\u00fcssel in Roche and Genentech v Organon zeigen die Bereitschaft des EPG, in geeigneten F\u00e4llen einstweilige Ma\u00dfnahmen zur Sicherung von Beweismitteln in Produktionsst\u00e4tten anzuordnen. Die Entscheidungen genehmigten Durchsuchungen von Organon-Standorten in den Niederlanden und Belgien sowie die Sicherstellung oder Dokumentation von Materialien einschlie\u00dflich Proben, Fotografien, internen Dokumenten und Herstellungsunterlagen im Zusammenhang mit einem Pertuzumab-Biosimilar.<\/p>\n<p>Auch wenn solche Ma\u00dfnahmen nicht unmittelbar von der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit abh\u00e4ngen, k\u00f6nnen ihre Auswirkungen \u00fcber die Grenzen des EPG hinausreichen. Die Entscheidung stellte ausdr\u00fccklich fest, dass die Beweismittel auch in parallelen nationalen Verfahren verwendet werden d\u00fcrfen. Es besteht daher die Gefahr, dass in einem EPG-Staat gewonnene Beweismittel parallele Streitigkeiten zum selben Produkt oder Herstellungsverfahren im Vereinigten K\u00f6nigreich, in den USA oder anderen Staaten beeinflussen k\u00f6nnen, vorbehaltlich der jeweiligen Anordnungen sowie der anwendbaren Regeln zur Verwertung und Vertraulichkeit.<\/p>\n<p>Ein weiteres Beispiel f\u00fcr die grenz\u00fcberschreitende Wirkung von Beweiserhebungen findet sich in der Entscheidung \u00fcber Ordnungsmittel vom Januar 2026 in Fujifilm Corporation v Kodak. Die Lokalkammer Mannheim hatte zuvor entschieden, dass Kodak das Patent von Fujifilm in Deutschland verletzt habe, und entsprechende Rechtsfolgen angeordnet, darunter die Verpflichtung, Informationen \u00fcber in Deutschland hergestellte patentverletzende Produkte offenzulegen. In der sp\u00e4teren Ordnungsmittelentscheidung stellte die Lokalkammer fest, dass Kodak den Auskunftsanordnungen nicht ausreichend nachgekommen sei, und verh\u00e4ngte ein Ordnungsgeld von rund 1,72 Mio. Euro.<\/p>\n<p>Kodak hatte lediglich Informationen zu in Deutschland verkauften Produkten vorgelegt. Die Lokalkammer Mannheim erstreckte die Offenlegungspflicht jedoch auch auf in Deutschland hergestellte und anschlie\u00dfend ins Ausland exportierte patentverletzende Produkte, einschlie\u00dflich Exporten in das Vereinigte K\u00f6nigreich. Das Gericht begr\u00fcndete dies damit, dass die Herstellungst\u00e4tigkeit den deutschen Teil des Patents verletze und Informationen \u00fcber die anschlie\u00dfende Vermarktung der Produkte im Ausland f\u00fcr die Bewertung der Folgen dieser Verletzung, insbesondere f\u00fcr die Schadensberechnung, relevant seien.<\/p>\n<p><em>Was au\u00dfereurop\u00e4ische Hersteller jetzt \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnten\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der sich entwickelnden Rechtsprechung zur weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG sollten au\u00dfereurop\u00e4ische Hersteller ihre europ\u00e4ischen Aktivit\u00e4ten \u00fcberpr\u00fcfen und dabei insbesondere folgende Fragen ber\u00fccksichtigen:<\/p>\n<ul>\n<li>Welche Unternehmen nehmen in jedem Land potenziell relevante Handlungen vor, insbesondere Herstellung, Einfuhr, Werbung, Vertrieb, Verkauf oder Lagerung der betreffenden Produkte? Vertr\u00e4ge, Rechnungen, Website-Nutzungsbedingungen, regulatorische Unterlagen und Produktkennzeichnungen sollten mit der beabsichtigten Verteilung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Konzerns \u00fcbereinstimmen.<\/li>\n<li>Wo werden die europ\u00e4ischen Aktivit\u00e4ten koordiniert? Zu identifizieren ist insbesondere die Gesellschaft, die Produkteinf\u00fchrungen plant, Vertriebspartner steuert, digitale Vertriebsaktivit\u00e4ten kontrolliert, Rahmenvereinbarungen verhandelt, Produkte liefert und nationale Konzerngesellschaften anweist. Eine zentrale Steuerung durch eine in einem EPG-Staat ans\u00e4ssige Gesellschaft kann ein h\u00f6heres Risiko mit sich bringen als eine Steuerung durch eine Gesellschaft au\u00dferhalb des EPG-Gebiets.<\/li>\n<li>Ist ein bevollm\u00e4chtigter Vertreter, zentraler Importeur, Inhaber einer Marktzulassung oder ein anderer Intermedi\u00e4r in einem EPG-Staat ans\u00e4ssig und k\u00f6nnte er gegebenenfalls in einen Nicht-EPG-Staat verlagert werden? Dies k\u00f6nnte das Risiko verringern, dass der Intermedi\u00e4r als Ankerbeklagter f\u00fcr Anspr\u00fcche gegen einen au\u00dfereurop\u00e4ischen Hersteller herangezogen wird, w\u00fcrde jedoch andere m\u00f6gliche Zust\u00e4ndigkeitsgrundlagen des EPG nicht ausschlie\u00dfen.<\/li>\n<li>\u00dcben in EPG-Staaten ans\u00e4ssige ruhende, fr\u00fcher operativ t\u00e4tige oder nur geringf\u00fcgig aktive Gesellschaften weiterhin vertragliche, regulatorische oder operative Funktionen aus, die sie zu plausiblen Ankerbeklagten machen k\u00f6nnten?<\/li>\n<li>Ist die Trennung zwischen EPG- und Nicht-EPG-Aktivit\u00e4ten dokumentiert und wird sie in der Praxis konsequent umgesetzt? Gemeinsames Personal, gemeinsame Websites, grenz\u00fcberschreitende Lagerbest\u00e4nde oder zentralisierte Vertragsabschl\u00fcsse k\u00f6nnen eine formale Trennung unterlaufen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Zusammenhang mit Freedom-to-Operate-Fragen k\u00f6nnten Unternehmen au\u00dferdem pr\u00fcfen, ob vorbeugende Verfahren in einem Nicht-EPG-Staat sinnvoll sein k\u00f6nnten. Eine Nichtigkeitsklage oder Klage auf Feststellung der Nichtverletzung im Vereinigten K\u00f6nigreich k\u00f6nnte Einfluss darauf haben, wie das EPG seine weitreichende Zust\u00e4ndigkeit in Bezug auf eine Verletzungsklage zum britischen Teil eines europ\u00e4ischen Patents aus\u00fcbt, etwa hinsichtlich der Frage, ob das EPG das Verfahren aussetzt oder Rechtsbehelfe vom Ausgang des britischen Verfahrens abh\u00e4ngig macht.