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Handeln Sie vor dem 31. Dezember 2023 oder riskieren Sie den Verlust Ihrer geklonten UK-Markenregistrierungen
Juli 2023
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Marken- und Geschmacksmustersystem (EU IPO) Ende 2020 dürfen nicht-britische Anwälte als Ansprechpartner für diese geklonten britischen Registrierungen fungieren.
Allerdings endet diese Regelung nach drei Jahren, am 31. Dezember 2023.
Diese Frist birgt das große Risiko, dass britische Registrierungen ohne eine im Vereinigten Königreich ansässige Vertretung verloren gehen könnten, insbesondere wenn sie z.B. wegen Nichtbenutzung oder Ungültigkeit angefochten werden.
Alarmierenderweise gibt es derzeit mehr als 200.000 geklonte Registrierungen in Großbritannien, die keine britische Vertretung haben und daher gefährdet sind.
Wir empfehlen Ihnen dringend, HGF als Ihren Ansprechpartner in Großbritannien zu benennen, was wir KOSTENFREI tun werden, um Sie in dieser entscheidenden Phase zu unterstützen.
Um den Prozess der Speicherung Ihrer Markenregistrierungen nahtlos und mühelos zu gestalten, haben wir eine Online-Plattform mit dem Namen ‚HGF Complete‘ geschaffen, über die dieser Prozess kostenlos abgewickelt werden kann. HGF wird als britische Zustelladresse eingetragen und beseitigt jegliche Unsicherheit, die Sie oder Ihre Mandanten möglicherweise haben.
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um Ihre UK-Markenregistrierung noch heute zu sichern.