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Retail Scanner

Die Frage der gleichartigen Produkte

November 2022

Können Markeninhaber ähnlich aussehende Produkte aus den Supermarktregalen verbannen?

Das 4. Quartal 2022 war eine Zeit hoher Inflation, in der die beliebtesten Lebensmittel der Nation um bis zu 17% teurer wurden. Da die Lebenshaltungskosten steigen, werden einige Verbraucher von ähnlichen Produkten aus dem Supermarkt angezogen, die verhältnismäßig billiger sind als die Produkte, die sie nachahmen. In jedem Fall ist das ähnlich aussehende Produkt ein offensichtlicher Konkurrent und eine Parodie des Originalprodukts, was den Verbraucher zu einem Vergleich einlädt. Die Frage ist, ob die ähnliche Verpackung und Aufmachung des ähnlichen Produkts den Verbraucher darüber hinwegtäuscht, dass er das Original kauft, oder ob das Original mit dem ähnlichen Produkt kommerziell verbunden ist.

Markeninhaber sind oft verärgert über ähnlich aussehende Produkte, weil die Handels- und Marketingpraktiken von ähnlich aussehenden Produkten ihren guten Ruf bei Originalprodukten ausnutzen und ausbeuten. Zwangsläufig waren Lookalikes bereits Gegenstand umfangreicher Rechtsstreitigkeiten im Vereinigten Königreich, darunter die prominenten Rechtsstreitigkeiten (i) Moroccanoil gegen Aldi (Moroccanoil/Miracle Oil), (ii) M&S gegen Aldi (Colin/Cuthbert die Raupe) und (iii) United Biscuits gegen Asda (Penguin/Puffin).

Können Markeninhaber Unterlassungsklagen gegen ähnlich aussehende Produkte erwirken?

Wenn Markeninhaber schnell handeln, sobald sie die Ähnlichkeit entdecken, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine vorläufige (einstweilige) Verfügung zu erwirken. Die Hürde für einen einstweiligen Rechtsschutz ist jedoch hoch. So beantragte beispielsweise AU Vodka Limited (AU Vodka) im September 2022 eine einstweilige Verfügung wegen Kennzeichenverletzung. Das Argument von AU Vodka war, dass die Wodkaflasche von NE10 der Flasche des eigenen Produkts (d. h. „get up”) nachempfunden war.

Um die einstweilige Verfügung zu erwirken (was sie *Spoiler* nicht getan haben), mussten sie das Gericht davon überzeugen, dass die Abwägung der Vorteile für den Erlass der einstweiligen Verfügung spricht. Sie mussten nachweisen, dass es sich um eine schwerwiegende Angelegenheit handelte und dass Schadenersatz kein angemessener Ausgleich für die angebliche Rechtsverletzung sein konnte. Das Gericht berücksichtigte alle relevanten Faktoren, einschließlich des Status quo.

Unter Berücksichtigung des Sachverhalts stellte das Gericht fest:

  • NE10 hatte beträchtliche Ressourcen in die Markteinführung ihres Produkts investiert (und tat dies auch weiterhin), das nun an Dynamik gewonnen hatte;
  • im Falle einer einstweiligen Verfügung müssten die gebuchten Destillationszeiträume verschoben werden, was mit Kosten verbunden sein könnte; Mitarbeiter könnten entlassen werden; und
  • als es um den hypothetischen (Wieder-)Start von NE10 ging, konnte AU Vodka die Markteinführungsbemühungen vereiteln – ein Verlust, der schwer zu beziffern ist.

Das Gericht stellte klar, dass die Tatsache, dass der Wodka von NE10 bereits auf dem Markt war, bei seiner Entscheidung eine Rolle spielte, da er Teil des Status quo war.

Dessen ungeachtet sollten potenzielle Markeninhaber wissen, dass AU Vodka sich mit dieser Klage einen frühen Verhandlungstermin gesichert hat – eine Strategie, die bei Rechtsstreitigkeiten häufig angewendet wird. Die Fragen werden nun zum frühestmöglichen Termin im Januar 2023 verhandelt.

Können sich Markeninhaber auf die Weitergabe von Informationen verlassen?