<\/p>\n<p>Weitere proaktive Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnten die Einreichung von Schutzschriften in wichtigen Staaten mit Produktionsstandorten umfassen, um das Risiko ex parte angeordneter Durchsuchungsma\u00dfnahmen zu mindern. Solche Schutzschriften d\u00fcrften allerdings nur dann wirksam sein, wenn substantielle Argumente daf\u00fcr vorliegen, dass keine Patentverletzung gegeben ist und\/oder das Patent nicht rechtsbest\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Gleichwohl bleibt die praktische Wirksamkeit der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG ungewiss. Die Durchsetzung von Entscheidungen in Nicht-EPG-Staaten h\u00e4ngt grunds\u00e4tzlich von den dort geltenden Regeln zur Anerkennung und Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Entscheidungen ab. Eine Entscheidung des EPG \u00fcber eine Patentverletzung im Vereinigten K\u00f6nigreich w\u00fcrde beispielsweise von den britischen Gerichten als ausl\u00e4ndische Entscheidung behandelt und w\u00e4re dort nicht unmittelbar vollstreckbar. Anerkennung und Vollstreckung w\u00fcrden von den einschl\u00e4gigen britischen Vorschriften sowie von der Art des zugesprochenen Rechtsbehelfs abh\u00e4ngen. Es bleibt abzuwarten, wie und in welchem Umfang die Gerichte des Vereinigten K\u00f6nigreichs und anderer Nicht-EPG-Staaten Anordnungen anerkennen werden, die auf der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG beruhen.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Hersteller sollten dennoch davon ausgehen, dass das EPG die Grenzen seiner Zust\u00e4ndigkeit weiterhin austesten wird. Der umsichtigste Ansatz d\u00fcrfte derzeit darin bestehen, die tats\u00e4chlichen Ankn\u00fcpfungspunkte der Unternehmensgruppe f\u00fcr Zust\u00e4ndigkeitsfragen genau zu verstehen und sicherzustellen, dass gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Vertr\u00e4ge und operative Abl\u00e4ufe die Verantwortungsverteilung widerspiegeln, auf die sich die Unternehmen gegebenenfalls sp\u00e4ter berufen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den drei Jahren seit seiner Arbeitsaufnahme hat sich das Einheitliche Patentgericht (EPG) als f\u00fchrendes Forum f\u00fcr paneurop\u00e4ische Patentstreitigkeiten etabliert. Mehrere Entscheidungen haben wichtige Fragen hinsichtlich der tats\u00e4chlichen Reichweite der &hellip;<\/p>\n","protected":false},"author":316,"featured_media":9004111222109420,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[519,518],"tags":[763],"class_list":["post-9004111222145784","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-artikel","category-wissens-hub","tag-upc","service-patente","sector_groups-technologie-ingenieurwesen"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO Premium plugin v28.7 (Yoast SEO v28.7) - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-premium-wordpress\/ -->\n<title>K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen? - HGF<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen?\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In den drei Jahren seit seiner Arbeitsaufnahme hat sich das Einheitliche Patentgericht (EPG) als f\u00fchrendes Forum f\u00fcr paneurop\u00e4ische Patentstreitigkeiten\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"HGF\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2026-09-29T07:55:22+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2026-10-01T07:36:28+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"1920\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"1080\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Nichola Butler\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:creator\" content=\"@hgf_ip\" \/>\n<meta name=\"twitter:site\" content=\"@hgf_ip\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Nichola Butler\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"17 Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\\\/\\\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/\"},\"author\":{\"name\":\"Nichola Butler\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc\"},\"headline\":\"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen?\",\"datePublished\":\"2026-09-29T07:55:22+00:00\",\"dateModified\":\"2026-10-01T07:36:28+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/\"},\"wordCount\":3378,\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#organization\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"keywords\":[\"UPC\"],\"articleSection\":[\"Artikel\",\"Wissens Hub\"],\"inLanguage\":\"de-DE\"},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/\",\"name\":\"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen? - HGF\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"datePublished\":\"2026-09-29T07:55:22+00:00\",\"dateModified\":\"2026-10-01T07:36:28+00:00\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/wissens-hub\\\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\\\/#primaryimage\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2021\\\/12\\\/Article-5-UPC-image.jpg\",\"width\":1920,\"height\":1080},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#website\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/\",\"name\":\"HGF\",\"description\":\"Intellectual Property Rights