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Neuigkeiten

CRISPR BoA Anhörung – München

Januar 2023

Veranstaltungsdatum: 13. Januar 2020

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Neuigkeiten zur CRISPR BoA Anhörung in München von Montag, 13. Januar bis Freitag, 17. Januar. HGF-Patentdirektorin Dr. Emma Longland aus unserem CRISPR-Expertenteam wird im Laufe der Woche über alle wichtigen Ereignisse berichten und tägliche Zusammenfassungen veröffentlichen.

Lesen Sie die Fragen und Antworten von Dr. Emma Longland im Raconteur-Sonderbericht über geistiges Eigentum in The Times. Sie erörtert die Entscheidung des EPA zu CRISPR und erklärt, warum Fachwissen für Patentanmeldungen entscheidend ist, wenn so viel auf dem Spiel steht.

CRISPR-Patent von den Beschwerdekammern in Europa widerrufen

Am 16.  Januar 2020 hat die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts den bedeutenden Schritt unternommen, das Patent EP2771468 („das Patent“) zu widerrufen, das im Namen von The Broad Institute, Inc., Massachusetts Institute of Technology und President and Fellows of Harvard College („die Patentinhaber“) erteilt worden war. Das Patent bezog sich auf Leitsequenzen, die dazu dienen, Cas9-Enzyme auf Zielsequenzen zu lenken, wie sie z. B. bei der CRISPR-Cas9-Gen-Editierung verwendet werden können.

Gegen die Erteilung des Patents hatten neun Parteien („die Einsprechenden“) Einspruch eingelegt, und nach Abschluss dieses Einspruchsverfahrens wurde das Patent widerrufen. Die Beschwerdekammer hat nun nach viertägiger Anhörung der Argumente die Entscheidung über den Widerruf des Patents bestätigt.

Nichtigkeit

Der Grund für den Widerruf ist, dass das Patent die Priorität von 12 früheren US-Voranmeldungen in Anspruch nahm. In den beiden frühesten dieser Anmeldungen („P1“ und „P2“) wurde eine Gruppe von Forschern als Erfinder genannt, und da die Anmeldungen vor Inkrafttreten des America Invents Act in den USA eingereicht wurden, waren diese Erfinder auch die Anmelder der vorläufigen Anmeldungen. Luciano Marraffini war einer dieser Erfinder/Antragsteller.

Es ist in Europa anerkanntes Recht, dass ein gültiger Prioritätsanspruch nur geltend gemacht werden kann, wenn die Anmelder, die diesen Anspruch geltend machen, zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer europäischen Anmeldung über die Prioritätsrechte aller Anmelder der früheren (Prioritäts-)Anmeldung verfügen. Bei der Einreichung der internationalen Anmeldung, die zum europäischen Patent führte, wurde Luciano Marraffini jedoch nicht als Anmelder genannt, und die Patentinhaber des erteilten Patents konnten nicht nachweisen, dass Luciano Marraffinis Prioritätsrechte zum Zeitpunkt der Einreichung der internationalen Anmeldung einem der Anmelder gehörten.

Der Prioritätsanspruch wurde daher für ungültig erklärt. Dies bedeutete, dass wissenschaftliche Artikel, die nach der Anmeldung von P1 und P2 veröffentlicht wurden, relevant wurden und die Neuheit der Erfindung des Patents aufhoben. Wegen dieser mangelnden Neuheit wurde das Patent widerrufen.

In der mündlichen Verhandlung brachten die Patentinhaber verschiedene Argumente vor, warum die Einspruchsabteilung zu Unrecht zu ihrem Ergebnis gekommen war, und es sah eine Zeit lang so aus, als ob es ihnen gelingen könnte, die Kammer davon zu überzeugen, dass die Rechtslage in einigen relevanten Punkten falsch oder unklar ist. Nach Anhörung aller Argumente des Patentinhabers und der Einsprechenden zur Gültigkeit der Prioritätsansprüche entschied die Kammer jedoch, dass die Rechtslage in diesem Punkt in Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt geklärt ist, so dass sie die Entscheidung treffen konnte, dass das Patent widerrufen werden sollte.

Bedeutung in Europa

Diese Entscheidung ist über die Bedeutung dieses speziellen Patents hinaus von Bedeutung, weil die Patentinhaber auch andere Patente und Anmeldungen haben, die das gleiche Sachverhaltsmuster aufweisen, d.h. sie haben Ansprüche auf die Priorität von P1 und P2, aber die Anmelder scheinen nicht im Besitz der Prioritätsrechte von Luciano Marraffini am relevanten Anmeldetag gewesen zu sein. Die Patentinhaber verfolgten die Strategie, eine rasche Erteilung von Anmeldungen in Europa zu erwirken, und viele der entsprechenden Patente und Anmeldungen sind nun aufgrund dieses Prioritätsanspruchs, der für ungültig erklärt wurde, denselben Angriffen auf den Stand der Technik ausgesetzt. Es ist zu erwarten, dass Dritte die Prüfungs- und Widerspruchsabteilungen in diesen Fällen rasch auf diese Entscheidung aufmerksam machen werden.

Die Patentinhaber können versuchen, die Entscheidung der Kammer anzufechten, indem sie einen Antrag auf Überprüfung bei der Großen Kammer stellen. Dazu müssten sie einen grundlegenden Fehler in der Art und Weise, wie das Beschwerdeverfahren durchgeführt wurde, geltend machen. Auch wenn die Patentinhaber versucht sein könnten, diesen Schritt in einem so öffentlichkeitswirksamen Fall zu gehen, sind Überprüfungsanträge nur in einer sehr kleinen Minderheit der Fälle erfolgreich, und die Beweislast für den/die Antragsteller ist sehr hoch.

Die Situation ist für die Patentinhaber jedoch nicht aussichtslos, da sie auch mindestens eine internationale Anmeldung (WO 2014/093595) eingereicht haben, für die die Priorität von P1 und P2 beansprucht wurde, und die Anmelder zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung offenbar alle Prioritätsrechte besaßen, da die Rockefeller University, an der Luciano Marraffini tätig war, als Anmelder aufgenommen wurde. Daher werden Patente, die sich aus dieser Anmeldung in Europa ergeben, offenbar nicht demselben Nichtigkeitsverfahren unterliegen, das von der Beschwerdekammer akzeptiert wurde. Die Patentinhaber verfolgen mit den Anmeldungen und den entsprechenden Patenten, die sich aus dieser Anmeldung in Europa ergeben, einen sehr breiten Gegenstand. Daher kann der Widerruf von EP2771468 nur als eine Schlacht im laufenden CRISPR-Patentkrieg in Europa betrachtet werden, und die Patentinhaber haben noch viel zu tun.

T844/18 Mündliche Verhandlung 16. Januar 2020 – Tag 4

T844/18 Mündliche Verhandlung 16. Januar 2020 – Tag 4: EILMELDUNG

T844/18 Mündliche Verhandlung 15. Januar 2020 – Tag 3

T844/18 Mündliche Verhandlung 15. Januar 2020 – Tag 3: EILMELDUNG

 T844/18 Mündliche Verhandlung 14. Januar 2020 – Tag 2

T844/18 Mündliche Verhandlung 13. Januar 2020 – Tag 1

T844/18 Mündliche Verhandlung 13. – 17. Januar 2020; Schauplatz (Tag 0)

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