< Zurück zu den aktuellen Neuigkeiten & Events

Knowledge Hub

Eine neue Ära für europäische Patente und Patentstreitigkeiten – 1. Juni 2023

Juni 2023

Kaum ist die Sunrise-Phase des UPC beendet, bricht eine neue Zeitrechnung für europäische Patente und Patentstreitigkeiten an. Nach vielen Jahren der Vorfreude sind das Einheitliche Patentgericht (UPC) und ein neues “Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung” oder “Einheitspatent” (UP) nun Realität.

 

Das Hauptziel des UPC besteht darin, ein harmonisiertes System für Patentstreitigkeiten innerhalb eines einzigen Verfahrens in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Derzeit gibt es 17 EU-Mitgliedstaaten, die das UPC-Übereinkommen ratifiziert haben und am UPC teilnehmen werden. Es wird erwartet, dass diese Zahl bis 2024 auf mindestens 18 EU-Mitgliedstaaten ansteigt, wenn das irische UPC-Referendum angenommen wird, und sie könnte auf 24 EU-Mitgliedstaaten oder sogar auf alle EU-Mitgliedstaaten ansteigen, wenn Spanien, Polen und Kroatien beschließen, dem UPC-Übereinkommen beizutreten.

 

Ab heute hat das UPC die ausschließliche Zuständigkeit für alle europäischen Patente, die sich nicht seiner Zuständigkeit entzogen haben. Patentinhaber können ihr EP-Bündel oder ihr UP in einer einzigen Klage vor dem UPC durchsetzen, und Drittanfechtungskläger können Ansprüche und Widerklagen auf Nichtigerklärung geltend machen. Das UPC kann auch einstweilige Maßnahmen anordnen, darunter einstweilige Verfügungen und die Beschlagnahme von Beweisen für eine Patentverletzung (saisie). Während einer siebenjährigen Übergangsphase können sowohl das UPC als auch die nationalen Patentgerichte über Angelegenheiten verhandeln, für die das EP nicht optiert hat, was ein gewisses “forum shopping” zwischen den Gerichten sowie ein mögliches Wiederaufleben von Torpedo-Streitigkeiten ermöglicht.

 

Wir gehen davon aus, dass die ersten UPs am 7. Juni 2023 erteilt werden und ein einheitliches Patentrecht für alle 17 EU-Mitgliedstaaten schaffen, die das UPC-Abkommen derzeit ratifiziert haben (darunter Deutschland, Frankreich, Italien und die Niederlande). Für diese UPs wird eine einzige an das EPA zu zahlende Jahresgebühr erhoben, die ungefähr den Kosten für die Validierung eines EP in vier EU-Mitgliedstaaten entspricht, was für einige Patentinhaber eine erhebliche Ersparnis bedeutet. Die Jahresgebühr ist jedes Jahr in voller Höhe zu entrichten und kann nicht durch den Verzicht auf die Abdeckung bestimmter UPC-Länder verringert werden. Wie bei allen EP-Patenten kann gegen das UP innerhalb von 9 Monaten nach der Erteilung im Rahmen des zentralen Einspruchsverfahrens des EPA Einspruch eingelegt werden (ebenso wie gegen alle anderen EP-Patente). Das UP kann nur im Rahmen eines Rechtsstreits vor dem UPC durchgesetzt oder zentral widerrufen werden.

 

In den drei Monaten vor dem Start des UPC wurden etwa 460 000 europäische Patente und Patentanmeldungen ausgeschlossen. Solange kein Rechtsstreit vor dem UPC anhängig ist, können Anträge auf Opt-out mindestens für die nächsten 7 Jahre gestellt werden. Wir gehen davon aus, dass viele Patentinhaber weiterhin Opt-out-Anträge vor der Erteilung des EP einreichen und die Entwicklung des UPC beobachten werden. Das Opt-out gilt für die gesamte Laufzeit des EP, sofern es nicht zurückgenommen wird. Ein Antrag auf Rücknahme des Opt-out kann jederzeit während der Laufzeit des EP gestellt werden, es sei denn, es wurde ein nationaler Rechtsstreit (anhängig oder abgeschlossen) geführt.

 

Mit einem Team von Spezialisten für europäische Patentstreitigkeiten, Einspruchsspezialisten und IP-Experten, die ein umfassendes juristisches und technisches Fachwissen mitbringen, ist HGF ideal positioniert, um über die Auswirkungen des UPC auf Patentstreitigkeiten, Verfolgung und Lizenzierungsstrategien zu beraten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an upclitigation@hgf.com oder sprechen Sie mit Ihrem zuständigen HGF-Spezialisten.

 

 

Aktuelle Neuigkeiten

A New Era for AI Patents in the UK: Supreme Court Aligns with the EPO

The UK Supreme Court has handed down its long-awaited judgment in Emotional Perception AI Limited (EPAI) vs Comptroller General of Patents, a decision which serves to significantly change the way …

Weiterlesen

The Antibody Series #5 | Epitop-definierte Antikörperansprüche: Wenn „bindet an dieses Epitop” zu einem Risiko der Unzulänglichkeit wird

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft; in diesem Fall haben sie eine Beschwerde in einem Einspruchsverfahren nach der …

Weiterlesen

The Deity Shoes case: a question of design activity and the constraints on a designer’s freedom

The footwear brand Deity Shoes sought to enforce their Community Design rights, both registered and unregistered, against Mundorama Confort and Stay Design. However, Mundorama Confort and Stay Design found fault …

Weiterlesen

WTR 2026

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das europäische Markenteam von HGF erneut in den Rankings der World Trade Mark Review (WTR) 2026 ausgezeichnet wurde und in mehreren Ländern …

Weiterlesen

The Antibody Series #4 | pH‑Werte in Antikörperansprüchen – wenn „gleicher pH‑Wert“ zur unzulässigen Erweiterung wird

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall befassten sie sich mit einer Entscheidung zur Widerrufung eines …

Weiterlesen

The Antibody Series #3 | Codenamen von Antikörpern in Ansprüchen: Warum „ACZ885” nicht ausreicht, um den Antikörper zu definieren

          Die Beschwerdekammern des EPA (BoA) sind die Berufungsinstanz, die Entscheidungen des EPA überprüft. In diesem Fall prüften sie einen Anspruch, der einen Antikörper anhand eines …

Weiterlesen

The Antibody Series #2 | Definition anhand der Bindungsstärke in Antikörperansprüchen: Wenn „binds strongly … but only minimally …“ zu einer Falle mangelnder Klarheit wird.

            Die Definition eines Antikörpers anhand seiner Bindungsstärke ist in Patentansprüchen gängige Praxis, kann jedoch im Hinblick auf Artikel 84 EPÜ zur Klarheit schnell zu …

Weiterlesen

The Antibody Series #1 | Qualitätsmerkmale (CQAs) in Antikörperansprüchen: Wenn die Testmethode aus dem Anspruch herausgenommen werden kann

            Therapeutische Antikörper stehen im Mittelpunkt der Innovationen in der Biotechnologie und im Gesundheitswesen. Angesichts steigender regulatorischer Anforderungen und Qualitätserwartungen werden kritische Qualitätsmerkmale (CQAs) bei …

Weiterlesen