Gewöhnlich verlassen sich Markeninhaber bei ähnlich aussehenden Produkten auf den Schutz des „passing off”, da dieser sehr weitreichend ist. Markeninhaber können auf die Nachahmung des Aussehens und der Haptik ihrer Originalprodukte verweisen, was auch die Erfassung eines sich entwickelnden Markenimages erleichtern kann. Markeninhaber müssen im Vereinigten Königreich den guten Ruf für die Aufmachung ihrer Produkte nachweisen, was ein mühsames und teures Unterfangen sein kann.

Das Gericht wird auch den Kontext einer angeblichen Falschdarstellung berücksichtigen. Es obliegt dem Markeneigentümer, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Verbraucher auf die Täuschung durch den Nachahmer vertraut hat, wodurch der Firmenwert des Markeneigentümers geschädigt wurde. Wenn es sich bei dem ähnlich aussehenden Produkt um eine Nachahmung mit einem niedrigeren Preis handelt, ist es schwierig, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Verbraucher durch das Produkt getäuscht werden. Daher können Beweise für eine tatsächliche Verwechslung überzeugend sein, wenn sie vorhanden sind.

Sollten Markeninhaber ihre Verpackungen markieren?

Eine Markteinführung im Vereinigten Königreich (und/oder in der EU) ist eine machbare Option. Dabei würden ähnliche Verpackungen, die eine Verwechslungsgefahr für das Publikum hervorrufen, die Marke verletzen. Darüber hinaus können auch ähnlich aussehende Produkte, die die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke in unlauterer Weise ausnutzen oder beeinträchtigen, eine Verletzung darstellen.

Ungeachtet dessen sind Verpackungen häufig Änderungen unterworfen und die Aufmachung eines Produkts kann während seines Lebenszyklus verschiedene Iterationen durchlaufen. Wenn Sie versuchen, eine Marke durchzusetzen, sollten Sie bedenken, dass das Gericht immer auf das Register zurückgreift, um den Umfang des Schutzes zu beurteilen, und nicht auf das auf dem Markt befindliche Produkt. Daher müssen Markeninhaber, die ihre Verpackungen registrieren lassen wollen, sorgfältig abwägen, was in den Antrag aufgenommen werden soll. Wenn die Registrierung eine einfache Formmarkenregistrierung ist, kann die Form nicht registriert werden:

(i) sich aus der Art der Ware selbst ergeben (z. B. eine orthopädisch geformte Sohle mit einem V-förmigen Riemen, die ein Flip-Flop ist);
(ii) notwendig sein, um eine technische Wirkung zu erzielen (z. B. das „Greifen” eines Legosteins), oder
(iii) der Ware einen wesentlichen Wert verleihen (z. B. ein Dekorationsartikel).

Coca Cola ist bekannt dafür, dass es die Form seiner Glasflasche erfolgreich registriert hat.

Die Eintragung muss das Herkunftszeichen des Markeninhabers angemessen wiedergeben, ohne den Schutzbereich so einzuschränken, dass Nachahmungen nicht erfasst werden. Ebenso darf die Eintragung nicht zu undeutlich sein, da sie sonst möglicherweise nicht registriert wird und/oder für ungültig erklärt werden kann.

Empfehlungen

Get-up kann durch Aufteilung als Marke registriert werden. Wenn die Aufmachung für die Marke wichtig ist, können das Logo und der Markenname der Marke sowie die Form der Verpackung und verschiedene Grafiken geschützt werden. Eine Markenklage, die zusammen mit einer Klage wegen Kennzeichenmissbrauchs erhoben wird (statt nur wegen Kennzeichenmissbrauchs), könnte die Erfolgschancen von Markeninhabern bei einer Klage wegen Markenverletzung erhöhen. Die Gerichte erkennen zunehmend an, wie sehr ähnlich aussehende Produkte die wesentlichen Funktionen einer Marke beeinträchtigen können. Insbesondere bedrohen gleich aussehende Produkte das Signal einer Marke an den Markt, dass ein Produkt von bestimmter Qualität und Herkunft ist.


Dieser Artikel wurde von HGFs Spezialistin für geistiges Eigentum Christie Batty verfasst.

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