specialists\",\"publisher\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#organization\"},\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de-DE\"},{\"@type\":\"Organization\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#organization\",\"name\":\"HGF\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/\",\"logo\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\",\"url\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/04\\\/hgf-logo-696x696-1.png\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/wp-content\\\/uploads\\\/2023\\\/04\\\/hgf-logo-696x696-1.png\",\"width\":696,\"height\":696,\"caption\":\"HGF\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/logo\\\/image\\\/\"},\"sameAs\":[\"https:\\\/\\\/x.com\\\/hgf_ip\",\"https:\\\/\\\/www.linkedin.com\\\/company\\\/hgf-limited-intellectual-property-specialists\\\/\"]},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/www.hgf.com\\\/de\\\/#\\\/schema\\\/person\\\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc\",\"name\":\"Nichola Butler\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de-DE\",\"@id\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g\",\"url\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g\",\"contentUrl\":\"https:\\\/\\\/secure.gravatar.com\\\/avatar\\\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g\",\"caption\":\"Nichola Butler\"}}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO Premium plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen? - HGF","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen?","og_description":"In den drei Jahren seit seiner Arbeitsaufnahme hat sich das Einheitliche Patentgericht (EPG) als f\u00fchrendes Forum f\u00fcr paneurop\u00e4ische Patentstreitigkeiten","og_url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/","og_site_name":"HGF","article_published_time":"2026-09-29T07:55:22+00:00","article_modified_time":"2026-10-01T07:36:28+00:00","og_image":[{"width":1920,"height":1080,"url":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","type":"image\/jpeg"}],"author":"Nichola Butler","twitter_card":"summary_large_image","twitter_creator":"@hgf_ip","twitter_site":"@hgf_ip","twitter_misc":{"Verfasst von":"Nichola Butler","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"17 Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/"},"author":{"name":"Nichola Butler","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/person\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc"},"headline":"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen?","datePublished":"2026-09-29T07:55:22+00:00","dateModified":"2026-10-01T07:36:28+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/"},"wordCount":3378,"publisher":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#organization"},"image":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","keywords":["UPC"],"articleSection":["Artikel","Wissens Hub"],"inLanguage":"de-DE"},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/","url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/","name":"K\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Hersteller der weitreichenden Zust\u00e4ndigkeit des EPG entgehen? - HGF","isPartOf":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","datePublished":"2026-09-29T07:55:22+00:00","dateModified":"2026-10-01T07:36:28+00:00","inLanguage":"de-DE","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wissens-hub\/koennen-auslaendische-hersteller-der-weitreichenden-zustaendigkeit-des-epg-entgehen\/#primaryimage","url":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","contentUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/Article-5-UPC-image.jpg","width":1920,"height":1080},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#website","url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/","name":"HGF","description":"Intellectual Property Rights specialists","publisher":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#organization"},"potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de-DE"},{"@type":"Organization","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#organization","name":"HGF","url":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/","logo":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/logo\/image\/","url":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/hgf-logo-696x696-1.png","contentUrl":"https:\/\/www.hgf.com\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/hgf-logo-696x696-1.png","width":696,"height":696,"caption":"HGF"},"image":{"@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/logo\/image\/"},"sameAs":["https:\/\/x.com\/hgf_ip","https:\/\/www.linkedin.com\/company\/hgf-limited-intellectual-property-specialists\/"]},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/#\/schema\/person\/b8e8f97c9bef17c5a63b58710dec05fc","name":"Nichola Butler","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de-DE","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/42cf846a377c3a78e27a6251ef72637db7331dd1905ba199ce32a5a55e286c39?s=96&d=mm&r=g","caption":"Nichola Butler"}}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9004111222145784","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/316"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9004111222145784"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9004111222145784\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9004111222145785,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/9004111222145784\/revisions\/9004111222145785"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/9004111222109420"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9004111222145784"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=9004111222145784"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hgf.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=9004111222145784"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}