Neuigkeiten
EPO-Jahresgebührenerhöhungen
Februar 2024
Das Europäische Patentamt (EPA) hat angekündigt, dass für Zahlungen, die ab Montag, dem 1. April 2024 geleistet werden, überarbeitete Amtsgebühren gelten.
Die meisten Gebühren werden um etwa 4 % angehoben. Bemerkenswerte Ausnahmen sind die Gebühren für das 3., 4. und 5. Jahr der Verlängerung, die rückwirkend um 30 %, 28 % und 8 % steigen werden.
wdt_ID | EPA-Gebühr | Gebühr (€) vor dem 1. April 2024 | Gebühr (€) ab 1. April 2024 | EURO-Erhöhung | Anstieg in % |
---|---|---|---|---|---|
1 | Verlängerungsgebühr für das 3. Jahr | 530 | 690 | 160 | 30% |
3 | Verlängerungsgebühr für das 4. Jahr | 660 | 845 | 185 | 28% |
4 | Verlängerungsgebühr für das 5. Jahr | 925 | 1000 | 75 | 8% |
In einigen Fällen sollten die Antragsteller den Zeitpunkt der Gebührenzahlung im Zusammenhang mit ihren Anträgen überdenken, um alle Möglichkeiten zur Zahlung niedrigerer amtlicher Gebühren zu nutzen. Wenn Sie diesbezüglich eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren HGF-Ansprechpartner.
Klicken Sie auf die Schaltfläche unten, um mehr zu erfahren.